Arbeitszeiten u Frei

29. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
engel66
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeiten u Frei

Hallo!
Ich bin neu hier und habe folgende Frage:
Ich arbeite im Krankenhaus als Reinigungskraft 30 Std pro Woche auf 7 Tage verteilt. Ist das rechtens, daß es ausser Urlaub keinen freien Tag gibt?

Danke für eure Antworten.

Gruß engel66




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 262x hilfreich)

Hallo Engel66,


wenn damit gemeint ist, daß die Arbeitszeit sich ganzjährig und Woche für Woche von Montag bis Sonntag erstreckt und lediglich durch Urlaub unterbrochen wird: Nein, das ist nicht rechtens.


MfG,

der Ritter

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"Hoyotoho! <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a130.gif> </img>"

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#2
 Von 
engel66
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Riter!
Danke für deine Antwort.
Laut AV soll ich 25 Std pro
Woche arbeiten, aber der AG
kann je nach örtlicher Gegebenheit auch mehr Stunden verlangen.Freie Tage werden im AV nicht erwähnt. Mein AV ist bis Mitte Juni befristet. Wie soll ich mich verhalten?
Laut Betriebsrat muß ich das so hinnehmen.
engel66

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49944 Beiträge, 17505x hilfreich)

Mindestens ein Tag pro Woche muss frei sein. Das ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Da dies eine bodenlose Unverschämtheit ist, würde ich den Arbeitgeber direkt anzeigen.
Ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz (das kann ja wohl belegt werden? ) Kann den AG teuer zu stehen kommen.


Viele Grüße, Michael

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#5
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

das es Arbeitgeber gibt, die so einen Mist noch machen, kann ich nicht verstehen

Ich denke auch, hier sollten gerichtlichte Schritte eingeleitet werden. Sowas ist illegal.



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"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2338x hilfreich)

Wieso gerichtliche Schritte? Die Verständigung der Aufsichtsbehörde reicht da vollkommen ... die 'kümmern' sich dann schon.

(einfach mal nach 'Gewerbeaufsichtsämter' googlen)

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#7
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

klar kümmert sich die Gewerbeaufsicht auch darum.

Aber in diesem doch ziemlich extremem Fall wird sich sowieso früher oder später ein Staatsanwalt mit der Sache beschäftigen.

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"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

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#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2338x hilfreich)

quote:
Aber in diesem doch ziemlich extremem Fall wird sich sowieso früher oder später ein Staatsanwalt mit der Sache beschäftigen.



Mag schon sein, aber was soll der AN denn da für ne Klage erheben?

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