Hallo zusammen, ich hoffe mal dass ich hier an der richtigen Stelle gelandet bin. Folgende Situation einfach mal angenommen:
Ein Unternehmen wurde zum 01.01.2019 verkauft, die Verträge sämtlicher Mitarbeiter wurden übernommen (inklusive Azubi, der zu dem Zeitpunkt im Krankenschein war). Die AU wurde immer und immer wieder verlängert, wie durch Zauberhand wurde die Abschlussprüfung aber bestanden. Bestandene Abschlussprüfung = Ausbildungsverhältnis beendet.
Wie würde man ein Arbeitszeugnis
formulieren, wenn der Azubi auch nicht einen einzigen Tag gearbeitet hat?
"Herr xyz hat seine Abschlussprüfung zur Fachkraft.... bestanden."
Arbeitszeugnis fertig?
Arbeitszeugnis - Azubi hat nicht gearbeitet
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Sein Abschlusszeugnis /Zertifikat kann der doch bei Bedarf selbst vorzeigen.ZitatHerr xyz hat seine Abschlussprüfung zur Fachkraft.... bestanden." :
Wenn der vorherige Betrieb ihm keins ausgestellt hat --- quasi zum Mitnehmen--- kann er mE gar keins bekommen.
ZitatWie würde man ein Arbeitszeugnis formulieren, wenn der Azubi auch nicht einen einzigen Tag gearbeitet hat? :
Es wird sicherlich nicht richtig sein, dass der Auszubildende nicht einen einzigen Tag tätig war.
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 28.02.2020 15:10
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Der Auszubildende hat einen Anspruch auf ein einfaches oder (wenn der Azubi es wünscht) auf ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis.
Der Azubi hat doch beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben oder war er das gesamte Ausbildungsverhältnis AU?
Der Azubi hat vor dem Verkauf des Unternehmens mit Sicherheit Kenntnisse und Fähigkeit erworben, war aber nach dem Verkauf komplett AU.
Was könnte/sollte da drin stehen? ---war die Frage---ZitatDer Auszubildende hat einen Anspruch auf ein einfaches oder (wenn der Azubi es wünscht) auf ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis. :
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@chef123
mit der Übernahme gab es keine Zwischenzeugnisse für alle Übernommenen?
Der AG muss dem Auszubildenden ohne Aufforderung ein einfaches Ausbildungszeugnis ausstellen.
So viel steht da ja nicht drin...
Angaben über die Art, Dauer und das Ziel der Berufsausbildung, einschließlich der Angaben über Lernorte (betriebliche, überbetriebliche etc.).
Da könnte es helfen z. B. die Seiten der IHK dazu mal anzuschauen.
ZitatDer Azubi hat vor dem Verkauf des Unternehmens mit Sicherheit Kenntnisse und Fähigkeit erworben, war aber nach dem Verkauf komplett AU. :
Denn müssen diese auch in einem Berufsausbildungszeugnis bescheinigt werden.
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