Arbeitszeitflexibilisierung mit Servicezeiten, Tarifvertrag mit Zulagen für Schichtdienst

18. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
go612194-56
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeitflexibilisierung mit Servicezeiten, Tarifvertrag mit Zulagen für Schichtdienst

Hallo zusammen,

Ich arbeite seit einigen Jahren in einem Unternehmen, welches den Arbeitnehmern flexible Arbeitszeiten mittels Betriebsvereinbarung anbietet (Rahmenzeit: 6:30 bis 18:30, keine Kernzeit).

Bis vor 5 Monaten war soweit alles in Ordnung. Dann hat aber unser AG festgelegt, dass jeder Mitarbeiter im 4 Wochen-Intervall bis mindestens 18:00 Uhr arbeiten soll (in Kombination mit einer Rufbereitschaft), damit die Serviceverträge mit den Kunden eingehalten werden können und beruft sich dabei auf eine Klausel in der BV (Arbeitszeitflexibilisierung, Servicezeiten). Der AG nennt es zwar Spätdienst, allerdings erhalten wir hierfür keinen Zuschlag oder sonstiges und haben laut AG auch keinen Anspruch darauf.

Der Spätdienst wird natürlich in einem Plan für das ganze Jahr festgehalten. Sobald ein Mitarbeiter von 4 Urlaub hat oder krank ist müssen die anderen übernehmen. So kommt es schonmal vor, dass man 3 Wochen Spätdienst und Rufbereitschaft am Stück hat, was echt zum kotzen ist.

Jetzt habe ich aber in unserem Tarifvertrag gelesen, dass es eine Schichtzulage für ständige (127,82€/Monat) und auch für nicht-ständige (0,73€/Stunde) Schichtarbeit gibt. Gilt sowas schon als Schichtarbeit? Immerhin dürfen wir in der Woche ja auch nicht vor 9:30 die Arbeit antreten, da wir sonst über die 10 Stunden kommen.

Finde die Regelungen irgendwie gegensätzlich. Und hier wirkt es auch so, als wäre die BV eher ein Nachteil für den Arbeitnehmer.

Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Wie ist denn der Wortlaut der BV zu dem Thema?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Ich tu mich schwer, hier so etwas wie Schichtarbeit zu finden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(506 Beiträge, 166x hilfreich)

Aus meiner Sicht liegt keine Schichtarbeit vor.

Laut BAG ist für den Begriff „Schichtarbeit" wesentlich, dass eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die wirkliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus anfällt und daher von mehreren Arbeitnehmern oder Arbeitnehmergruppen in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge, teilweise auch außerhalb der allgemein üblichen Arbeitszeit erbracht wird. Bei der Schichtarbeit arbeiten also nicht sämtliche Beschäftigten eines Betriebs zur gleichen Zeit, sondern ein Teil arbeitet, während der andere Teil arbeitsfreie Zeit hat.
Hier wird aber gerade nicht ein bestimmte Arbeitsaufgabe in zeitlich geregelter Reihenfolge durch verschieden Mitarbeiter bearbeitet, sondern die Arbeitszeiten der einzelnen Stellen, die jeder für sich eine Aufgabe wahrnehmen (hier wohl Serviceanfragen) wird nur näher festgelegt.

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