Hallo,
unser Betrieb ist z.Z. in Kurzarbeit.
Gestern standen wir eine 1/2 Stunden vor dem Betrieb, weil kein Schlüssel da war. Unser Arbeitgeber will uns nun die Arbeitszeit um die halbe Stunde kürzen. Ist dies denn rechtens. Wir standen doch pünktich zu Arbeit bereit. Ist es nicht die Pflicht des Arbeitgebers für eine pünktliche Öffnung des Betriebes zu sorgen.
Vielen Dank im vorraus,
Mark
Arbeitszeitkürzung - Kurzarbeit
5. Juni 2009
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Frage vom 5. Juni 2009 | 22:34
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeitkürzung - Kurzarbeit
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#1
Antwort vom 6. Juni 2009 | 09:25
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2006x hilfreich)
... das kommt drauf an. wenn ihr feste arbeitszeiten habt, dürfte diese panne zu lasten des AG gehen, bei gleitzeit zu euren.
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