Arbeitszeiten nacharbeiten

12. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Scarlett117
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeiten nacharbeiten

Hallo ,

ich hab da mal eine Frage ! ,
Und zwar ich bin volljährig und arbeite be ** in Vollzeit (40Std.). Immer wenn ein Feiertag ist, wird der nur mit 6.65 Std. Berechnet. Und dann muss ich immer nacharbeiten , ist das Zulässig oder nicht?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tanja-78
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 19x hilfreich)

Das kommt drauf an, auf wie viele Arbeitstage sich die 40 Stunden verteilen. Sollten es 6 Arbeitstage/ Woche sein, wäre die Berechnung korrekt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17333 Beiträge, 6461x hilfreich)

Bitte ein 'bisschen Butter bei die Fische':
Du arbeitest 40 h - an welchen Wochentagen? 5-Tage-Woche, nehme ich an?
Und ist bei euch die 6-Tage-Woche üblich? Lautet dein AV auf 5- oder auf 6-Tage/Woche?
Sicher ist, dass 40/6 6,66666 ergibt. Selbst wenn man den Durchschnitt annimmt, müssen nach den üblichen Rundungsregeln 6,67 h angerechnet werden und nicht 6,65 - nicht viel, aber es läppert sich.
Sicher ist ebenso, dass die Feiertagsvergütung so zu erfolgen hat, als ob du gearbeitet hättest. Einen Durchschnitt zu nehmen, dürfte von daher und höchstwahrscheinlich nicht zulässig sein.

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