Arbeitszeugnis Bewertung - Note

12. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
Lisa2001
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis Bewertung - Note

Hallo zusammen,

wie schätzt ihr folgenden Teil eines Arbeitszeugnisses ein? Gerne als Schulnote ausdrücken. Danke!

Aufgabengebiete wurden beschrieben....

Frau XY hat sich innerhalb kurzer Zeit in die gestellten Aufgabenbereiche eingearbeitet und verfolgte die vereinbarten Ziele nachhaltig und mit hohem Erfolg. Frau XY erzielte durch ihr solides Fachwissen überdurchschnittliche Erfolge. Sie überblickt schwierige Zusammenhänge und ist in der Lage, geeignete Lösungen aufzuzeigen. Sie ergriff von sich aus die Initiative und zeigte stets Fleiß und Eifer. Die ihr gestellten Aufgaben hat sie mit großer Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war vorbildlich. Auch ihr Verhalten gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Außenstellen und zu externen Firmen war stets vorbildlich. Besonders positiv hervorzuheben sind ihre Aufgeschlossenheit und ihre freundlich zugewandte Art.

Frau XY verlässt uns nach Ablauf des vereinbarten Praktikumszeitraumes. Wir danken ihr für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihr auf Ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(932 Beiträge, 110x hilfreich)

3

Aber das ist ein Praktikumszeugnis und nicht die Welt!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124147 Beiträge, 40329x hilfreich)

Zitat (von Lisa2001):
Frau XY hat sich innerhalb kurzer Zeit in die gestellten Aufgabenbereiche eingearbeitet und verfolgte die vereinbarten Ziele nachhaltig und mit hohem Erfolg. Frau XY erzielte durch ihr solides Fachwissen überdurchschnittliche Erfolge. Sie überblickt schwierige Zusammenhänge und ist in der Lage, geeignete Lösungen aufzuzeigen. Sie ergriff von sich aus die Initiative und zeigte stets Fleiß und Eifer. Die ihr gestellten Aufgaben hat sie mit großer Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.




Zitat (von Lisa2001):
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war vorbildlich.

Zwischen Vorgesetzten und / oder Kollegen und Frau XY gab es kleinere Unstimmigkeiten, die Reaktion von Frau XY war nicht angemessen.



Zitat (von Lisa2001):
Besonders positiv hervorzuheben sind ihre Aufgeschlossenheit und ihre freundlich zugewandte Art.

Frau XY ist entweder ein empathischer Mensch.
Oder auch nur sehr flirtfreudig, eventuell mit leichtem Hang zur Promiskuität.



Insgesamt schließe ich mich der Beurteilung des Vorposters an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34065 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Lisa2001):
wie schätzt ihr folgenden Teil eines Arbeitszeugnisses ein?
Was willst du mit einer Schulnote? Es ist kein Schulzeugnis.
Es ist ein wohlwollendes Zeugnis. Gegen ein wohlwollendes Arbeitszeugnis kann man schwer angehen.
Was andere Leser daraus- bzw. darein-lesen, kann man selbst nicht beeinflussen.

Wie lange das Praktikum dauerte und ob es ein Pflichtpraktikum war, interessiert Leser evtl. mehr als die Komparation aus dem Zeugnis-Generator.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18013 Beiträge, 6621x hilfreich)

Zu dem Zeugnis fällt mir ein und auf, dass es in allen Belangen ausgesprochen moderat formuliert ist; moderat hier im Sinne von zurückhaltend. Das mag der Situation und der geringen Dauer eines Praktikums geschuldet sein, aber offenbar ist diese Praktikantin eben als durchschnittlich in Erscheinung getreten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lisa2001
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Einschätzungen.

@Anami. Ich frage aus folgendem Grund nach der Schulnote:

"Das Arbeitszeugnis muss mindestens die Note 3 („befriedigend") haben. Schlechtere Zeugnisnoten muss der Arbeitgeber begründen und beweisen. Die Beweislast für ein „gutes" oder „sehr gutes" Zeugnis liegt hingegen beim Arbeitnehmer (BAG 9 AZR 584/13). "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34065 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Lisa2001):
Ich frage aus folgendem Grund nach der Schulnote:
Verstehe.
Wenn du also gegen dein vorliegendes Praktikumszeugnis vorgehen willst, kannst du dich gern auf die BAG-Entscheidung berufen. Allerdings liest man hier nicht den Ausgang, denn die Sache wurde ans LAG zurückverwiesen.

Evtl. ändert dein Praktikumsbetrieb die eine oder andere Formulierung, wenn du das verlangst. Oder der Betrieb liest die Entscheidung ganz genau...
Schulnoten wirst du dadurch trotzdem nicht bekommen. Dein Zeugnis ist in der Gesamtheit wohlwollend.
Was ---wohlwollend-- ist, wird im Netz vielfach beschrieben.
Und wer jemals dein Zeugnis in einer Bewerbung liest und dieses bewertet, weiß bisher niemand.

Meine Meinung dazu:
Schulnoten sollen widerspiegeln, wie ein Schüler die Lernzielvorgabe im Fach x erreicht hat. Im Halbjahr, im Schuljahr, jedes Jahr...Zeugnis ist verpflichtend.
Ein (qualifiziertes) Arbeitszeugnis wird als Zwischenzeugnis oder Zeugnis nach Ende eines Beschäftigungsverhältnisses und nur auf Wunsch/Antrag des AN erstellt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124147 Beiträge, 40329x hilfreich)

Zitat (von Lisa2001):
Ich frage aus folgendem Grund nach der Schulnote:

Da ging es um die Abschlussnote in einem Arbeitszeugnis.

Das ist die Sache mit den Äpfeln und den Birnen. Es bringt nichts, diese zu vergleichen, auch wenn es beides Obst ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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