Hallo,
ich hoffe, dass ich hier vielleicht Hilfe finde.
Ich habe einen Arbeitsvertrag (AVR) laut dem ich eine wöchentliche Arbeitszeit von 25 Stunden habe. Davon 20 Stunden als Zweitkraft im Kindergarten, 5 Stunden als Vertretungskraft im Kindergarten. Diese 5 Stunden werden auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt, bis Verwendung (wegen Urlaub/Krankheit der Kollegen).
Meine Frage, ist es in Ordnung, dass mein Arbeitgeber diese 5 Stunden ebenfalls als Minusstunden sammelt, wenn ich die Woche arbeitsunfähig erkrankt bin? Es ist auch so, dass wenn eine Vertretung durch mich geplant wird und ich diese durch Krankheit nicht erfülle, dass diese ebenfalls als Minusstunden verbleiben. Letzteres lasse ich mir ja noch gefallen, wenn nicht abgeleistet, dann auch nicht weg. Aber meinem Empfinden nach ist krank krank, auch diese zusätzlichen 5 Stunden.
Liege ich da völlig falsch?
Danke und viele Grüße
-- Editiert von Cydonian am 08.03.2018 19:24
Arbeitszeitkonto, wöchentliche Arbeitszeit, Krankheit
8. März 2018
Thema abonnieren
Frage vom 8. März 2018 | 19:23
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 24x hilfreich)
Arbeitszeitkonto, wöchentliche Arbeitszeit, Krankheit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 9. März 2018 | 08:56
Von
Status: Weiser (17428 Beiträge, 6485x hilfreich)
Du arbeitest also, wenn ich es richtig verstanden habe, i.d.R. 5 h weniger als vereinbart und diese 5 h sind der Puffer für Zeiten erhöhter Inanspruchnahme. Nach meiner Einschätzung gilt das auch bei Krankheit, insofern ja fortgeschrieben wird, was für gesunde Zeiten auch gilt.
Ansonsten sollte es im AVR-Bereich genügend Mitarbeitervertretungen geben, die dir Auskunft geben können - wenn nicht direkt im Kindergarten, dann doch in der Zentrale.
#2
Antwort vom 9. März 2018 | 09:04
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Üblicherweise wird so eine Frage in einer Betriebsvereinbarung mit dem BR geregelt. Hierzu wäre auch als erstes die MAV anzusprechen, bei Kirchens läuft ja vieles anders.
Und jetzt?
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