Arbeitszeugnis, Sozialversicherung

11. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Unglücksrabe
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitszeugnis, Sozialversicherung

Hallo,

folgender Fall:

Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Ende Juli. Arbeitnehmer und Arbeitgeber schließen folgenden Vergleich:
1. Arbeitgeber zahlt Arbeitnehmer Restlohn von 300 €
2. Arbeitgeber rechnet Sozialversicherungsbeiträge korrekt ab
3. Arbeitgeber erstellt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
4. Arbeitsverhältnis wird zum 31. Juli beendet.

Arbeitsverhältnis ist beendet, Restlohn war gestern auf dem Konto.
Wie lange hat der ehemalige Arbeitgeber Zeit das Zeugnis zu schreiben und die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß
abzurechnen?
Muß ich jetzt schon anmahnen? Brauche das Zeugnis dringend

Vielen Dank für Hilfe!!




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13284 Beiträge, 4519x hilfreich)

Wenn der Restlohn bezahlt wurde, würde ich mal davon ausgehen, dass auch die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet und abgeführt wurden. Oder hast Du Grund zu der Annahme, dass dieses nicht geschehen ist?

Ob es bezüglich des Arbeitszeugnisses verbindliche Fristen gibt, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Ich fürchte aber, dass hier 4 - 8 Wochen leider durchaus üblich sind (was nicht heißt, dass das berechtigt ist). Ich würde den Ex-Arbeitgeber freundlich, aber bestimmt bitten, das Arbeitszeugnis umgehend auszustellen und Dir zuzusenden, weil Du dieses für Bewerbungen dringend benötigst. Wenn das nicht hilft, schriftlich eine Frist von max. 10 Tagen setzen.

Gruß,

Axel

PS: Wenn es eine Gerichtsverahndlung gegeben hat, dann wurdest Du doch bestimmt anwaltlich vertreten. Was sagt denn Dein Anwalt zu diesen Fragen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Internetratgeber-recht.de:

1. Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Der Arbeitnehmer hat nach § 630 BGB bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieser Anspruch besteht schon bei Beginn der Kündigungsfrist, um die alsbaldige Bewerbung bei anderen Arbeitgebern zu ermöglichen.

D.h., der AG müßte Ihnen sofort ein Zeugnis erstellen.

Wurden Sie nicht durch einen Anwalt bei der Güteverhandlung vertreten? Der wäre weiterhin zuständig für die Durchsetzung Ihrer Rechte. Wenn nicht, würde ich auf jeden Fall bei Gericht nachfragen, wie lange denn der AG Zeit hat, ein Zeugnís für Sie zu erstellen. Die haben da aufgrund der Güteverhandlung auch Fristen vorliegen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 305.012 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.663 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.