Arbeitszeiten bei Teilzeit an Feiertagen

1. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
toni99
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)
Arbeitszeiten bei Teilzeit an Feiertagen

Hey liebe 123recht-Community,

ich hätte mal eine Frage bezüglich der Arbeitszeiten bei Teilzeit an Feiertagen. Ich habe einen neuen Job angenommen. Teilzeit, 18 Stunden die Woche. Ich habe auch meine Arbeitszeiten für die erste Woche bekommen und wollte nun mal fragen wie sich das mit den wöchentlichen Arbeitsstunden verhält wenn ein Feiertag auf einen Werktag fällt. Bei Vollzeitangestellten, die von Montag bis Freitag arbeiten ist klar: Die Stunden zählen trotzdem und müssen nicht nachgeholt werden. Wie gesagt arbeite ich 18 Stunden die Woche und mein Plan für diese Woche sieht wie folgt aus:

- Montag: 4 Stunden
- Dienstag: frei
- Mittwoch: Tag der Deutschen Einheit / Feiertag - frei
- Donnerstag: 4 Stunden
- Freitag: 4 Stunden
- Samstag: 4 Stunden
- Sonntags: immer frei

Heißt: ich komme in dieser Woche nur auf 16 Stunden statt auf 18. Nun stellt sich mir die Frage, ob das Stunden sind, die ich nachholen muss, weil ich nun Pech habe oder zählen die restlichen 2 Stunden dann auf den Feiertag? Also die restlichen 2 Stunden werden auf den Mittwoch angerechnet und somit habe ich die 18 Stunden in der Woche voll... Oder sind das für mich verlorene Stunden, die ich halt die Woche darauf oder irgendwann anders nachholen muss? Ich habe schon eine Weile gegoogelt, aber die Artikel und Beiträge waren da für meine Situation nicht ganz eindeutig. Zumindest wusste ich auch nicht wirklich wonach ich genau suchen soll.

Vielen Dank im Voraus :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Du hast also festgelegte Arbeitstagen und -stunden?
Dann werden die diese auf die Arbeitszeit angerechnet, wenn auf einen dieser Tage ein Feiertag fällt.

Wie bei der Vollzeitkraft: Wenn ich 40 Std./Woche an 5 Tagen von Montag bis Freitag arbeite und an einem Dienstag ist eine Feiertag, dann muss ich diese Zeit weder nacharbeiten, noch darf der Lohn gekürzt werden.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Da du offenbar zur Arbeit eingeteilt bist/wirst wie bei einem Schichtplan, sind die beiden Stunden möglicherweise zu bezahlen. Die Crux bei der Sache: du hast offenbar einen AV über 18 Wochenstunden, aber keine Festlegung der Arbeitstage. Du wirst also wohl oder übel abwarten müssen, wie du künftig eingeteilt wirst - wenn das quer durch die Woche passiert: gut für dich. Dann wäre das Aussparen der Feiertage unter der Woche rechtsmissbräuchlich.

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#3
 Von 
toni99
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat:
Du hast also festgelegte Arbeitstagen und -stunden?


Naja, nur die 18 Stunden/Woche sind festgelegt. Alles andere wird eingeplant wie es gebraucht wird. Dies kann von Montag bis Samstag sein.

Zitat:
du hast offenbar einen AV über 18 Wochenstunden, aber keine Festlegung der Arbeitstage


Genau. Ich werde nach Bedarf von Montag bis Samstag eingeteilt. An sich laut mündlicher Zusicherung aber mit 2 freien Tagen in der Woche plus Feiertage.

Zitat:
Du wirst also wohl oder übel abwarten müssen, wie du künftig eingeteilt wirst


Also es gab schon die erste Änderung. Ich arbeite diese Woche 18 Stunden und habe halt 3 Tage frei. Dienstag, Sonntag und den Mittwoch als Feiertag.

Zitat:
wenn das quer durch die Woche passiert: gut für dich. Dann wäre das Aussparen der Feiertage unter der Woche rechtsmissbräuchlich.


Das heißt was genau? Theoretisch wäre es laut Arbeitsvertrag ja eigentlich kein Problem mich dennoch für 18 Stunden einzuteilen. Auch wenn ein Feiertag bevorsteht. Oder meinst du, dass es die Arbeitstage einfach auf Nicht-Feiertage zu legen, um trotzdem auf die 18 Stunden zu kommen, rechtsmissbräuchlich wäre?

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