Arbeitszeugnis Bewertung nach Problemen mit Mitarbeitern

1. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Daryzz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis Bewertung nach Problemen mit Mitarbeitern

Hallo zusammen,

Ich möchte hier um eine kurze Bewertung meines Arbeitszeugnisses bitten, da ich bei Austritt aus der Firma einige Probleme hatte und sich das Zeugnis aus meiner Sicht als Laie unglaublich schlecht bzw negativ liest.

Dazu muss ich vielleicht sagen das ich selber wegen Mobbing gekündigt habe und das in der Firma natürlich nicht bei jedem gut ankam.

Deshalb möchte ich hier um eine kurze Einschätzung bitten, bevor ich mich (eventuell unnötig) zu einem Juristen aufmache um das Arbeitszeugnis, verbunden mit hohen Kosten, Bewerten zu lassen.


Hier die Bewertung ohne Tätigkeitsbeschreibung:

Mit den Leistungen von Herrn XXXXXX waren wir zufrieden. Er besitzt ein fundiertes Fachwissen welches
er erfolgreich in die Praxis umsetzte. Dank seiner schnellen Auffassungsgabe fand er sich auch in
neuen Aufgabenstellungen zurecht. Er zeigte eine hohe Leistungsbereitschaft und Pflichtauffassung,
setzte sich für seine Aufgaben ein und war auch unter Arbeitsdruck belastbar.

Herr XXXXXX war initiativ und hatte wiederholt gute ldeen. Er erkannte Probleme und lieferte einen wesentlichen Beitrag zu deren Lösung. Die ihm übertragenen Aufgaben entsprachen den Anweisungen. Herr
XXXXXX traf Entscheidungen mit grosser Sachkenntnis und konnte sich veränderten Situationen zupassen.
Herr XXXXXX verstand es, seine Arbeit gut zu organisieren, arbeitete produktiv und effizient, erzielte Ergebnisse
von annehmbarer Qualität und arbeitete zuverlässig.

Wir lernten Herrn XXXXXX als flexiblen, freundlichen und neuen Vorhaben gegenüber aufgeschlossenen
Mitarbeiter kennen, der mit Vorgesetzten sowie Mitarbeitenden zusammenarbeiten konnte und von
ihnen geschätzt wurde. Herr XXXXXX verstand es, eigene ldeen plausibel zu vertreten. Anderen gegenüber
verhielt er sich hilfsbereit. Er versuchte auf die Kundenbedürfnisse einzugehen und betreute sie
freundlich und korrekt. ln schwierigen Situationen versuchte er, den Uberblick nicht zu verlieren und
die richtige Lösung zu finden.

Herr XXXXXX verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch per XXXXXX Wir wünschen ihm alles
Gute für seine private wie auch berufliche Zukunft.


Vielen Dank für eine kurze Einschätzung

Gruss Daryzz


Edit:

Anzumerken ist hier eventuell noch, das für meine Arbeit immer gutes Feedback erhalten habe, während meiner Zeit in diesem Unternehmen.


-- Editiert von Daryzz am 01.06.2019 21:27

-- Editiert von Daryzz am 01.06.2019 21:29

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Aua, Aua, Aua. Das Zeugnis ist wahrlich alles andere als gut..
Ausreichend:.- 'Mit seinen Leistungen waren wir zufrieden' und der Rest ist auch nicht besser.
Wenn du gute Zwischenzeugnisse oder Bewertungen vorweisen kannst, könnte Nachbesserung durchzusetzen sein.

http://www.jobsuche-leichtgemacht.de/Zufriedenheitsklauseln.html

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Das Zeugnis wird Deinem beruflichen Fortkommen sicherlich nicht dienlich sein.

Es sollte noch einmal dringend das Gespräch mit dem ehemaligen Arbeitgeber gesucht werden, um diesen zu bitten, ein deutlich besseres Zeugnis auszustellen.

Notfalls solltest Du anwaltliche/gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Um ein Zeugnis zu beurteilen wäre es auch wichtig die Tätigkeit zu kennen.

Die Anforderungen an einen Büroboten sind andere als z.B. an einen Monteur, der selbstständig bei Kunden vor ort eingesetzt wird und selbstständig Probleme beseitigen muss.

Das das Zeugnis von einem Gut weit weg ist, haben schon andere geschrieben. Aber es enthält auch bis auf die 2 mal "versuchte" keine wirklich angreifbaren Formulierungen, da es kein Recht auf ein gutes Zeugnis gibt. (versuchte bedeutet: er hat sich bemüht, war aber nicht immer erfolgreich)

Ein Zeugnis soll wohlwollend sein. Einer der wichtigen Punkte, der Dank fehlt am Ende völlig. Aber auch das ist nicht einklagbar.

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Es sollte noch einmal dringend das Gespräch mit dem ehemaligen Arbeitgeber gesucht werden, um diesen zu bitten, ein deutlich besseres Zeugnis auszustellen


Dazu würde ich auch raten.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Daryzz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten, auch wenn diese meine Befürchtungen leider bestätigen.

Mein Aufgabenbereich waren leider keine Botengänge, ich war dort in der Logistik tätig, Verantwortlicher für den Wareneingang mit einem kleinerem Teil der Qualitätssicherung und Verantwortlicher für das Rohmateriallager und die Produktionsversorgung.

Problem ist das mein bisheriger Vorgesetzter auch nicht mehr in dieser Firma arbeitet, da er inzwischen selbst gekündigt hat und ich somit nicht einmal sagen kann von wem diese Bewertung genau stammt.

Des Weiteren habe ich keinerlei Zwischenbewertungen erhalten ausser am Ende der Probezeit, da diese aber per E-Mail erfolgte und ich meine damalige Firmen E-Mail Adresse ich keinen Zugriff mehr habe, habe ich im Prinzip gar nichts in der Hand momentan. Ein Zwischenzeugnis hatte ich Monate vor meiner Kündigung beantragt, habe aber nie eines erhalten, dies könnte ich zumindest nachweisen, weil dies auch per E-Mail geschehen ist und ich diese Mail noch auf meinem Privat E-mail Account habe, aber das hilft mir denke ich wohl eher weniger :(

In diesem Fall bleibt mir, wie empflohlen, wohl ersteinmal nur die Bitte um ein weiteres Gespräch.

Ansonsten werde ich wohl vor Gericht ziehen müssen, denn mit diesem Zeugnis brauche ich mich in meinem bisherigen Beruflichen Umfeld nicht weiterbewerben wollen.


gruss Daryzz


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Fragt sich nur, was man rechtlich erreichen kann. Ein Arbeitszeugnis soll wohlwollend formuliert sein ... und das ist dieses hier meiner Meinung nach schon. Note: befriedigend bis ausreichend.

Kein Gesetz oder Urteilsspruch sieht vor, dass jedes Zeugniss als gut oder sehr gut auszustellen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Daryzz):
Problem ist das mein bisheriger Vorgesetzter auch nicht mehr in dieser Firma arbeitet, da er inzwischen selbst gekündigt hat


Den ehemaligen Vorgesetzten kannst Du, insbesondere deswegen, weil er mittlerweile nicht mehr im Unternehmen tätig ist, als Zeugen für eine zu beanspruchende gute Leistungsbeurteilung benennen.

Zitat (von Daryzz):
ich somit nicht einmal sagen kann von wem diese Bewertung genau stammt.


Wer hat denn das Zeugnis unterschrieben?

Zitat (von Daryzz):
In diesem Fall bleibt mir, wie empflohlen, wohl ersteinmal nur die Bitte um ein weiteres Gespräch.


Oft ist es hilfreich, in das Gespräch mit einem vorformulierten Zeugnisentwurf zu gehen, so dass der Arbeitgeber lediglich eine Unterschrift leisten muss. Hierbei sollte der Inhalt des Entwurfes natürlich nicht übertrieben gut dargestellt werden.

Zitat (von Daryzz):
Ansonsten werde ich wohl vor Gericht ziehen müssen, denn mit diesem Zeugnis brauche ich mich in meinem bisherigen Beruflichen Umfeld nicht weiterbewerben wollen


In der Tat solltest Du Dich bemühen, ein besseres Zeugnis zu erhalten. In dem zitierten sind unzählige Formulierungen enthalten, die einen potentiellen Arbeitgeber davon abhalten könnten, Dich einzustellen.

Zitat (von guyfromhamburg):
Fragt sich nur, was man rechtlich erreichen kann. Ein Arbeitszeugnis soll wohlwollend formuliert sein ... und das ist dieses hier meiner Meinung nach schon. Note: befriedigend bis ausreichend.


Es ist so, dass die Beweislast dafür, dass die Leistungen des zu beurteilenden Arbeitnehmer schlechter als "befriedigend" waren, der Arbeitgeber trägt. Umgekehrt ist es so, dass der Arbeitnehmer dafür beweislastig ist, dass seine Leistungen besser als "befriedigend" waren.

Zitat (von guyfromhamburg):
Kein Gesetz oder Urteilsspruch sieht vor, dass jedes Zeugniss als gut oder sehr gut auszustellen ist.


Das ist natürlich richtig (siehe oben). Aber bestimmte Formulierungen des Zeugnisses werden vor Gericht sicherlich keinen Bestand haben können. Lediglich beispielhaft sei die Beurteilung des Sozialverhaltens angesprochen. Hier wird nur von (zusammenarbeiten können) gesprochen und das nur mit Vorgesetzten und Mitarbeitern, also nicht mit Kollegen.

Eine Führungsbeurteilung fehlt vollständig.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Note: befriedigend bis ausreichend.


Bin ich nicht der Meinung.... Da sehe ich kein Befriedigend mehr.....

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Daryzz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also nun werden Juristen sich darum kümmern, Geht ja nicht anders :(

Nochmals vielen Dank noch für die schnellen Antworten!

MfG Daryzz

0x Hilfreiche Antwort

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