Guten Morgen,
ich arbeite in 2-20 Mann Aussendienstteams im Regelfall über 10 Std. -16 Std. Pausen gibt es bisweilen nicht. Oft wird auch die 11-Std. Pausenregelung nicht eingehalten. Zudem muss jeweils einer das Team noch herumkutschieren (Personenbeförderung). 12 Tage hintereinander sind nicht selten. Wochenarbeitszeiten bis zu 90 Std kommen schon mal zusammen. Standart ist lt. Tarifvertr. 38,5 p.Woche. Von Vorgesetzten werden diese laufenden Übertretungen seit Jahren abgezeichnet, mit der Begründung es gäbe ausreichend Ausnahmen wie Notfall. Bei Beschwerde wird einem gesagt, man müsse sich den Produktionsbedingungen der freien Wirtschaft unterordnen, sonst sei der Arbeitsplatz gefährdet. PR ist bei diesem Thema eingeknickt.
Liebes Forum, wie kann man geschickt vorgehen??
Gruß digibarney
Arbeitszeiten bis 16 Stunden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die erste Tat wäre es, den PR mal daran zu erinnern, was seine Aufgaben sind!! Die Mitglieder des PR genießen einen gewissen Kündigungsschutz, weil Konfrontationen mit der AG-Seite vorprogrammiert sind. Der Kündigungsschutz war wohl der Anreiz für diese Kollegen, sich wählen zu lassen. Die kennen jetzt eure Gehälter, kennen pesonnelle Details und wollen nichts machen? Das kann nicht wahr sein!!
In diesem Unternehmen hält man sich an keine arbeitsrechtlichen Errungenschaften. Die Pausenregelung wird nicht eingehalten und die Höchstarbeitszeit grundsätzlich überschritten. Überstundenabbau ist dann wohl auch ein Fremdwort? Müsst ihr die auch ´´schenken´´ oder werden die vergütet?
Für mich ist ganz klar der PR gefragt. Wenn der partout nicht in die Gänge kommt: absetzen und neu wählen.
Hallo,
es liegt eventuell ein verstoss gegen das Arbeitszeitgesetz vor. Hier höhrt jeder Spass auf. Diziplinarische Vorgesetzte haben auch die Pflicht regelmässig die Arbeitszeitkonten ihrer MA zu prüfen. Ansonsten einfach mal bei der Berufsgenossenschaft anrufen.
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Zum Arbeitszeitgesetz, ein Gesetz, das auch der PR mal dringend kennenlernen sollte:
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.
2Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
.. wieso gibt es bei euch einen personalrat (verweist auf behörde) und nicht einen betriebsrat?
aer egal. wenn ihr diese verletzungen gut dokumentiert, fordert ihr den br/pr auf, das recht wiederherzustellen. wenn das nicht fruchtet, wäre zu erwägen, dem pr/br das misstrauen auszustprechen und ihn abzuwählen. (vielleicht hilft ja schon die ankündigung).
weiter könntet ihr - kollektiv! alternativ höchstens jemand, der nichts zu verlieren hat - die geschäftsleitung auffordern, dem missstand abzuhelfen. danach gibt es noch die gewerbeaufsicht ...
Die Vorgesetzten machen sich damit Strafbar und stehen mit einem Bein im Knast.
Muß erst was passieren (übermüdet am Steuer usw.), bis jemand was sagt? Dann ist das Geschrei groß.
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