Hallo,
ich habe zum 31.10. mein Arbeitsverhältnis gekündigt. Nun habe ich noch einige Stunden auf meinem Arbeitszeitkonto (Gleitzeit, Höhe ist unbestritten). Diese würde ich gerne als Freizeitausgleich nehmen. In der Kündigungsbestätigung weist mein AG mich auch an, meinen Resturlaubsanspruch und meine Arbeitszeitkonten auszugleichen.
Jetzt fällt ihm ein, er würde mir lieber die Stunden auszahlen und ich soll bis zum letzten Tag arbeiten. Kann er das so anweisen? Ein Nachfolger für meine Stelle ist noch nicht gefunden und wird wohl auch bis zum Ablauf nicht gefunden werden. Eine andere Person wurde mir bisher nicht für eine Übergabe genannt, obwohl ich nachgefragt hatte. Aber dies kann doch nicht zu meinen Lasten gehen?
Kann ich trotzdem auf Freizeitausgleich zum Ende des Arbeitsverhältnisses bestehen?
Danke