Arbeitszeugnis Klä rung mit Rechtunterstützung korrigieren lassen?

28. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Erich0410
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis Klä rung mit Rechtunterstützung korrigieren lassen?

Guten Tag,

ich würde gerne Teile meines Arbeitszeugnisses deuten, um zu erschlüsseln welche Bewertungen die einzelnen Absätze haben bzw. wie das Gesamtzeugnis zu deuten ist.

Aufgaben sind stichpunktartig genannt. Dann folgt:

XXX verfügt über ein besonders fundiertes Fachwissen, welches er stets in gewinnbringender Weise einsetzte. Er überzeugte in hohem Maße durch sein ausgeprägtes technisches Verständnis, welches es ihm jederzeit ermöglichte, auch für schwierige Problemstellungen gute Lösungen zu finden. Aufgrund seiner sehr schnellen Auffassungsgabe arbeitete er sich rasch in neue Aufgabengebiete ein und durchdrang auch komplexe Sachverhalte vollständig. XXX zeigte Eigeninitiative und identifizierte sich immer voll mit seinen Aufgaben und unserem Unternehmen, wobei er auch durch Einsatzfreude überzeugte. XXX war in hohem Maße lernbereit. Auch in Situationen mit hohem Arbeitsaufkommen erwies er sich als belastbar.

Alle Aufgaben führte er vollkommen selbstständig, sehr sorgfältig und planvoll durchdacht aus. Er agierte immer ruhig, überlegt, zielorientiert und in hohem Maße präzise. Dabei überzeugte er stets in guter Weise sowohl qualitativ als auch in quantitativer Hinsicht. XXX überzeugte durch seine Zuverlässigkeit.

Auch für schwierige Problemstellungen fand er bereits nach kurzer Einarbeitungszeit gute Lösungen und erzielte immer gute Arbeitsergebnisse. Schnelle und effektive Einarbeitung im Bereich der xxxx und der damit verbundenen Lösungen von komplexen Problemstellungen. Die ihm obliegenden Aufgaben erledigte XXX stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Er wurde wegen seines freundlichen und ausgeglichenen Wesens allseits geschätzt. Sein Verhalten zu Vorgesetzten, Kollegen sowie Kunden war einwandfrei.

XXX scheidet zum XX.xx.XXXx aus unserem Betrieb aus.

Dank und Wünsche fehlen, dadurch halte ich es im gesamten für ein schlechtes Zeugnis und gehe von einer verhaltensbedingten Kündigung aus, auch wenn diese nicht gerechtfertigt war. Keine Mahnung etc.

Ist das Zeugnis im insgesamt als schlecht zu sehen? Wie sieht das bei den einzelnen Passagen aus.
Und die wichtigste Frage, habe ich gute Chancen ein besseres einzuklagen oder entspricht alles was in dem Zeugnis steht den Mindestanforderungen, die das Unternehmen erfüllen muss (sprich: wohlwollend formuliert)?

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30 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120328 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von Erich0410):
ich würde gerne Teile meines Arbeitszeugnisses deuten

Das macht keinen Sinn, ein Arbeitszeugnis muss immer unter Betrachtung des Gesamteindruckes - also aller Teile - bewertet werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Erich0410
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

I

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Erich0410):
ich würde gerne Teile meines Arbeitszeugnisses deuten

Das macht keinen Sinn, ein Arbeitszeugnis muss immer unter Betrachtung des Gesamteindruckes - also aller Teile - bewertet werden.


Danke für deinen Hinweis.
Ich meinte damit die einzelnen Absätze. Da besonders der Absatz wo es um das Verhalten gegenüber Kollegen etc., meiner ersten Bewertung eher schlecht zu deuten ist.
Aber wenn es nicht geht, dann halt den Gesamteindruck. Wie gesagt, ich denke es ist ein schlechtes Zeugnis, bestenfalls insgesamt 3. Vor allem, weil Schlussformeln fehlen.
Ich weiß an dieser Stelle, dass kein rechtlicher Anspruch darauf besteht, dass Dank, Wünsche und Bedauern genannt werden, aber wenn man mal ehrlich ist, kommt es nicht gut, wenn diese fehlen. Das deutet meines Erachtens immer darauf hin, dass es Unstimmigkeiten gab.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Ausscheidetatum/Ausstellungsdatum?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Was da zu deinen fachlichen Qualifikationen und Leistungen zu lesen ist, läuft deutlich auf ein #gut hinaus. " stets zur vollen Zufriedenheit " ist da ziemlich deutlich. Dieses Wörtchen #stets fehlt allerdings beim Verhältnis zu Vorgesetzten und Kollegen und so weiter. Ob es dazu Veranlassung gibt, solltest Du selbst am besten wissen.

