Arbeitszeitverlängerung und Gehalt

11. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Neoner
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 39x hilfreich)
Arbeitszeitverlängerung und Gehalt

Guten Tag,

Ich habe einen 39h/Woche Vertrag unterschrieben, der Tarifvertrag sieht aber eine Verlängerung der Arbeitszeit auf 45h/Woche als Möglichkeit vor. Der AG hat diese nun "eingeführt" bzw. mit dem Betriebsrat beschlossen.
Mein Gehalt bleibt das gleiche, ich arbeite ab nun aber 45h/Woche.

Ist das so rechtlich in Ordnung? Ich finde leider kaum Infos sonst im Web.

Viele Grüße!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Neoner):
der Tarifvertrag

Und der ist Teil der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen?



Zitat (von Neoner):
Der AG hat diese nun "eingeführt" bzw. mit dem Betriebsrat beschlossen.

Und was konkret wurde da mit Bezug auf welche Rechtsgrundlagen beschlossen?



Zitat (von Neoner):
Mein Gehalt bleibt das gleiche, ich arbeite ab nun aber 45h/Woche.

Was konkret findet sich dazu in den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Verschiedene Tarifverträge haben Öffnungsklauseln (Arbeitszeitkorridore, etc.), diese können es erlaubten die Arbeitszeit heraufzusetzen (auch ohne Lohnausgleich). Grundlage ist meistens das AG und Betriebsrat eine wirtschaftliche Notlage des Betriebes feststellen und eine entsprechende Vereinbarung abschließen.

Welcher Tarifvertrag findet denn im Arbeitsvertrag Anwendung?

-- Editiert von Alter Sack am 11.02.2022 20:00

0x Hilfreiche Antwort

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