Arbeitszeitreduzierung um 1 Stunde / TzBfG

10. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Markus Roller
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 15x hilfreich)
Arbeitszeitreduzierung um 1 Stunde / TzBfG

Hallo,

ich habe vor meine wöchentliche Arbeitszeit von 25 auf 22 Stunden zu reduzieren, um gleichzeitig eine Festlegung der Arbeitszeit gemäß § 8 TzBfG zu erreichen.

Kann mir das als Rechtsmißbrauch, sprich Reduktion der Arbeitszeit, nur zwecks Festlegung der Lage der Arbeitszeit ausgelegt werden??

Gruß
Markus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Fragen über Fragen: Statt 25 Stunden 22 Stunden, das wären drei Stunden Unterschied. In der Überschrift steht eine Stunde.

Sie schreiben:
"Kann mir das als Rechtsmißbrauch, sprich Reduktion der Arbeitszeit, nur zwecks Festlegung der Lage der Arbeitszeit ausgelegt werden??"

Der Sinn einer Arbeitszeitreduzierung ist die Reduzierung der Arbeitszeit. Natürlich kann das auch mit dem Wunsch einhergehen, die Arbeitszeit konkret festzulegen. Das ist sogar gesetzlich so vorgesehen.
Wieso Rechtsmißbrauch? :???:



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#2
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)


nein, der AG muß ja sowieso erst noch zustimmen

und falls betriebliche Gründe dagegen sprächen, wird er sich schon entsprechend äußern

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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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