Hallo zusammen!
Ich hab mal eine wichtige frage, Ich scheide in Kürze aus einer Leihfirma aus, in der Beschäftigungszeit, sind 63 Minusstunden entstanden.
Diese Minusstunden sind folgendermaßen zustande gekommen:
1. Zu Kurze Monate
2. In der Nachtschicht nur 4 Tage und nicht 5 Tage gearbeitet, weils so gewollt war durch den AG.
3. Ein Teil durch zu frühes nach Hause schicken. ( Wir haben Freitags nur 6 anstatt 8 Stunden gearbeitet, weil es der AG so wollte)
Sind dieses nun selbstverschuldete - Stunden, die mir in Abzug gestellt werden können?
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Arbeitszeitkonto - Minusstunden auf Wunsch des Arbeitgebers
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
zunächst einmal ist es am ag, für genügend arbeit zu sorgen. wenn er dich wegen mangelnder arbeit nach hause schickt, entsteht eine unklarheit: auf wessen kosten?
wenn der ag schichten streicht, scheint mir die sache klar - das geht zu seinen lasten. wenn du von dir aus sagst 'dann kann ich ja nach hause gehen' ist es deine sache und deine zeit.
eine andere frage freilich wird es sein, im nachhinein solche dinge zu klären. da kommt es auf die beweisbarkeit an.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
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quote:
1. Zu Kurze Monate
Kannst du das mal näher erläutern?
Ich dacht immer das zumindest in Deutschland die Monate alle gleich lang wären ...
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Damit ist gemeint, das er mal 19-20-21 Arbeitstage hat! dementsprechend kommt man auch nicht auf die Stunden! HAtte aber auch ein gespräch heute, die Minusstunden werden mir nicht in Abzug gebracht! Ich werde ganz normal gekündigt, bin über die Kündigungsfrist freigestellt bekomme aber normales Gehalt!
Es ging bei der Sache um Mobbing seitens des AG
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http://www.schnelle-online.info/Arbeitstage/Anzahl-Arbeitstage-2010.html
Die Anzahl der Tage verändert sich bekanntermaßen, die Anzahl der Arbeitstage dementsprechend auch.
Was genau ist die Regelung im Arbeitsvertrag zur Anzahl der Arbeitsstunden?
Soweit man nach einem Schichtplan gearbeitet hat, muß der AG schon sehr schlüssig erläutern können, warum der auf einmal nicht mehr galt.
Sie müssen nur Ihre Arbeitszeit nachweisen können, die vereinbarte und die bezahlte.
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Das kann ich anhand der Stundenjornale und es können auch die Kollegen bestätigen, was sie auch machen, wirklich geregelt ist im Vertrag nichts!
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Auch wieder etwas, was der Arbeitgeber laut Nachweisgesetz hätte regeln müssen.
Wie wird denn Ihr Gehalt berechnet?
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es wird bis zum 14.9 noch als "Festlohn" 160 Stunden 9.90 Berechnet pro Stunde
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In Ihrem 1. Beitrag hier schrieben Sie:
"Sind dieses nun selbstverschuldete - Stunden, die mir in Abzug gestellt werden können?"
Das schien Ihre Frage zu sein.
Dann schrieben Sie, finanziell alles kein Problem:
"Es ging bei der Sache um Mobbing seitens des AG".
Haben Sie eine Frage?
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