Arbeitszeitüberschreitung mit Pause ausgleichen?

22. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
C_Mine
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeitüberschreitung mit Pause ausgleichen?

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich Arbeitszeit.
In meiner Position gilt, ab 6 Std Arbeit 30min Pause, ab 9 Std. Arbeit 45min Pause und maximal 10 Std. Arbeitszeit. Wie wahrscheinlich bei den meisten Abgestellten auch.
Nun ist es dazu gekommen, dass ich die 10 Std. Arbeitszeit überschritten habe.
Ist es Prinzipiell möglich die paar Minuten an Arbeitszeitüberschreitung durch Pause auszugleichen, da Pause keine Arbeitszeit ist?
Ich weiß nämlich nicht, ob die 45min Pause laut Gesetz festgesetzt sind, oder ob das nur die "Mindestpause" ist, die man beliebig verlängern kann.

Vielen Dank schon einmal für die Antworten. :D

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von C_Mine):
In meiner Position gilt, ab 6 Std Arbeit 30min Pause

In Ihrer "Position"?
Also nicht außertariflicher Angestellter?
Weil in allen anderen Fällen gibt das das Arbeitszeitgesetz vor ...

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17425 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zitat (von C_Mine):
die man beliebig verlängern kann.

Die Pausen nach dem ArbZG sind Untergrenzen - der AG kann längere Pausen durchaus anordnen.
Bleibt also die Frage, wer Mann oder Frau sein soll, die Pausen verlängern.

Wie längere Pausen helfen sollen, das Kernproblem zu lösen, erschließt sich mir allerdings nicht. Mehr und/oder längere Pausen vergrößern vor allem die Verbleibezeit an der Arbeitsstelle
Zitat (von C_Mine):
Nun ist es dazu gekommen, dass ich die 10 Std. Arbeitszeit überschritten habe.

"Es" passiert nicht einfach - irgendjemand tut da was, schaut nicht auf die Uhr, ..... kurzum: das wäre vorrangig aufzuklären, wer da die handelnden Personen sind, die das bewerkstelligen.

Ganz übel wäre es, wenn lediglich "Pause" geschrieben werden soll, um die Überschreitung der täglichen AZ zu kaschieren, wenn also die Pausen nur auf dem Papier stehen sollen, aber nicht tatsächlich stattfinden.

-- Editiert von blaubär+ am 23.02.2022 08:18

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Also nicht außertariflicher Angestellter?
Weil in allen anderen Fällen gibt das das Arbeitszeitgesetz vor ...
Das Arbeitszeitgesetz gilt für ALLE Arbeiter, Angestellte, Auszubildende.

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#4
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Das Arbeitszeitgesetz gilt für ALLE Arbeiter, Angestellte, Auszubildende.

Nur: Bei einem außertariflichen Angestellten ohne Arbeitszeiterfassung wird einem Gewerbeaufsichtsamt die Grundlage fehlen, einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz überhaupt festzustellen.

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Bei einem außertariflichen Angestellten ohne Arbeitszeiterfassung wird einem Gewerbeaufsichtsamt die Grundlage fehlen, einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz überhaupt festzustellen.
Immer noch Unsinn. Man lese § 16 ArbZG.
Zitat:

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen

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#6
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen


Unsinn.

In Fällen, in denen der Arbeitszeitbeginn nicht aufgezeichnet ist, kann man auch nicht dokumentieren ab wann ggf. eine Überschreitung einer gesetzlichen Arbeitszeitgrenze eintritt.

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#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Das Arbeitszeitgesetz gilt für ALLE Arbeiter, Angestellte, Auszubildende.

Nein.
Es gilt generell nicht für leitende Angestellte. (§18 ArbZG)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#8
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Das Arbeitszeitgesetz gilt für ALLE Arbeiter, Angestellte, Auszubildende.

Absoluter Blödsinn. Da spricht - wie so oft in diesem Fall - die reine Unkenntnis der Materie/Gesetzeslage!


Arbeitszeitgesetz § 18 Nichtanwendung des Gesetzes
(1) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf
1. leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes sowie Chefärzte

Betriebsverfassungsgesetz § 5 Arbeitnehmer
(3) Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte. Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb
1. zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder
2. Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder
3. regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Also nicht außertariflicher Angestellter?
Was soll das mit AT zutun haben?
Zitat (von bostonxl):
Das Arbeitszeitgesetz gilt für ALLE Arbeiter, Angestellte, Auszubildende.
Nö. Siehe dazu §18 ArbZG

Signatur:

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32119 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von C_Mine):
Nun ist es dazu gekommen, dass ich die 10 Std. Arbeitszeit überschritten habe.
Wie oft?
Zitat (von C_Mine):
Ist es Prinzipiell möglich die paar Minuten an Arbeitszeitüberschreitung durch Pause auszugleichen, da Pause keine Arbeitszeit ist?
Prinzipiell und grundsätzlich wird sich wegen ein paar Minuten wohl kein arbeitsrechtliches Problem ergeben.

Vielleicht gibt es einen TV?
Vielleicht sind auch abweichende Regelungen in deinem AV vereinbart?
Ich nehme an, du bist --angestellt--.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17425 Beiträge, 6485x hilfreich)

... ihr streitet euch und und tauscht Grobheiten aus - ohne Rückhalt in der Fragestellung.
Bis jetzt gibt es doch nicht den kleinsten Hinweis, dass c_mine in leitender Position tätig sein könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Bis jetzt gibt es doch nicht den kleinsten Hinweis, dass c_mine in leitender Position tätig sein könnte.
Das trifft ausdrücklich zu.
Es gibt sogar einen hinreichenden Hinweis dass C_Mine nicht in leitender Position tätig ist.
Da offensichtlich nicht betroffen von der Nichtanwendung des Arbeitszeitgesetzes ...

Zitat (von C_Mine):
In meiner Position gilt, ab 6 Std Arbeit 30min Pause, ab 9 Std. Arbeit 45min Pause und maximal 10 Std. Arbeitszeit.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32119 Beiträge, 5649x hilfreich)

@AR377

Bitte mal ganz ruhig bleiben/werden, die eigene Antwort in #1 lesen---
und dann stille sein. Nicht weiter rumzetern.

Danke.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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