Arbeitszeitguthaben bei Kündigung - Weisungsrecht des Arbeitgebers?

17. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bibu77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeitguthaben bei Kündigung - Weisungsrecht des Arbeitgebers?

Hallo,

ich habe zum 31.10. mein Arbeitsverhältnis gekündigt. Nun habe ich noch einige Stunden auf meinem Arbeitszeitkonto (Gleitzeit, Höhe ist unbestritten). Diese würde ich gerne als Freizeitausgleich nehmen. In der Kündigungsbestätigung weist mein AG mich auch an, meinen Resturlaubsanspruch und meine Arbeitszeitkonten auszugleichen.

Jetzt fällt ihm ein, er würde mir lieber die Stunden auszahlen und ich soll bis zum letzten Tag arbeiten. Kann er das so anweisen? Ein Nachfolger für meine Stelle ist noch nicht gefunden und wird wohl auch bis zum Ablauf nicht gefunden werden. Eine andere Person wurde mir bisher nicht für eine Übergabe genannt, obwohl ich nachgefragt hatte. Aber dies kann doch nicht zu meinen Lasten gehen?

Kann ich trotzdem auf Freizeitausgleich zum Ende des Arbeitsverhältnisses bestehen?

Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Mit dem Freizeitausgleich ist es wie mit dem Urlaub auch, er will beantragt sein und muss genehmigt werden. Wenn das nicht der Fall ist, hat man Pech gehabt. Beim Urlaub könnte man ja wenigstens noch vor dem Arbeitsgericht streiten, ob das mit dem Freizeitausgleich auch so ist weiß ich nicht so genau. Fakt ist jedenfalls, dass der Arbeitgeber Sachgründe braucht, um so zu handeln. Wenn du auch die Wahrscheinlichkeit als gering eingeschätzt, dass ich da noch rechtzeitig einen Nachfolger finden wird, so kann der Arbeitgeber doch die Ansicht vertreten, dass noch Restarbeiten abzuleisten sind.

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