Hallo, ich habe eine Frage bezüglich Arbeitszeit.
In meiner Position gilt, ab 6 Std Arbeit 30min Pause, ab 9 Std. Arbeit 45min Pause und maximal 10 Std. Arbeitszeit. Wie wahrscheinlich bei den meisten Abgestellten auch.
Nun ist es dazu gekommen, dass ich die 10 Std. Arbeitszeit überschritten habe.
Ist es Prinzipiell möglich die paar Minuten an Arbeitszeitüberschreitung durch Pause auszugleichen, da Pause keine Arbeitszeit ist?
Ich weiß nämlich nicht, ob die 45min Pause laut Gesetz festgesetzt sind, oder ob das nur die "Mindestpause" ist, die man beliebig verlängern kann.
Vielen Dank schon einmal für die Antworten. :D
Arbeitszeitüberschreitung mit Pause ausgleichen?
22. Februar 2022
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Frage vom 22. Februar 2022 | 23:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeitüberschreitung mit Pause ausgleichen?
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#1
Antwort vom 22. Februar 2022 | 23:47
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 260x hilfreich)
ZitatIn meiner Position gilt, ab 6 Std Arbeit 30min Pause :
In Ihrer "Position"?
Also nicht außertariflicher Angestellter?
Weil in allen anderen Fällen gibt das das Arbeitszeitgesetz vor ...
#2
Antwort vom 23. Februar 2022 | 08:15
Von
Status: Weiser (17425 Beiträge, 6485x hilfreich)
Zitatdie man beliebig verlängern kann. :
Die Pausen nach dem ArbZG sind Untergrenzen - der AG kann längere Pausen durchaus anordnen.
Bleibt also die Frage, wer Mann oder Frau sein soll, die Pausen verlängern.
Wie längere Pausen helfen sollen, das Kernproblem zu lösen, erschließt sich mir allerdings nicht. Mehr und/oder längere Pausen vergrößern vor allem die Verbleibezeit an der Arbeitsstelle
ZitatNun ist es dazu gekommen, dass ich die 10 Std. Arbeitszeit überschritten habe. :
"Es" passiert nicht einfach - irgendjemand tut da was, schaut nicht auf die Uhr, ..... kurzum: das wäre vorrangig aufzuklären, wer da die handelnden Personen sind, die das bewerkstelligen.
Ganz übel wäre es, wenn lediglich "Pause" geschrieben werden soll, um die Überschreitung der täglichen AZ zu kaschieren, wenn also die Pausen nur auf dem Papier stehen sollen, aber nicht tatsächlich stattfinden.
-- Editiert von blaubär+ am 23.02.2022 08:18
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#3
Antwort vom 23. Februar 2022 | 08:32
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Das Arbeitszeitgesetz gilt für ALLE Arbeiter, Angestellte, Auszubildende.ZitatAlso nicht außertariflicher Angestellter? :
Weil in allen anderen Fällen gibt das das Arbeitszeitgesetz vor ...
#4
Antwort vom 23. Februar 2022 | 09:02
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 260x hilfreich)
ZitatDas Arbeitszeitgesetz gilt für ALLE Arbeiter, Angestellte, Auszubildende. :
Nur: Bei einem außertariflichen Angestellten ohne Arbeitszeiterfassung wird einem Gewerbeaufsichtsamt die Grundlage fehlen, einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz überhaupt festzustellen.
#5
Antwort vom 23. Februar 2022 | 10:24
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Immer noch Unsinn. Man lese § 16 ArbZG.ZitatBei einem außertariflichen Angestellten ohne Arbeitszeiterfassung wird einem Gewerbeaufsichtsamt die Grundlage fehlen, einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz überhaupt festzustellen. :
Zitat:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen
#6
Antwort vom 23. Februar 2022 | 11:12
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 260x hilfreich)
ZitatDer Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen :
Unsinn.
In Fällen, in denen der Arbeitszeitbeginn nicht aufgezeichnet ist, kann man auch nicht dokumentieren ab wann ggf. eine Überschreitung einer gesetzlichen Arbeitszeitgrenze eintritt.
#7
Antwort vom 23. Februar 2022 | 11:42
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1500x hilfreich)
ZitatDas Arbeitszeitgesetz gilt für ALLE Arbeiter, Angestellte, Auszubildende. :
Nein.
Es gilt generell nicht für leitende Angestellte. (§18 ArbZG)
#8
Antwort vom 23. Februar 2022 | 11:50
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 260x hilfreich)
ZitatDas Arbeitszeitgesetz gilt für ALLE Arbeiter, Angestellte, Auszubildende. :
Absoluter Blödsinn. Da spricht - wie so oft in diesem Fall - die reine Unkenntnis der Materie/Gesetzeslage!
Arbeitszeitgesetz § 18 Nichtanwendung des Gesetzes
(1) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf
1. leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes sowie Chefärzte
Betriebsverfassungsgesetz § 5 Arbeitnehmer
(3) Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte. Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb
1. zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder
2. Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder
3. regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein.
#9
Antwort vom 23. Februar 2022 | 13:12
Von
Status: Weiser (16966 Beiträge, 5888x hilfreich)
Was soll das mit AT zutun haben?ZitatAlso nicht außertariflicher Angestellter? :
Nö. Siehe dazu §18 ArbZGZitatDas Arbeitszeitgesetz gilt für ALLE Arbeiter, Angestellte, Auszubildende. :
#10
Antwort vom 23. Februar 2022 | 13:25
Von
Status: Unbeschreiblich (32119 Beiträge, 5649x hilfreich)
Wie oft?ZitatNun ist es dazu gekommen, dass ich die 10 Std. Arbeitszeit überschritten habe. :
Prinzipiell und grundsätzlich wird sich wegen ein paar Minuten wohl kein arbeitsrechtliches Problem ergeben.ZitatIst es Prinzipiell möglich die paar Minuten an Arbeitszeitüberschreitung durch Pause auszugleichen, da Pause keine Arbeitszeit ist? :
Vielleicht gibt es einen TV?
Vielleicht sind auch abweichende Regelungen in deinem AV vereinbart?
Ich nehme an, du bist --angestellt--.
#11
Antwort vom 23. Februar 2022 | 13:30
Von
Status: Weiser (17425 Beiträge, 6485x hilfreich)
... ihr streitet euch und und tauscht Grobheiten aus - ohne Rückhalt in der Fragestellung.
Bis jetzt gibt es doch nicht den kleinsten Hinweis, dass c_mine in leitender Position tätig sein könnte.
#12
Antwort vom 23. Februar 2022 | 14:04
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 260x hilfreich)
Das trifft ausdrücklich zu.ZitatBis jetzt gibt es doch nicht den kleinsten Hinweis, dass c_mine in leitender Position tätig sein könnte. :
Es gibt sogar einen hinreichenden Hinweis dass C_Mine nicht in leitender Position tätig ist.
Da offensichtlich nicht betroffen von der Nichtanwendung des Arbeitszeitgesetzes ...
ZitatIn meiner Position gilt, ab 6 Std Arbeit 30min Pause, ab 9 Std. Arbeit 45min Pause und maximal 10 Std. Arbeitszeit. :
#13
Antwort vom 23. Februar 2022 | 14:14
Von
Status: Unbeschreiblich (32119 Beiträge, 5649x hilfreich)
@AR377
Bitte mal ganz ruhig bleiben/werden, die eigene Antwort in #1 lesen---
und dann stille sein. Nicht weiter rumzetern.
Danke.
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