Arbeitszeitverlagerung > krank > Minusstunden

22. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Sebbel330i
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 9x hilfreich)
Arbeitszeitverlagerung > krank > Minusstunden

Durch den Feiertag bei uns am 31.10.2012 wurde bei uns die Produktion verschoben, so dass wir am 29.10. & 30.10. frei hatten und dann ab 01.11. bis 09.11. arbeiten sollten. Also das Wochenende durch.
Aufgrund einer Weißheitszahn-OP am 29.10. wollte mich mein Zahnarzt krank schreiben ab dem 29.10. ich verneinte, weil ich in dem glauben war, dass ich bis 01.11. wieder arbeitsfähig wäre und ich ja sowieso an dem 29. und 30.10. frei hätte. Es trat aber keine Besserung auf so das ich vom 01.11. bis 09.11. krank geschrieben war.

Nun hat mir mein AG 16h abgezogen, mit der Begründung, dass keine Arbeitszeitverlagerung vorliege, weil ich an dem WE des 03.11. und 04.11. nicht gearbeitet hätte und mir somit für den 29.10. und 30.10. die Stunden abgezogen wurden.
Auf Nachfrage beim Betriebsrat, welcher bei der Rechtsberaterin der Gewerkschaft nachgefragt hätte wurde dies mir ebenso bestätigt.
Ebenso wurde mir da mitgeteilt, dass es zwar so wäre das einem die Stunden zustehen könnten, es aber da noch zig Einschränkungen und Bedingungen gäbe zugunsten des AG und es in meinem Fall eben so wäre, dass die Stunden abgezogen wurden.

Ich kann das aber nicht so ganz glauben, weil was wäre wenn ich erst am 02.11. krank geworden wäre, wie soll man sich dann verhalten ohne das einem Stunden abgezogen werden?

-- Editiert Sebbel330i am 22.11.2012 08:23

-- Editiert Sebbel330i am 22.11.2012 08:25

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3 Antworten
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#1
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

die Aussagen des BR/der Gewerkschaft stimmen mich etwas bedenklich,
womit wird diese Ansicht begründet ?

dein Dienstplan stand fest, bevor du arbeitsunfähig wurdest
und für krankheitsbedingte Tage können keine Minusstunden entstehen,
genausowenig kann nachträglich eine einseitig durch den AG angeordnete "Arbeitszeitverlagerung" wieder rückgängig gemacht werden, nur weil ein AN erkrankt...

du warst ja durch Anordnung des AG für diese beiden Tage von der Pflicht zur Arbeitsleistung befreit,
daß der Plan des AG, diese beiden Tage wieder reinzuarbeiten, nicht aufging, da du arbeitsunfähig erkrankt bist, kann dir nicht zum Nachteil ausgelegt werden, denn du musst so gestellt werden, als hättest du an diesen Tagen gearbeitet



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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#2
 Von 
Sebbel330i
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 9x hilfreich)

die Begründung des Betriebsrates, der in den letzten Jahren wirklich zum "Betriebs"rat mutiert ist, und somit kein vollstes Vetrauen bei mir erweckt, war einfach nur, das es da an ein "das Krank würde mir angerechnet, noch 10-20 weitere Sätze im Anschluss gäbe, welche fast alle zugunsten des AG ausgelegt wären und in meinem Fall es eben rechtmäßig wäre, wie gehandelt wurde."

wie gesagt, so recht vertraue ich dieser Aussage eben auch nicht, zu mal mir nicht beantwortet werden konnte, was wäre wenn ich das nächste mal eben an dem WE an dem als Arbeitszeitverlagerung gearbeitet werden soll plötzlich krank bin?

lohnt es sich zum Anwalt zugehen (Rechtschutzvers. mit 150€ SB vorhanden) und was für Konsequenzen könnten mich auf Arbeit erwarten? kann es mir nicht leisten den Job zuverlieren. von den 16h hätte ich so direkt auch nichts, außer eben wieder 16h mehr auf meinem Zeitkonto, welches nun aktuell auf -9h steht.

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""

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#3
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

von der Kosten-/Nutzen-Rechnung her wird es sich nicht wirklich lohnen, 150€ Selbstbeteiligung gegen 16Std Arbeitszeit einzutauschen

und was AG davon halten, wenn ihre AN mit Anwälten gegen sie vorgehen, kann man sich auch vorstellen, das Arbeitsklima bleibt auf jeden Fall besser, wenn du dich fügst



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