Arbeitszeitkonto bei Kündigung

5. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Eros11
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeitkonto bei Kündigung

Hallo,

ich war die letzten 3 Jahre bei einem Dienstleister angestellt.
Ende März endete meine Beautragung beim letzten Kunden und der Dienstleister hatte für mich zunächst keinen neuen Auftrag. Ich hatte zwar ein Vorstellungsgespräch Ende März jedoch hat sich der neue Kunde danach lange nicht gemeldet. Mein Arbeitgeber war zuversichtlich aber zuversichtlich dass das klappen wird und hat sich zunächst auch nicht gemeldet. So war ich die ersten 2 Wochen Zuhause ohne zu arbeiten und habe auf Rückmeldung gewartet.
Nachdem nach ca 3 Wochen eine Absage für die potentielle Stelle kam hat mir mein Arbeitgeber weiter Stellen vorgeschlagen. Einige habe ich abgelehnt, aber bei 2 habe ich zugestimmt dass er meine Unterlagen einreichen kann. Ich habe dann weiter auf Rückmeldung oder eine Einladung zum Vorstellungsgespräch gewartet.
Ich hatte mich nebenher auch noch eine Bewerbung bei einer anderen Firma laufen welche mir dann in der ersten Juni Woche eine zusage erteilte. Mit dieser Zusage habe ich mich bei meinem Arbeitgeber gemeldet und gefragt ob eine Kündigung zum Ende des Monats möglich ist. Nach positiver Rückmeldung habe ich dann am 12.06.18 zum 30.06.18 gekündigt.


Da ich so schnell wie möglich eine neue Stelle haben wollte um Lücken im Lebenslauf und Lohnausfälle zu vermeiden wollte ich nicht in den Urlaub um für mögliche Vorstellungsgespräche verfügbar zu sein.

Zum Ende meines letzten Einsatzes hatte ich 150std auf meine Arbeitszeitkonto und 27 restliche Urlaubstage.

In meinem Arbetsvertrag steht dass projektlose Zeit bezahlt werden muss (abzgl. ca 30% welche Einsatzzulage sind)

Mein Arbeitsgeber hat mir nun 2 Tage Freizeitausgleich vom Arbeitszeitkonto abgezogen mit Verweis auf Punkt 3.2.3. im IGZ Tarifvertrag:


3.2.3.
Die auf dem Arbeitszeitkonto aufgelaufenen
Stunden werden in der Regel durch Freizeit
ausgeglichen (vgl. PN 8). Dabei können der
Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in jedem Kalen
dermonat über jeweils zwei Arbeitstage Zeitgut
haben frei verfügen. Eine Verfügung durch den
Arbeitgeber darf nicht zu einem negativen Zeit
guthaben des Arbeitnehmers führen.

Die Freizeitgewährung ist spätestens 2 Arbeitstage
vor Antritt vom Arbeitnehmer beim Arbeitgeber zu
beantragen und kann nur aus dringenden betrieb
lichen Gründen abgelehnt werden. In einem solchen
Falle hat der Arbeitgeber innerhalb von 4 Wochen
dem Freizeitersuchen nachzukommen. Eine vom Ar
beitnehmer beanspruchte Freistellung zum Abbau
von Guthabenstunden aus dem Arbeitszeitkonto
wird nicht durch Zuteilung eines neuen Einsatzes
unterbrochen. Bei Arbeitsunfähigkeit während eines
beanspruchten Freizeitausgleichs werden Zeiten auf
das Arbeitszeitkonto rückübertragen.
Darüber hinaus erfolgt der Freizeitausgleich nach
den Wünschen des Arbeitnehmers in Absprache
mit dem Arbeitgeber und unter Berücksichtigung
betrieblicher Belange. Der Freizeitausgleich ist
durch den Arbeitnehmer zu beantragen und be
darf der Genehmigung durch den Arbeitgeber.
3.2.4.
Bei Ausscheiden wird ein positives Zeitgut
haben ausgezahlt,
ein negatives Zeitguthaben wird
mit Entgeltansprüchen verrechnet bzw. ist zurückzu
zahlen.
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer
die Möglichkeit zu geben, ein negatives Zeitgut
haben auch durch Arbeit auszugleichen.
3.2.5.
Nach Ausspruch einer Kündigung ist der
Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer unter
Fortzahlung seines Entgeltes und unter Anrech
nung etwaiger Urlaubsansprüche und Guthaben
aus dem Arbeitszeitkonto freizustellen. Im Falle
einer betriebsbedingten Kündigung ist eine Frei
stellung zum Abbau des Arbeitszeitkontos nur mit
Zustimmung des Arbeitnehmers möglich.




Ich bin eigentlich nicht damit einverstanden, dass mir Rückwirkend Freizeit abgezogen wird die ich nicht als Freizeit genutzt habe. Ich wäre gern in den Urlaub gegangen aber das wollte ich nicht bevor ich wusste wie es weitergeht, daher bin ich nicht weggefahren. Häte man zuvor gesagt dass die Tage abgezogen werden hätte ich sie auch frei nutzen können. Ich selbst muss freie Tage auch vorher genehmigen lassen.

Ist das Vorgehen des Arbeitgebers korrekt?

Ich war bis zum letzten tag meiner Anstellung bereit zu arbeiten.

Mfg

Eros

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten