Arbeitszeitgesetz - 9 stunden allein in einem Raum und nichts zu tun

24. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Shadow Moses
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeitgesetz - 9 stunden allein in einem Raum und nichts zu tun

Guten Tag

Momentan befinde ich mich in der Ausbildung zum Einzelhandelskaufman über einen Bildungsträger was vom Arbeitsamt finanziert wird.
Von uns dort angestellten Azubis mussten viele in bestimmten Fällen länger als 10h Arbeiten (ich selbst 15,5h an einem Samstag)
Als ich meinen Bildungsträger darauf angesprochen hatte hieß es das dieses ja ganz normal wäre und ich anscheind keine lust hätte zu Arbeiten wenn ich mich darüber beschwere.
Ein weiterer Azubi der etwas kräftiger gebaut ist wurde im Probezeit Gespräch gesagt das er ganz schön dick sei und mal abnehmen soll, was jetzt nichts mit dem Thema an sich zu tun hat ich aber dennoch ganz schön frech finde.
Meine Berufsschullehrer habe ich ebenfalls informiert über diese Angelegenheit, dort wurde man auch aktiv und hat den Bildungsträger darauf angesprochen.
Den Lehrer sagte man das alles in Ordnung wäre, einige Tage später sprach mich ein Sozialpädagoge des Trägers an das ich es unterlassen soll mit Lehrern zu sprechen und wenn ich dies weiter tue ein Kündigungsgrund wäre.

Bei dem Betrieb habe ich aufgehört, ich bin jetzt nurnoch über den Träger angestellt.
Dort sitze ich buchstäblich seit 2 Monaten nur rum und jetzt kann ich das einfach nichtmehr.
Jeden tag 9 stunden allein in einem Raum zu sitzen und nichts zu tun


Ich habe beschlossen dort die Ausbildung abzubrechen, meine Frage wäre ob es gerechtfertigt ist diese Verstöße zu melden und wer würde dafür haften?
Der Träger bei dem ich angestellt bin oder bei dem praktischen Betrieb?

Mit freundlichen Grüßen


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-- Editiert am 24.04.2010 18:06

-- Editiert am 24.04.2010 18:08

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

Melde die Verstösse gegen das Arbeitszeitgesetz dem Gewerbeaussichtsamt (in einigen Bundesländern heißt es auch Amt für Arbeitsschutz). Ob jemand und wer dann bestraft wird, ergeben die Ermittlungen.

Wobei möglichst viele Zeugen und Beweise (Kopien der Stundenkarten) hilfreich sind.

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#2
 Von 
Shadow Moses
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort

Ich hätte da noch eine Frage.

Im ersten Ausbildungsjahr verdiene ich 250€, im dritten 275€
Ist dieser Lohn nicht sittenwidrig?

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