Arbeitszeitkonto - Gibt es einheitliche Regelungen?

16. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
WaltaKah
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Arbeitszeitkonto - Gibt es einheitliche Regelungen?

[size=14px][/size]
Wann darf mir eine 45 Minütige Pause von meiner Ist - Zeit abgezogen werden! Schon bei einer gesamt Leistung ( einschließlich Pausen) von 9:30 Std., erst bei 9:31 oder erst bei 9:46 Std?
Auf meinem ist Zeitkonto konnte ich folgendes feststellen!
Arbeit von

06:30-16:00 Uhr / IST 9:30 / anrechnung 09:00 Std
06:30-16:01 Uhr / IST 9:31 / anrechnung 08:46 Std
06:30-16:07 Uhr / IST 9:37 /anrechnung 08:52 Std

Ist das so Korrekt??

Was mir auch aufgefallen ist, ist das die Pause von 30 min., bei offizieller AZ von 6:30 ( Pause schon ab) und einer tatsächlichen AZ von 5:55 inclusive Pause nicht abgezogen werden!
Gibt es einheitliche Regelungen zum führen von AZ-Konten und wie sollten diese aufgebaut sein?
MfG
Walter

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden muß die Pause 45 Minuten lang sein. Also ist die Berechnung korrekt.
Aber es liest sich nicht so, als ob Sie die Pause auch nehmen?
Da eine Pause regelhaft eine Unterbrechung der Arbeitszeit darstellt, ist es wohl auch korrekt, dass eine Pause vor Arbeitsbeginn nicht angerechnet wird. Eigentlich nett vom Arbeitgeber.
Es gibt keine allgemein gültigen Regeln für Arbeitszeit-Konten. Die Regeln ergeben sich aus dem Arbeitszeitgesetz.


-----------------
" Don`t feed trolls"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

also: nach spätestens 6 stunden arbeit muss eine pause von mindestens 30 min gemacht werden, nach 9 h sind weitere 15 min fällig.
probleme können auftreten, wenn ein AN z.b. 6h15min arbeitet und dann nach hause geht. im br haben wir die auffassung vertreten und uns damit auch durchgesetzt, dass dann nur die 15 min als pause abgezogen werden, weil der rest der pause sozusagen auf dem heimweg genommen wird, entsprechend bei der 9-h-grenze.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

-- Editiert am 16.10.2009 11:15

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>also: nach spätestens 6 stunden arbeit muss eine pause von mindestens 30 min gemacht werden, nach 9 h sind weitere 15 min fällig. <hr size=1 noshade>


nicht ganz richtig, ich dachte das bisher allerdings auch

der genau Wortlaut heisst wie folgt


ArbZG § 4
quote:<hr size=1 noshade>Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. <hr size=1 noshade>


die Pause kann also zwischen die sechste und die neunte Stunde gelegt werden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

das Forum ist gerade wieder Schrott :)
also Doppelpost

wer 6h + max 30 min auf Arbeit bleibt schenkt dem AG die 30 min, bzw. wie bei euch geregelt x min bis er dann tatsächlich ausstempelt.

Wer mehr als 6h 30 min bleibt bekommt die Zeit irgendwann abgezogen oder stempelt zum Mittag sowieso aus.

Bei uns z.B. wird nach 6h 30 min die Pause eingepflegt.

-------------------
Wobei mir gerade auffällt das wir das Gesetz hier falsch anwenden, wenn ich den letzten Satz lese..

Zitat:
Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.


-- Editiert am 16.10.2009 11:32

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
WaltaKah
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

HM!!??
AZ heist Arbeitszeit in Stunden, nicht Dienstanfang!
Korrekt ist das die letzte Pause, sprich über neun Stunden Arbeitszeit (Arbeitszeit ist die Zeit von Arbeitsanfang bis Arbeitsende, Ohne Pausen), eine reine Berechnungssache ist und bei uns zwischen der 8 und 9 Stunde genommen werden soll! Was sich im Zustelldienst schwierig gestaltet? Werde ich mehr als neun Stunden brauchen? Meistens wenn es zu spät ist um die Pause noch zu nehmen hat man gewissheit! Meine Frage war ja auch dahingehend! Wann darf die 45 minütige Pause abgezogen werden?? Bis zu 9 Std. = 30 Min Pause! Bei 9 Std 1 Minute gleich Abzug von 45 Min. Pause?
Was die Regeln betrifft, so bin ich der Meinung, eine einheitliche Regelung des Pausen abzug´s mit Definition, TV-Vorgaben, ArbZg- Vorgaben sollten enthalten und auch machbar sein! Der Aufbau sollte sachlich, Übersichtlich und durchschaubar sein!
Das ist m.E. bei uns nicht der Fall! Die genauen Anfangszeiten werden nicht erfasst( Früher = DPL-Anfang) , die Endzeiten werden genau erfasst!
die Liste sieht folgendermaßen aus!
Anfang - Endzeit korrektur ist sonderzeiten soll saldo Buchung
tgl. gesamt
06:45 14:28 Neueinst. 7:07 0:06 7:30 -0:23 -0:23 -0:23
06:30 14:20 Neueinst. 7:14 0:06 8:15 -1:01 -1:24 -1:01
06:15 17:00 Neueinst. 9:54 0:06 8:30 1:24 0:00 1:24

Usw.
Bei Ist und Soll sind die Pausen von vorn herein abgezogen, zusätzlich werden die Sonderzeiten( obwohl als Plus ausgewiesen) von der Ist - Zeit abgezogen!

Das Nenne ich nicht übersichtlich, verständlich und nachvollziehbar!

Gruss
Walter

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

die Anrechnung ist richtig, man könnte höchstens eine Regelung wie bei Blaubär treffen. In dem Fall würden dir nach 9 h nur die tatsächlichen Zeiten über 9h abgezogen werden und nicht direkt die 15 min.

Die 30 min werden vorher schon abgezogen, weil du nur 6h am Stück ohne Ruhepause beschäftigt werden darfst.

--------
Ich finde dein Beispiel recht übersichtlich, ich wäre froh wenn wir das hier so einsehen könnten :)

-- Editiert am 16.10.2009 11:43

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
WaltaKah
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ok Mathiasla!
Dann könnten wir uns ja darauf verständigen, das ich Dir meine Liste zukommen lasse und Du wertes Sie für mich aus!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

quote:
Dann könnten wir uns ja darauf verständigen, das ich Dir meine Liste zukommen lasse und Du wertes Sie für mich aus!



mein erster Gedanke war gerade der eines Fluchttieres



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
WaltaKah
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Joh Mathias das war meine Absicht!


quote:
Ich finde dein Beispiel recht übersichtlich, ich wäre froh wenn wir das hier so einsehen könnten


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
WaltaKah
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
die Anrechnung ist richtig, man könnte höchstens eine Regelung wie bei Blaubär treffen. In dem Fall würden dir nach 9 h nur die tatsächlichen Zeiten über 9h abgezogen werden und nicht direkt die 15 min.




Übrigens eine gute Idee

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.735 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen