Arbeitszeugnis, ab wann ist es gültig?

6. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mebber
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis, ab wann ist es gültig?

Guten Tag, ich habe eine Frage zum Thema Arbeitszeugnis.

Ich arbeite in einer Einrichtung eines öffentlichen Trägers und hatte von meiner Einrichtungsleitung ein qualifiziertes Zwischenzeugnis erbeten. Die Einrichtungsleitung selbst kann nur eine Leistungsbeurteilung erstellen und diese an die Regionalleitung weiterleiten. Das Arbeitszeugnis wird dann im Namen des Geschäftsführers des Trägers ausgestellt.

Ich weiß dass man als Arbeitsnehmer nicht ohne weiteres einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hat, deswegen bin ich froh dass meine Leitung eingewilligt hat.

Letzten Montag habe ich von ihr die Zwischenbeurteilung erhalten damit ich sie mir durchlese und ggf. Anmerkungen mache. Weder ich noch sie haben die Beurteilung schon unterschrieben. Sie hat die Beurteilung dennoch bereits an die Regionalleitung weitergeleitet damit diese eventuelle Umformulierungen vornimmt.

Ich bin mit Teilen der Beurteilung nicht einverstanden, es ist zwar sehr wohlwollend ausgefallen aber ein sehr wesentlicher Punkt fehlt. Für nächsten Montag hatten wir ein Gespräch angesetzt um deswegen über die Beurteilung zu sprechen.

Nun hatte ich heute aber bereits das Zwischenzeugnis in der Post, unterschrieben von der Geschäftsleitung.
Ist das nun bereits gültig? Kann ich da widersprechen, gibt es dafür Zeitfristen? Ich bin wie gesagt mit dem Zeugnis in seiner jetzigen Form eindeutig nicht einverstanden und möchte es nicht akzeptieren.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Es ist nicht immer förderlich, sich ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen.

Zitat (von Mebber):
Ist das nun bereits gültig?


Ja, es ist gültig.

Zitat (von Mebber):
Kann ich da widersprechen, gibt es dafür Zeitfristen?


Ja, wenn es beispielsweise falsch, nicht wohlwollend oder unvollständig ist, solltest Du es - jetzt, nachdem Du es Dir hast ausstellen lassen - berichtigen lassen. Die Berichtigung solltest Du möglich zeitnah verlangen.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14011x hilfreich)

Was ist mit "gültig" gemeint?

wirdwerden

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#3
 Von 
Mebber
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist wohlwollend und faktisch korrekt, aber unvollständig.

Muss ich den Wunsch nach Berichtigung nun an den Geschäftsführer adressieren welcher das Zeugnis unterschrieben und ausgestellt hat? Reicht es wenn ich schriftlich bloß um Berichtigung und Vervollständigung bitte und dann später im Gespräch erläutere was meiner Meinung nach fehlt, oder muss ich bereits bei der Bitte nach Vervollständigung konkret aufzählen was meiner Meinung nach fehlt?


-- Editiert von Mebber am 06.07.2019 15:00

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14011x hilfreich)

Meine Frage ist immer noch nicht beantwortet.

wirdwerden

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#5
 Von 
Mebber
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit gültig meine ich dass ich keinen Anspruch mehr auf Änderungen habe.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14011x hilfreich)

Du hast sowieso keinen Anspruch auf Änderungen. Du kannst sie anregen, und das wars. Nicht sehr befriedigend, wenn man sich mit so einem Zeugnis woanders bewerben will, klar. Aber man könnte in einem Bewerbungsschreiben ja dazu setzen, dass man dieses und jenes auch noch getan hat.

wirdwerden

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#7
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

(Berechtigte) Ansprüche auf Änderungen hast Du selbstverständlich noch.

Deinen Wunsch nach Berichtigung würde ich demjenigen vortragen, demgegenüber ich auch meinen Wunsch nach Ausstellung des Zeugnisses vorgetragen habe. Einen Formulierungsvorschlag würde ich hierzu vorbereiten und im Gespräch sodann übergeben.

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#8
 Von 
Mebber
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gesagt, ich habe Montag einen Gesprächstermin, und eigentlich war die ganze Sache gar kein Problem. Ich habe eigentlich keine Zweifel dass meine Chefin die Änderungen vorgenommen hätte, die Beurteilung war wie gesagt sehr wohlwollend, es fehlt halt nur ein Punkt. Dass das jetzt schon an den geschäftsführer gegangen ist war nur ein Mißverständnis nehme ich an.




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#9
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Dann die Angelegenheit am Montag sicherlich zur Zufriedenheit abschließend geklärt werden können.

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