Arbeitszeitnachweis bei Teilfreistellung BR nach §38

15. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
blackandwhite+
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeitnachweis bei Teilfreistellung BR nach §38

Hallo,

ich bin ein BR-Mitglied mit einer Teilfreistellung von 5h. Dadurch reduziert sich meine Arbeitszeit auf 34,65h. Wie ist dies im Arbeitszeitnachweis zu führen, da meine Arbeitsstelle mich immer noch Vollzeit plant. (Es gibt Wochen, wo keine BR-Arbeit per se anfällt und ich werde jeden Tag mit 8h geplant).
Muss die geschuldete Arbeitszeit im Nachweis von 39,5 auf 34.65h reduziert werden? Muss ich einen extra Nachweis mit den 5h für die BR-Arbeit führen?

Vielen Dank.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Am einfachsten wird es sein, wenn du regelmäßig BR-Arbeit machst und das auch kommunizierst und am besten einen festen Tag, der für die Abteilung dann auch planbar wird und Gewohnheit. 'Per se' hat ein BR nur die Arbeit, die er sich macht - und wenn du schon 5h Freistellung hast - mach was draus.
Und deinem Chef vor Ort sagst du: ich gehe jetzt zu meiner BR-Tätigkeit.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.454 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen