Hallo,
ich habe vor meine wöchentliche Arbeitszeit von 25 auf 22 Stunden zu reduzieren, um gleichzeitig eine Festlegung der Arbeitszeit gemäß § 8 TzBfG
zu erreichen.
Kann mir das als Rechtsmißbrauch, sprich Reduktion der Arbeitszeit, nur zwecks Festlegung der Lage der Arbeitszeit ausgelegt werden??
Gruß
Markus
-----------------
" "
Arbeitszeitreduzierung um 1 Stunde / TzBfG
Fragen über Fragen: Statt 25 Stunden 22 Stunden, das wären drei Stunden Unterschied. In der Überschrift steht eine Stunde.
Sie schreiben:
"Kann mir das als Rechtsmißbrauch, sprich Reduktion der Arbeitszeit, nur zwecks Festlegung der Lage der Arbeitszeit ausgelegt werden??"
Der Sinn einer Arbeitszeitreduzierung ist die Reduzierung der Arbeitszeit. Natürlich kann das auch mit dem Wunsch einhergehen, die Arbeitszeit konkret festzulegen. Das ist sogar gesetzlich so vorgesehen.
Wieso Rechtsmißbrauch?
-----------------
""
nein, der AG muß ja sowieso erst noch zustimmen
und falls betriebliche Gründe dagegen sprächen, wird er sich schon entsprechend äußern
-----------------
"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
20 Antworten
-
5 Antworten
-
15 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten