Arbeitszeugnis - Firma macht Werbung (18 Zeilen)

28. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Chloe D
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)
Arbeitszeugnis - Firma macht Werbung (18 Zeilen)

nach 2 Monaten warten habe ich nun auch mein Zeugnis von der Firma bekommen.

Mit ist es klar dass die Firmen im Zeugnis auch Eigenwerbung machen koennen bzw dürfen aber gibt es da bestimmte Regelungen wie lang die Werbung sein darf?
Ich habe jetzt die Zeilen gezählt und es ist 18 Zeilen die nur für Eigenwerbung der Firma in meinem Zeugnis stehen.

Mein Zeugnis fängt eigentlich erst auf 2 Seite an.
Die Note ist 2, allerdings bringt der Arbeitgeber keine Hinweise auf den Berufsspezifische Eigenschaften.

Die Nichterwähnung stellt ein beredtes Schweigen dar, das einen erkennbaren Hinweis für den geübten Zeugnisleser darstellt.

Desweiteren ist der Job Titel im Zeugnis nicht richtig (nicht wie im Vertrag)

Welche Rechte hat man als Mitarbeiter in diesem Fall (ohne gleich wieder den Anwalt einschalten zu müssen)?

Danke


Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Welche Rechte hat man als Mitarbeiter in diesem Fall (ohne gleich wieder den Anwalt einschalten zu müssen)?


Welche Rechte man als AN hat und ob man die nur mit einem Anwalt durchsetzen kann, das sind zwei verschieden Paar Schuhe.

Du hast das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Wenn dort etwas nicht korrekt formuliert ist, dann muss der AG das korrigieren. Wenn durch zuviel Eigenwerbung das Zeugnis nicht mehr den formalen Ansprüchen gerecht wird, dann muss auch das geändert werden. Wie man das erreicht, hängt sicherlich nicht zuletzt vom Verhältnis zwischen beiden Ex-Parteien ab.

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chloe D
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)

ok und was ist mit Eigenwerbung die 18 Zeilen lang ist? Ist das normal?

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Keine Ahnung, normal klingt es für micht nicht. Aber vielleicht geht der Trend in die Richtung?
Ich persönlich halte von den Arbeitzeugnissen und dem getue darum in Deutschland überhaupt nichts - aber das steht hier leider nicht zur Debatte. Schon allein die endlosen Diskussionen in diversen Foren und wie unterschiedlich User einen für den Laien unverfänglich und grundsätzlich positiven Satz interpretieren: erschreckend lächerlich.
Da wird es für einen AG fast unmöglich, ein gutes oder sehr gutes Zeugnis zu formulieren. Ausser er nimmt nur die Standard-"Geheimsätze". Aber selbst dann kommt noch jemand um die Ecké und behauptet, hier wurde eindeutig ein vor dem Arbeitsgricht erzwungenes sehr gutes Zeugnis formuliert.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ich nehme jetzt mal an, mit Eigenwerbung ist die Selbstdarstellung und Beschreibung der Firma gemeint. Dabei lassen sich Arbeitgeber gerne aus, ist nicht unüblich. Fällt ja auch leichter, als anerkannte "Zeugniscodes" zu formulieren, siehe Anmerkung von 1000kleinesachen....

Wieviele Zeilen hat denn das Zeugnis insgesamt?


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chloe D
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)

insgesamt sind es 34 (18 Zeilen Arbeitgeber und 16 Arbeitnehmer)

gerade deshalb frage ich nach. Es ist doch mein Zeugnis und nicht der von der Firma, oder? :)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:
Ich habe jetzt die Zeilen gezählt und es ist 18 Zeilen die nur für Eigenwerbung der Firma in meinem Zeugnis stehen

Kannst du die mal hier posten (natürlich ohne Namen)?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Dann wäre es sinnvoll, gleich das ganze Zeugnis zu posten. Und wir müßten hier nicht weiter rätseln :???:

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Chloe D
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)

oh je...dann müsste ich das alles abschreiben. Ich habe es nur als hardcopy

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

www.imageshack.us ist ein
Bilderdienst mit dem man kostenlos ohne Anmeldung die Scans hierhin verlinken kann.


Du siehst hier gibt es fast immer eine Lösung ... ;)




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jeff700
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann es sein das wir den selben Arbeitgeber erwischt haben?
Heute habe ich auch erst nach fast 3 monaten mein Arbeitszeugnis bekommen,
und genau 18 Zeilen Eigenwerbung. Und nur 7 Zeilen über mich.
Das ist für mich absolut inakzeptabel!

-- Editiert von Jeff700 am 25.08.2021 07:55

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)

Vielleicht haben sich nach 10!!! Jahren auch andere Arbeitgeber den Trick mit den 18 Zeilen Eigenwerbung abgeguckt...

Keine uralten Threadleichen ausgraben! :bang:

Signatur:

- car4000 -

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Jeff700):
Das ist für mich absolut inakzeptabel!

Dann reklamiere und klage notfalls.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.077 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.