Hallo zusammen
in meinem Arbeitszeugnis steht zum Schluss: "Frau x verlässt uns fristgemäss und einvernehmlich, um sich neuen beruflichen Aufgaben zu stellen."
Ist das eine rote Flagge für "Kündigung, Rechtsstreit und Vergleich" (was in der Tat stattgefunden hat)? Meine Wunschformulierung war "Frau x verlässt uns auf eigenen Wunsch, um..." Seh ich das zu eng? Wie glaubt Ihr, wird dies von Personalern interpretiert?
Ganz herzlichen Dank fürs Feedback!
Lilian
Arbeitszeugnis Schlussformel
17. September 2008
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Frage vom 17. September 2008 | 18:22
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis Schlussformel
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#1
Antwort vom 17. September 2008 | 18:42
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Hallo,
quote:
Wie glaubt Ihr, wird dies von Personalern interpretiert?
So wie du es vermutest.
MfG
#2
Antwort vom 18. September 2008 | 10:35
Von
Status: Lehrling (1893 Beiträge, 176x hilfreich)
Interpretation: Bingo.
Wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, wird es bei dem Wunsch mit der Wunschformulierung bleiben. Wohlwollendes Zeugnis bedeutet leider nicht Wunschzeugnis.
Und jetzt?
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