Guten Tag,
Ich habe einen 39h/Woche Vertrag unterschrieben, der Tarifvertrag sieht aber eine Verlängerung der Arbeitszeit auf 45h/Woche als Möglichkeit vor. Der AG hat diese nun "eingeführt" bzw. mit dem Betriebsrat beschlossen.
Mein Gehalt bleibt das gleiche, ich arbeite ab nun aber 45h/Woche.
Ist das so rechtlich in Ordnung? Ich finde leider kaum Infos sonst im Web.
Viele Grüße!
Arbeitszeitverlängerung und Gehalt
11. Februar 2022
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Frage vom 11. Februar 2022 | 19:09
Von
Status: Beginner (140 Beiträge, 39x hilfreich)
Arbeitszeitverlängerung und Gehalt
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#1
Antwort vom 11. Februar 2022 | 19:16
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39849x hilfreich)
Zitatder Tarifvertrag :
Und der ist Teil der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen?
ZitatDer AG hat diese nun "eingeführt" bzw. mit dem Betriebsrat beschlossen. :
Und was konkret wurde da mit Bezug auf welche Rechtsgrundlagen beschlossen?
ZitatMein Gehalt bleibt das gleiche, ich arbeite ab nun aber 45h/Woche. :
Was konkret findet sich dazu in den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen?
#2
Antwort vom 11. Februar 2022 | 19:59
Von
Status: Lehrling (1312 Beiträge, 184x hilfreich)
Verschiedene Tarifverträge haben Öffnungsklauseln (Arbeitszeitkorridore, etc.), diese können es erlaubten die Arbeitszeit heraufzusetzen (auch ohne Lohnausgleich). Grundlage ist meistens das AG und Betriebsrat eine wirtschaftliche Notlage des Betriebes feststellen und eine entsprechende Vereinbarung abschließen.
Welcher Tarifvertrag findet denn im Arbeitsvertrag Anwendung?
-- Editiert von Alter Sack am 11.02.2022 20:00
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