1)Ich habe eine Frage wie die arbeitszeitlichen Regelungen für Ärzte ab JAnuar 2007 baussehen. Die Übergangsfrist läuft Ende diesen Jahres aus, so dass ab Januar in Krankenhäuser ohne einen gültigen Tarifvertrag die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes gelten werden. Stimmt das so? Ist die maximale Wochenstundenanzahl dann 48 Stunden?
2) Sind 32 Stundenschichten wenn sie in der Mitte 16 Stunden Bereitschaft enthalten zur Zeit erlaubt?
Arbeitszeitgesetz für Ärzte
2. Oktober 2006
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Frage vom 2. Oktober 2006 | 23:14
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeitgesetz für Ärzte
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#1
Antwort vom 4. Oktober 2006 | 02:14
Von
Status: Praktikant (801 Beiträge, 100x hilfreich)
Hallo, auf diesem Gebiet kenne ich mich mangels Arzt sein leider nicht aus, aber vielleicht habt Ihr ja einen Betriebsrat, oder ne Gewerkschaft (Marburger Bund?) wo man sich besser auskennt. Dann einfach mal da nachfragen. Evtl. hilft auch google.
gruß
avalon 2006
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"Das Leben ist eines der Härtesten."
#2
Antwort vom 4. Oktober 2006 | 21:46
Von
Status: Bachelor (3685 Beiträge, 1414x hilfreich)
Ja, der MB weiß sowas. Vielleicht ist das dort sogar auf der Website zu finden.
Und jetzt?
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