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#5
 Von 
guest-12309.03.2020 10:55:15
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo Erich 0410,

das klingt nach einer drei. Du kannst das beim AG einfordern besser zu schreiben. Schlechter als zwei darf nicht wirklich geschrieben/beurteilt werden. Dann müssen Gründe vorliegen. Vor dem Arbeitsgericht kommt er damit sonst nicht durch. Wenn ich die Zeit noch heute finde, schau ich mir diese schriftliche Bewertung genauer an
und gebe Lösungsvorschläge.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32276 Beiträge, 5675x hilfreich)

Zitat (von Erich0410):
und gehe von einer verhaltensbedingten Kündigung aus,
Wie kommst du vom Zeugnis auf Kündigungsgrund?
Aus der Kündigung sollte doch erkennbar sein, ob sie verhaltensbedingt war.
---------------------------------------
Zitat (von tro13):
Schlechter als zwei darf nicht wirklich geschrieben/beurteilt werden.
Wo steht das?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.03.2020 10:55:15
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo Erich0410,
das fängt wirklich gut an. Im Grunde aber O.K mit den Formulierungen. Da steht nichts zw. den Zeilen.
Der Satz "XXX scheidet zum XX.xx.XXXx aus unserem Betrieb aus" kann problematisch sein.
Das passt nicht zum Gesamtzeugnis.
Wie ist die Trennung vom AG gewesen? Wer hat gekündigt? War was? Probezeit? Nach der Probezeit?
Das Gesamtergebnis, von Anfang bis zum Ende sollte irgendwie passen. Der Satz passt nicht zum Rest.
Lass diesen Satz vom AG entsprechend abändern. Dann sollte das so stimmen.
"Wir bedauern das Ausscheiden und danken für die stets guten Leistungen"
Wir wünschen XXX auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin Erfolg.
Der AG sollte das machen. Berichte bitte darüber, was passiert, wenn du willst. Danke!

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// Schlechter als zwei darf nicht wirklich geschrieben/beurteilt werden.

Das ist nicht Stand der Rechtssprechung. Es gibt kein Recht auf ein gutes Zeugnis - das würde ein Arbeitszeugnis auch grundsätzlich infrage stellen, entwerten. Es ist ja jetzt schon so, dass Personaler dem Zeugnis kaum noch Aufmerksamkeit schenken.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12309.03.2020 10:55:15
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo Anami,
da kenne ich zu viele Urteile bzgl. Klagen gegen "schlechte Zeugnisse" Habe mit vielen Unternehmer schon gesprochen, die hier immer den Kürzeren gezogen haben. Ein anständiger AG gibt sich hier nicht die Blöse.
Ich kenne ja den wriklichen Ausstieg aus dem Unternehmen nicht von Erich0410. Es gibt kein Gesetz freundlich zu sein. Ein Schlußsatz sollte vorhanden sein. Wenn das der Stil des Unternehmens ist, kann man froh sein, dort nicht mehr zu arbeiten. Verhaltensbedingt? Das wissen wir nicht. Und wenn, der AG sollte das nicht wirklich machen. Der AN weiß im Falle, wenn das so ist, Bescheid für die Zukunft.

Zitat (von Anami):
Zitat (von Erich0410):
und gehe von einer verhaltensbedingten Kündigung aus,
Wie kommst du vom Zeugnis auf Kündigungsgrund?
Aus der Kündigung sollte doch erkennbar sein, ob sie verhaltensbedingt war.
---------------------------------------
Zitat (von tro13):
Schlechter als zwei darf nicht wirklich geschrieben/beurteilt werden.
Wo steht das?


-- Editiert von tro13 am 28.02.2020 14:17

-- Editiert von tro13 am 28.02.2020 14:18

-- Editiert von tro13 am 28.02.2020 14:20

-- Editiert von tro13 am 28.02.2020 14:30

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von tro13):
Wir bedauern das Ausscheiden und danken für die stets guten Leistungen" Wir wünschen XXX auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin Erfolg.


Hierauf besteht schlichtweg kein Rechtsanspruch.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32276 Beiträge, 5675x hilfreich)

Zitat (von tro13):
da kenne ich zu viele Urteile bzgl. Klagen
Kann sein. Trotzdem halte ich deine pauschale Aussage für falsch. Deine Erklärung auch.
Noten sind doch für Arbeitszeugnisse untauglich. Hoffentlich hat bei Klagen das Gericht nicht auf Schulnoten von 1 bis 6 reduziert. bzw. auf gut/schlecht.
Es gibt Kriterien, was ein (qualifiziertes) Arbeitszeugnis haben muss. Danach richtet sich die Rechtsprechung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von tro13):
chlechter als zwei darf nicht wirklich geschrieben/beurteilt werden.


Das ist natürlich Unsinn. Wenn der Fragesteller ein Arbeitszeugnis mit der Note "gut" begehrt, hat er die Umstände zu beweisen, dass seine Leistungen entsprechend gut waren.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12309.03.2020 10:55:15
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
/// Schlechter als zwei darf nicht wirklich geschrieben/beurteilt werden.

Das ist nicht Stand der Rechtssprechung. Es gibt kein Recht auf ein gutes Zeugnis - das würde ein Arbeitszeugnis auch grundsätzlich infrage stellen, entwerten. Es ist ja jetzt schon so, dass Personaler dem Zeugnis kaum noch Aufmerksamkeit schenken.

Hallo blaubär,
ja das stimmt. den Zeugnissen wird wirklich nicht all zu viel Bedeutung beigemessen. Aus Erfahrung kann ich nur sagen, viele beschweren sich über Ihre Zeugnisse und erhalten, ob gerecht oder nicht die entsprechenden Zeilen. Eine 1,0 möchte man auch nicht wirklich. Das muss man dann beim nächsten Arbeitgeber auch bringen. Man kann alle Zeugnisse davor von anderen AG etwas miteinander vergleichen, ob die Leistungen, das Verhalten etc. gleichbleibend ist oder gerade zum letzten sehr schwankt. Man erkennt von der Vita des Bewerbers schon einiges. Ich kenne AG die sagen, scheiben Sie ihr Zeugnis selbst, ich unterschreibe dann soweit keine wriklichen Einwände dagegen vorliegen. Das sind Einzelfälle aber nicht Standard.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12309.03.2020 10:55:15
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Ratsuchender@123net

Hallo Ratsuchender@123net,
Natürlich muss man das beweisen. Gebt nicht zu viel auf die Zeugnisse und deren Formulierungen und Zitaten.
Es gibt die Geheimsprache die für alle zählt. Ein anderer hätte dies vielleicht anders bewertet. Lest die Vita des Bewerbers. Lasst den eigenen Menschenverstand mal nicht immer außen vor und urteilt nach dem was andere geschrieben haben. Hört auf die eigenen Menschenkenntnisse und Erfahrungswerte. Die Entscheidung jemanden einzuladen oder den Job zu geben, folgt mehr diesen eigenen Erfahrungen und nicht nur durch die Urteile anderer. Es ist ein gesunder Mix aus beidem.

-- Editiert von tro13 am 28.02.2020 15:06

-- Editiert von tro13 am 28.02.2020 15:17

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von tro13):
Natürlich muss man das beweisen.


Das hörte sich vorhin aber noch gänzlich anders an, denn man lies sich wie folgt ein:

Zitat (von tro13):
Du kannst das beim AG einfordern besser zu schreiben. Schlechter als zwei darf nicht wirklich geschrieben/beurteilt werden. Dann müssen Gründe vorliegen. Vor dem Arbeitsgericht kommt er damit sonst nicht durch.


Zitat (von tro13):
Gebt nicht zu viel auf die Zeugnisse und deren Formulierungen und Zitaten. Lest die Vita des Bewerbers. Lasst den eigenen Menschenverstand mal nicht immer außen vor und Urteil nach dem geschriebenen. Hört auf die eigene Menschenkenntnis und eigenen Erfahrungswerte. die Entscheidung jemanden einzuladen oder den Job zu geben, folgt mehr diesen Erfahrungen wie die Urteile anderer.


Für welchen Empfänger sollen jetzt diese philosophischen Gedanken bestimmt sein?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12309.03.2020 10:55:15
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von tro13):
da kenne ich zu viele Urteile bzgl. Klagen
Kann sein. Trotzdem halte ich deine pauschale Aussage für falsch. Deine Erklärung auch.
Noten sind doch für Arbeitszeugnisse untauglich. Hoffentlich hat bei Klagen das Gericht nicht auf Schulnoten von 1 bis 6 reduziert. bzw. auf gut/schlecht.
Es gibt Kriterien, was ein (qualifiziertes) Arbeitszeugnis haben muss. Danach richtet sich die Rechtsprechung.

Hallo Anami,

Die Rechtssprechung was ein Zeugnis haben muss, kenne ich. Der Inhalt und die Form ist nirgendswo festgelegt. Die sogenannte Geheimsprache "zwischen den Zeilen" ist unter den Personalern bekannt.
Und da gibt es Spielraum in der Formulierung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von tro13):
Der Inhalt und die Form ist nirgendswo festgelegt.


Hier irrt man abermals.

Zitat (von tro13):
Die Rechtssprechung was ein Zeugnis haben muss, kenne ich.


Offensichtlich wohl eher nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12309.03.2020 10:55:15
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Zitat (von tro13):
Natürlich muss man das beweisen.


Das hörte sich vorhin aber noch gänzlich anders an, denn man lies sich wie folgt ein:

Zitat (von tro13):
Du kannst das beim AG einfordern besser zu schreiben. Schlechter als zwei darf nicht wirklich geschrieben/beurteilt werden. Dann müssen Gründe vorliegen. Vor dem Arbeitsgericht kommt er damit sonst nicht durch.


Zitat (von tro13):
Gebt nicht zu viel auf die Zeugnisse und deren Formulierungen und Zitaten. Lest die Vita des Bewerbers. Lasst den eigenen Menschenverstand mal nicht immer außen vor und Urteil nach dem geschriebenen. Hört auf die eigene Menschenkenntnis und eigenen Erfahrungswerte. die Entscheidung jemanden einzuladen oder den Job zu geben, folgt mehr diesen Erfahrungen wie die Urteile anderer.


Für welchen Empfänger sollen jetzt diese philosophischen Gedanken bestimmt sein?


... für alle, dies zu sehr auf starre Vorgaben vertrauen und eigene Erfahrungswerte nicht berücksichtigen. Recht und Gesetz ist die Basis auch für mich. Irgendwo habe ich auch meinen eigenen Spielraum, den ich mit einbringen kann um eine wohlwollende Entscheidung herbeizuführen und zu treffen. Es geht ja um Menschen. Ich mach das jetzt über 30 Jahre. Ich lerne jeden Tag dazu. Das wird nie enden. Auch von euch habe ich gelernt. man ist nicht allwissend und sollte nie so tun. Das ist der falsche Weg. Philosophisch wollte ich nicht klingen. Mal anders denken. Andere Möglichkeiten in Betracht ziehen. Kreativ eben. Nicht so starr. Nochmal drüber schlafen:-)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Frau Herrje
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 16x hilfreich)

@tro13
Es gibt doch sehr wohl gewisse Grundsätze, die es einzuhalten gilt, außerdem einen "standardisierten" Aufbau usw. Sie widersprechen sich ja sonst gewissermaßen selbst ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120328 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von tro13):
da kenne ich zu viele Urteile bzgl. Klagen gegen "schlechte Zeugnisse"

Ich fürchte nur, man hat sie nicht wirklich verstanden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Erich0410
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von tro13):
Hallo Erich0410,
das fängt wirklich gut an. Im Grunde aber O.K mit den Formulierungen. Da steht nichts zw. den Zeilen.
Der Satz "XXX scheidet zum XX.xx.XXXx aus unserem Betrieb aus" kann problematisch sein.
Das passt nicht zum Gesamtzeugnis.
Wie ist die Trennung vom AG gewesen? Wer hat gekündigt? War was? Probezeit? Nach der Probezeit?
Das Gesamtergebnis, von Anfang bis zum Ende sollte irgendwie passen. Der Satz passt nicht zum Rest.
Lass diesen Satz vom AG entsprechend abändern. Dann sollte das so stimmen.
"Wir bedauern das Ausscheiden und danken für die stets guten Leistungen"
Wir wünschen XXX auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin Erfolg.
Der AG sollte das machen. Berichte bitte darüber, was passiert, wenn du willst. Danke!



