Arbeitszeugnis - Azubi hat nicht gearbeitet

28. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
chef123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis - Azubi hat nicht gearbeitet

Hallo zusammen, ich hoffe mal dass ich hier an der richtigen Stelle gelandet bin. Folgende Situation einfach mal angenommen:

Ein Unternehmen wurde zum 01.01.2019 verkauft, die Verträge sämtlicher Mitarbeiter wurden übernommen (inklusive Azubi, der zu dem Zeitpunkt im Krankenschein war). Die AU wurde immer und immer wieder verlängert, wie durch Zauberhand wurde die Abschlussprüfung aber bestanden. Bestandene Abschlussprüfung = Ausbildungsverhältnis beendet.

Wie würde man ein Arbeitszeugnis formulieren, wenn der Azubi auch nicht einen einzigen Tag gearbeitet hat?

"Herr xyz hat seine Abschlussprüfung zur Fachkraft.... bestanden."

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von chef123):
Herr xyz hat seine Abschlussprüfung zur Fachkraft.... bestanden."
Sein Abschlusszeugnis /Zertifikat kann der doch bei Bedarf selbst vorzeigen.
Wenn der vorherige Betrieb ihm keins ausgestellt hat --- quasi zum Mitnehmen--- kann er mE gar keins bekommen.

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#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von chef123):
Wie würde man ein Arbeitszeugnis formulieren, wenn der Azubi auch nicht einen einzigen Tag gearbeitet hat?


Es wird sicherlich nicht richtig sein, dass der Auszubildende nicht einen einzigen Tag tätig war.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 28.02.2020 15:10

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#3
 Von 
Frau Herrje
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 16x hilfreich)

Der Auszubildende hat einen Anspruch auf ein einfaches oder (wenn der Azubi es wünscht) auf ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis.

Der Azubi hat doch beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben oder war er das gesamte Ausbildungsverhältnis AU?

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#4
 Von 
chef123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Azubi hat vor dem Verkauf des Unternehmens mit Sicherheit Kenntnisse und Fähigkeit erworben, war aber nach dem Verkauf komplett AU.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Frau Herrje):
Der Auszubildende hat einen Anspruch auf ein einfaches oder (wenn der Azubi es wünscht) auf ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis.
Was könnte/sollte da drin stehen? ---war die Frage--- ;)
-------------------------------
@chef123
mit der Übernahme gab es keine Zwischenzeugnisse für alle Übernommenen?

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#6
 Von 
Frau Herrje
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 16x hilfreich)

Der AG muss dem Auszubildenden ohne Aufforderung ein einfaches Ausbildungszeugnis ausstellen.
So viel steht da ja nicht drin...
Angaben über die Art, Dauer und das Ziel der Berufsausbildung, einschließlich der Angaben über Lernorte (betriebliche, überbetriebliche etc.).

Da könnte es helfen z. B. die Seiten der IHK dazu mal anzuschauen.

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#7
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von chef123):
Der Azubi hat vor dem Verkauf des Unternehmens mit Sicherheit Kenntnisse und Fähigkeit erworben, war aber nach dem Verkauf komplett AU.


Denn müssen diese auch in einem Berufsausbildungszeugnis bescheinigt werden.

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