Guten Morgen,
Ich habe einige Fragen zum Thema "Arbeitszeitkonto" und dabei im Speziellen zu Minusstundenregelungen.
Ich arbeite zur Zeit in einer physiotherapeutischen Praxis, wo laut Vertrag Arbeitszeitkonto geführt wird.
Dieses wird mit dem folgenden Wortlaut im Vertrag festgelegt:
"Der Arbeitgeber ist berechtigt, ein Arbeitszeitkonto zu führen. Der Arbeitgeber darf die regelmäßige Arbeitszeit
in einer Spannbreite von 25-35 Stunden pro Woche mit einer Ankündigungsfrist von 4 Tagen verteilen.
Das AZK muss innerhalb eines Jahres mindestens einmal den Nullpunkt durchlaufen oder sonst alternativ auf Null gebracht werden. Mit jedem Nulldurchlauf beginnt die neue Jahresfrist.
Für etwaige Mehrarbeit wird Freizeitausgleich gewährt oder die Überstunden werden nach Absprache ausgezahlt, etwaige Minusstunden werden durch entsprechende erweiterte Arbeitszeiten ausgeglichen oder beim Gehalt in Anrechnung gebracht."
Nun zu meinen Fragen:
1)Ist das AZK so ordnungsgemäß beschrieben und geregelt?
2) Ist es nach diesen System rechtens, dass der AG Minusstunden festhält für Patientenausfälle, -absagen welche vom AN unverschuldet sind
und
3) dann anschließend in der Zukunft durch Mehrarbeit (z.B. Vertretungszeit) ausgeglichen werden müssen/ wäre mit dieser Regelung auch eine Lohnkürzung rechtens?
Ich bedanke mir im Voraus vielmals für alle Hilfen/Antworten/ Tips, wenn möglich immer mit Verweise auf Gesetzestexte/-wortlaute/ Gerichtsentscheide etc.
Arbeitszeitkonto und Minusstunden Patietenabsagen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Zitat2) Ist es nach diesen System rechtens, dass der AG Minusstunden festhält für Patientenausfälle, -absagen welche vom AN unverschuldet sind :
Wie muss man das verstehen ?
Du bist quasi von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr eingeplant und in der Praxis und wenn der 11:00 Uhr Termin nicht kommt, dann musst Du das nacharbeiten, sitzt aber trotzdem in der Praxis "herum" ?
Wenn du antworten mit ähnlichen Fällen, Gerichtsurteilen usw. suchst, dann könntest du doch selbst über Google danach suchen.
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@Nora2030, Google kennen ja doch die meisten hier. Wenn Dieter Laser sich aber nun mit Usern darüber austauschen will, wie die Rechtslage ist, ist die Frage hier doch sehr richtig gestellt!
@Dieter Laser
1. Spannbreiten sind bei der Gehaltsfestlegung natürlich ziemlicher Schwachsinn, weil der AN dann ja nie weiß, was er wirklich erhält und es kann ein ständiger Grund zu Auseinandersetzungen sein kann. Ein Gehalt wird fixiert und das gilt. Nebenbei kann man ja trotzdem ein Zeitkonto führen.
2. Eine Ankündigungsfrist von 4 Tagen zur Mitteilung der Arbeitszeit ist viel zu kurz. Arbeitnehmer haben ein Recht auf eine planbare Freizeit.
3. Wenn ein AN zur Arbeit erscheint wie vereinbart, und ein Patient erscheint nicht, dann ist das als Arbeitszeit zu verbuchen und der AG trägt allein das unternehmerische Risiko, dass er Einnahmenverluste hat.
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