Arbeitszeitregelung im Öffentlichen Dienst - Universität

13. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kerstin Wilhelm
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeitregelung im Öffentlichen Dienst - Universität

Ich arbeite als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer deutschen Universität und habe eine halbe Stelle gemäß BAT IIa/2 (oder 13 TV-L). Meine vertraglichen Arbeitszeiten betragen 21 Stunden/Woche. Nun verlangt der Chef (Professor), dass ich vier Tage in der Woche vor Ort bin und das auch am besten von 10 Uhr bis 18 Uhr und begründet dies damit, dass ich nur so mit der Fertigstellung meiner Dissertation vorankommen würde (was meines Erachtens nicht stimmt, da man doch von zu Hause durch die Ruhe effektiver arbeiten kann). Naja, meine Frage ist nun, ob er von mir verlangen kann vier Tage die Woche an der Arbeit zu erscheinen. Mir ist da irgendwas bekannt, dass er dies nur verlangen könnte, wenn eine andere Regelung den Ablauf der Organisation erheblich einschränken würde. Dies ist nicht der Fall. Zumal ja eigentlich die Universität mein Arbeitgeber ist.
Könnte ich also darauf bestehen, nur an drei Tagen die 21 Stunden "ab zu arbeiten"?

Vielen Dank für Ihre Antworten und Ratschläge!!

Viele Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Hallo,
das Arbeitsrecht im ÖD ist etwas spezieller.

Gibt es neben der Stundenzahlvereinbarung einen Hinweis zu der Verteilung im Vertrag ?
Im "Normalen" Arbeitsrecht gibt es eine Art Gewohnheitsrecht: wenn vorher drei Tage üblich waren, kann der AG nicht einfach eine Verteilung auf vier bestimmen ohne Einverständnis.

Würde mal mit dem Personalrat sprechen.

Ob ein Konflikt mit dem Prof.die Disserattion leichter macht darf bezweifelt werden.

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Wer die Macht hat macht die Musik. Beeilie dich mit der Diss. und suche das Weite.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. was hat dein deine arbeit mit deiner diss zu schaffen? es sollte mich doch wundern, wenn du deine diss in der bezahlten arbeitszeit und als bezahlten job machen solltest. ungewöhnliches verlangen, finde ich.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Es gibt keinen § im TVöD oder TVL, mit dem man eine Begrenzung auf bestimmte Arbeitstage einfordern könnte. Sowas kann arbeitsvertraglich geregelt werden, wenn da nichts vereinbart wird, wird es eng.

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" Don`t feed trolls"

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