Den finde ich auch problematisch. Ich wurde nach der Probezeit gekündigt. Den ersten Teil hat meiner Meinung nach mein direkter Vorgesetzter unterschrieben, damit mit ich im großen und ganzen einverstanden, auch wenn da eine Sache beim meinem Tätigkeitsbereich fehlte. Die zweite Person, die mein Zeugnis unterschrieben hat, hat vermutlich den zweiten Teil verfasst. Ich hatte Differenzen mit dieser Person. Das war aber nicht der Grund zur Kündigung. Mir wurde "durch die Blume" am Telefon genannt, dass ich angeblich gegen etwas im AV verstoßen hätte. Ich war deswegen beim Anwalt und dieser Vorwürfe waren haltlos. Trotzdem habe ich mich gegen eine Kündigungsschutzklage entschieden, da bei solchen persönlichen Differenzen das Arbeitsumfeld nicht optimal ist. Ich fürchte wegen dem Satz zukünftig bei Bewerbungsgesprächen zu stolpern.

Meines Wissens muss das Zeugnis mindestens 3 sein. Will ich es besser haben, muss ich es beweisen, will der Arbeitgeber es schlechter bewerten, muss er es beweisen.

Für mich klingt das Ende, als wären die positiven Dinge zuvor nichtig. Nebenbei bemerkt habe ich das Zeugnis auch nicht mit dem richtigen Logo bekommen und es wurde auf dem dünnsten Papier gedruckt, dass man finden konnte...

Danke nochmal. Ich muss jetzt erstmal alle Kommentare lesen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Erich0410
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Ausscheidetatum/Ausstellungsdatum?


Was meinst du damit? Ich habe es so abgetippt wie es da stand. Und ja, die Daten stimmen überein und sind soweit richtig.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Erich0410
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Erich0410):
und gehe von einer verhaltensbedingten Kündigung aus,
Wie kommst du vom Zeugnis auf Kündigungsgrund?
Aus der Kündigung sollte doch erkennbar sein, ob sie verhaltensbedingt war.


In der Kündigung wurde kein Grund genannt. Das muss der AG meines Wissens auch nicht. Ich hab ihn telefonisch erfragt, aber da wurde herumgedruckst. Durch die Blume war mir der Grund aber bekannt. Der Grund hätte aber eine - wenn er wahr gewesen wäre - zunächst eine Abmahnung erfordert, bevor es zu einer Kündigung kam. Wie geschrieben war ich deswegen beim Anwalt. Er sagte ich habe sehr gute Möglichkeiten dagegen vorzugehen, aber ich habe mich dagegen entschieden.
Die Gründe lagen peripher an der zweiten Person, die das Zeugnis unterschrieb und die einfach die Gelegenheit genutzt hat mich weg zu kriegen. Das Verhalten dieser Person mir gegenüber würde man fast schon als gezieltes Mobbing bezeichnen, da es häufiger zu böswilligen Anmerkungen bezüglich meines ethnischen Hintergrundes kam. Das war auch ein Grund, warum ich mich gegen die Klage entschied, da ich in so einem Umfeld ohnehin nicht lange arbeiten wollte.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32276 Beiträge, 5675x hilfreich)

Zitat (von Erich0410):
Meines Wissens muss das Zeugnis mindestens 3 sein
NÖ.
Zitat (von Erich0410):
Ich fürchte wegen dem Satz zukünftig bei Bewerbungsgesprächen zu stolpern.
Deswegen wohl eher nicht. Aber es könnte gefragt werden, von wann bis wann du in dieser Firma gearbeitet hast, falls das aus deinem LL nicht deutlich hervorgeht. Dann kann man 1+1 zu *Kündigung zum Ende der Probezeit* zusammenzählen. DAS wäre dann keineswegs eine verhaltensbedingte K.
Sondern eine ordentliche, fristgerechte zum Ende der Probezeit. Alles doch recht gut, aber hat eben nicht so recht gepasst. Ob ein anderer die Z-Geheimsprache beherrscht---ist dahingestellt.

