Arbeitszeitenregelung im dualen Studium

5. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
kamelossa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeitenregelung im dualen Studium

Ich absolviere derzeit ein duales Studium und bin 21 Jahre alt. Meine Woche teilt sich wie folgt auf: An den ersten drei Wochentagen arbeite ich, während ich an den verbleibenden zwei Tagen Vorlesungen besuche. Gemäß den Bedingungen meines dualen Studiums sollte ich 20 Stunden pro Woche arbeiten und 20 Stunden studieren, was einem Vollzeitstudium entspricht.

Ein Kollege informierte mich darüber, dass ich lediglich 20 Stunden wöchentlich für meinen Praxispartner arbeiten dürfte. Mein Arbeitgeber hingegen möchte, dass ich mehr als die vorgeschriebenen 20 Stunden arbeite und ist auch bereit, diese zusätzlichen Stunden zu vergüten.

Ist es tatsächlich so, dass ich in meinem dualen Studium nur 20 Stunden pro Woche arbeiten darf?

Noch eine Frage:
Darf ich als Dualer Student mehr als 8h am Tag arbeiten? Auszubildende dürfen das nicht!

Die Begründung eines Arbeitsgerichts ist, dass für Auszubildende die 10-Stunden-Regelung eine Ausnahmeregelung ist, die nur in besonderen Fällen angewendet werden darf. Auszubildende sind in der Regel noch nicht so belastbar wie Arbeitnehmer. Deshalb ist es nicht gerechtfertigt, die 10-Stunden-Regelung auch für sie anzuwenden. Aber wie sind die Regeln für Dual Studierende?

-- Editiert von User am 5. Oktober 2023 18:46

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17983 Beiträge, 6616x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1392 Beiträge, 231x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Im dualen Studium bist du m.W. Azubi, wie andere Azubis auch, nur dass dir noch ein Studium eingeräumt wird.
Man muss unterscheiden, ob es sich um ein ausbildungsintegriertes oder praxisintegriertes Studium handelt. Beim praxisintegrierten Studium wird der Student NICHT als Azubi angesehen.

Zitat (von blaubär+):
Schon nach dem ArbzG ist die tägliche AZ im Schnitt 8 h - 10 h sind immer Ausnahme und im Schnitt eben auf 8 Stunden pro Werktag zu bringen.
Das ist so nicht richtig.
Zitat (von § 3 ArbZG):
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Und da Werktage als Montag bis Samstag definiert sind, kann gerade bei nur drei Arbeitstagen/Woche des TE sehr wohl jeden Tag bis 10 Stunden gearbeitet werden.

Man rechne basierend auf den im Gesetz definierten 24 Wochen:
- TE arbeitet bei 10 h / Tag in 24 Wochen: 10 h * 3 Tage * 24 = 720 h
- Bezogen auf die Anzahl Werktage in 24 Wochen ergibt sich ein Tagesschnitt von 720 / (24 * 6) = 5 Stunden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 682x hilfreich)

Zitat (von kamelossa):
Ist es tatsächlich so, dass ich in meinem dualen Studium nur 20 Stunden pro Woche arbeiten darf?


Ein gesetzliches Verbot, im Dualen Studium mehr als 20 h/Woche zu arbeiten, gibt es nicht.

Zitat (von kamelossa):
Darf ich als Dualer Student mehr als 8h am Tag arbeiten?


1. Als JUGENDLICHER wäre man vom Jugendarbeitsschutzgesetz vor Arbeit von mehr als 8 Stunden täglich geschützt, und vor wöchentlicher Arbeit von mehr als 40 Stunden.

2. Als Dualer Student im Rahmen eines ausbildungsintegrierten Dualen Studiums wäre man durch das Berufsbildungsgesetz davor geschützt, angeordnete tägliche "Überarbeit" ohne gesonderte Vergütung leisten zu sollen:

§ 17 Absatz 7 Berufsbildungsgesetz
"Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch die Gewährung entsprechender Freizeit auszugleichen."

Es wäre vergütungsrechtlich also nicht zulässig, einen Dualen Studenten in einem ausbildungsintegrierten Dualen Studium Ausbildungszeiten anzuordnen, die sich zwar vielleicht im Rahmen der vereinbarten wöchentlichen Ausbildungszeit halten ( z.B. 20 Stunden ), aber über die vereinbarte regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehen ( z.B. vereinbart: täglich 7h40min angeordnet: montags 10 Stunden, dienstags 5 Stunden, mittwochs 5 Stunden ), ohne dass für die "Überstunden" eine Vergütung oder Freizeitausgleich zu leisten wäre. Hier wären 2h20min "besonders zu vergüten" oder durch Freizeit auszugleichen.

In einem praxisintegrierten Dualen Studium hat der Duale Student keine Schutzrechte aus dem Berufsbildungsgesetz, sondern "nur" dieselben Arbeitnehmerrechte ( gesetzlich, oder über Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen ) wie die anderen Mitarbeiter.

Arbeitszeitgesetzlich wird ein Dualer Student nicht privilegiert: er ist gesetzlich "nur" davor geschützt, mehr als 10 Stunden täglich beschäftigt werden zu dürfen, und auch das nur, sofern innerhalb von 6 Monaten/24 Wochen im Durchschnitt höchstens 8 Stunden werktäglich Arbeitsleistung angeordnet/erbracht worden sein wird.

RK

-- Editiert von User am 8. Oktober 2023 02:26

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kamelossa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
§ 17 Absatz 7 Berufsbildungsgesetz
"Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch die Gewährung entsprechender Freizeit auszugleichen."

Vielen herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten.

Was genau bedeutet „besonders zu vergüten". Ist damit ein Überstundenzuschlag gemeint und falls ja, wie musste dieser ausfallen?


Zitat:
Man rechne basierend auf den im Gesetz definierten 24 Wochen:
- TE arbeitet bei 10 h / Tag in 24 Wochen: 10 h * 3 Tage * 24 = 720 h
- Bezogen auf die Anzahl Werktage in 24 Wochen ergibt sich ein Tagesschnitt von 720 / (24 * 6) = 5 Stunden

Also dann darf ich statt 20 Stunden sogar 30 Stunden pro Woche arbeiten. Was würde passieren, wenn ich mehr als 30 Stunden in der Woche arbeite?

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