Tarifverträge Zeitarbeit
BZA – DGB-Tarifgemeinschaft:
§ 4.6 Im Falle des Ausscheidens
des Mitarbeiters ist der Saldo auf dem
Arbeitszeitkonto wie folgt auszugleichen:
Plusstunden werden abgegolten
, Minusstunden
werden bei Eigenkündigung
des Mitarbeiters bzw. außerordentlicher
Kündigung bis zu 35 Stunden verrechnet,
soweit eine Nacharbeit betrieblich nicht
möglich ist.
Was ist wenn die Plusstunden nicht rechtzeitig abgegolten werden können, weil der Arbeitnehmer von heute auf morgen (per Aufhebungsvertrag)durch einen Kunden (Kunde der Zeitarbeitsfirma) übernommen wird?
Danke....
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Arbeitszeitkonto - Was ist wenn die Plusstunden nicht rechtzeitig abgegolten werden können?
30. März 2010
Thema abonnieren
Frage vom 30. März 2010 | 22:45
Von
Status: Schüler (155 Beiträge, 78x hilfreich)
Arbeitszeitkonto - Was ist wenn die Plusstunden nicht rechtzeitig abgegolten werden können?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 30. März 2010 | 23:53
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Wieso ist eine Abgeltung der Überstunden im Falle eines Aufhebungsvertrags nicht möglich?
Die Überweisung von Geld sollte auch noch Beendigung eines Arbeitsverhältnisses möglich sein.
-- Editiert am 30.03.2010 23:58
-- Editiert am 31.03.2010 00:01
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