Zitat (von Erich0410):
ht mit dem richtigen Logo bekommen
Das ist ein Formfehler. Der sollte reklamiert werden.
Zitat (von Erich0410):
auf dem dünnsten Papier gedruckt,
Dazu gibt es keinerlei Rechtssprechung. Das ist Sache/Eigenheit des Zeugniserstellers.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Erich0410
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Erich0410):
Meines Wissens muss das Zeugnis mindestens 3 sein
NÖ.
Zweiter Satz.
Zitat (von Erich0410):
Ich fürchte wegen dem Satz zukünftig bei Bewerbungsgesprächen zu stolpern.
Deswegen wohl eher nicht. Aber es könnte gefragt werden, von wann bis wann du in dieser Firma gearbeitet hast, falls das aus deinem LL nicht deutlich hervorgeht. Dann kann man 1+1 zu *Kündigung zum Ende der Probezeit* zusammenzählen. DAS wäre dann keineswegs eine verhaltensbedingte K.
Sondern eine ordentliche, fristgerechte zum Ende der Probezeit. Alles doch recht gut, aber hat eben nicht so recht gepasst. Ob ein anderer die Z-Geheimsprache beherrscht---ist dahingestellt.

Kündigung erfolgte deutlich nach der Probezeit. Es wurde aber ordentlich gekündigt mit Einhaltung der Kündigungsfrist. Der Grund wurde nicht genannt, aber dazu habe ich schon etwas in einem Anderen Kommentar geschrieben. Im ersten Satz, den ich nicht abgetippt habe, steht der Zeitraum.

Zitat (von Erich0410):
ht mit dem richtigen Logo bekommen
Das ist ein Formfehler. Der sollte reklamiert werden.
Zitat (von Erich0410):
auf dem dünnsten Papier gedruckt,
Dazu gibt es keinerlei Rechtssprechung. Das ist Sache/Eigenheit des Zeugniserstellers.


Das mit dem Papier sehe ich als halb so schlimm, da ich das Zeugnis ohnehin einscanne und zukünftige AG nichts vom Papier wissen. Das Logo hab ich mir als Punkt zur Reklamation notiert.

+
Ihr würdet also sagen, dass das Zeugnis im großen und ganzen okay ist? Ich finde für meinen Teil, dass das Ende nicht zum Rest passt.

danke für eure Hilfestellungen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Erich0410):
nd ja, die Daten stimmen überein und sind soweit richtig.


Geht aus dem Ausscheidedatum und dem Ausstellungsdatum hervor, dass eine Kündigungsfrist eingehalten wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Erich0410
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Zitat (von Erich0410):
nd ja, die Daten stimmen überein und sind soweit richtig.


Geht aus dem Ausscheidedatum und dem Ausstellungsdatum hervor, dass eine Kündigungsfrist eingehalten wurde?


Es wurde zum Monatsende gekündigt, also ja würde ich sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Das Arbeitszeugnis sollte idealerweise ein übereinstimmendes Ausstellungs- und Beendigungsdatum aufweisen. Ein früheres (oder auch späteres) Ausstellungsdatum wird als Indikator für Probleme interpretiert.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Erich0410
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Erich0410):
Zitat (von Ratsuchender@123net):
Zitat (von Erich0410):
nd ja, die Daten stimmen überein und sind soweit richtig.


Geht aus dem Ausscheidedatum und dem Ausstellungsdatum hervor, dass eine Kündigungsfrist eingehalten wurde?


Es wurde zum Monatsende gekündigt, also ja würde ich sagen.

Außerdem sind die Daten identisch. Beides zum Ende J
Zitat (von Ratsuchender@123net):
Das Arbeitszeugnis sollte idealerweise ein übereinstimmendes Ausstellungs- und Beendigungsdatum aufweisen. Ein früheres (oder auch späteres) Ausstellungsdatum wird als Indikator für Probleme interpretiert.


Dann ist das auf jeden Fall nicht problematisch. Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Erich0410):
Außerdem sind die Daten identisch. Beides zum Ende


Die Beendigungsformel ist sicherlich nicht vorteilhaft.

0x Hilfreiche Antwort

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