Arbeitszeugnis Formulierung ohne jegliche Schlussformel?

10. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Speedynav
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
Arbeitszeugnis Formulierung ohne jegliche Schlussformel?

Hallo zusammen,

ist für ein qualifiziertes AZ unbedingt in der Schlussformel Bedauern, Wünsche oder ähnliches zu erwähnen. Mein AZ endet mit "Herr ... verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch."
Ort, Datum und Unterschrift.
Wie ist ohne jegliche Schlussformel das Zeugnis zu verstehen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

schlecht, dies bedeutet, dass Ihr im Streit auseinander gegangen seid.

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Speedynav
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Kann man eine Berichtigung vom AG verlangen? Und wie könnte man sowas formulieren? Zum Streit kam es nur wegen dem Arbeitszeugnis und Gehaltszahlung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Man kann eine Änderung des Zeugnisses einklagen, oder erst den AG freundlich um Änderung bitten (ist kostengünstiger). Aber wenn es schon zum Streit gekommen ist deswegen, wird sich der AG wahrscheinlich nicht darauf einlassen.

Also Zeugnis erst einmal lesen (im Internet gibt es diese Zeugniscodes sicherlich irgendwo ;) und dann zum Gericht und auf "Änderung des Zeugnisses" Klagen.

Viel Glück

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#4
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo zusammen,

soweit ich weiß, ist es nicht einfach, eine Änderung des Zeugnisses einzuklagen. Das bringt nur etwas, wenn das gesamte Zeugnis unterdurchschnittlich ausgefallen ist. Dann ist nämlich der Arbeitgeber in der Pflicht, zu beweisen, daß die geleistete Arbeit wirklich unterdurchschnittlich war.
Möchte man hingegen auf ein überdurchschnittliches Zeugnis klagen, so liegt meines Wissens nach die Beweislast beim Arbeitnehmer. Und wie soll man beweisen, daß man überdurchschnittlich gut gearbeitet hat?

An Deiner Stelle würde ich nochmal beim Arbeitgeber anrufen und ihn bitten, das Zeugnis mit der entsprechenden Schlußformel zu versehen. In einem Zeugnis hatte ich mal stehen: Frau XY verläßt das Unternehmen auf eigenen Wunsch zum xyz. Für Ihren weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir Ihr alles Gute.
Diese Formulierung ist soweit ich weiß in Ordnung.

Ist der Rest des Zeugnisses denn zufriedenstellend ausgefallen?

Gruß

Line

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Speedynav
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Das übrige Zeugnis ist gut bis sehr gut, soweit ich dass bisher geprüft habe. Auch Bekannte und Freunde, die sich mit der Materie besser auskennen als ich, haben dies bestätigt.
Allerdings fehlt die Schlussformel, was ja wiederum das gesamte Zeugnis als mangelhaft einstuft, oder?
Ich habe auch gelesen, dass kein Rechtsanspruch auf eine Dankesformel oder gar beste Wünsche bestehen. Leuchte mir ja auch ein, aber ein AZ soll doch hauptsächlich die fachliche Qualifikation und Leistung widerspiegeln. Wenn man menschlich mit einer anderen Person nicht so gut kann, wie mit anderen, dann sollte das der wenigste Grund sein, ein AZ schlecht zu machen.
Meint ihr, ich habe die Möglichkeit, an der Schlussformel was zu machen?

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#6
 Von 
rama123
Status:
Schüler
(166 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo speedynav, ich schon wieder, aber Du stückelst Deine Frage zum zeugnis ja auch auf, so dass es schwierig ist zu antworten.
Rein rechtich: Keine Chance, die Dankesformel einzuklagen. Auch wenn eine überwiegende Anzahl der Arbeitsrichter arbeitnehmerfreundlich sind, in dieser Frage läßt die Rechtsprechung des BGH keine Lücke erkennen.
Wenn Deine Freunde, die ja offensichtlich Experten in Lesen von Zeugnissen sind, Dir bestäigen , dass Zeugnis wäre gut und Du vertraust Ihnen insoweit Deine Zukunft an, mein Rat: vergiß eine Kalge gegen das Zeugnis ( vgl. auch Beitrag zur FORMULIERUNG)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Speedynav
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für euere Antworten. Ein Nachfragen beim AG, die Schlussformel zu ergänzen, war negativ. Keine Änderung; wie ich es mir gedacht habe. Naja, kann man wohl nichts machen. Was soll's. Da ich nahtlos in ein neus Arbeitsverhältnis übergegangen bin, ist ja bei einem erneutem AG-Wechsel wohl auch dieses AZ relevant, oder?

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