Arbeitszeugnis Schlussformel

17. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
lilylit
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis Schlussformel

Hallo zusammen

in meinem Arbeitszeugnis steht zum Schluss: "Frau x verlässt uns fristgemäss und einvernehmlich, um sich neuen beruflichen Aufgaben zu stellen."
Ist das eine rote Flagge für "Kündigung, Rechtsstreit und Vergleich" (was in der Tat stattgefunden hat)? Meine Wunschformulierung war "Frau x verlässt uns auf eigenen Wunsch, um..." Seh ich das zu eng? Wie glaubt Ihr, wird dies von Personalern interpretiert?
Ganz herzlichen Dank fürs Feedback!
Lilian

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wie glaubt Ihr, wird dies von Personalern interpretiert?


So wie du es vermutest.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Interpretation: Bingo.

Wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, wird es bei dem Wunsch mit der Wunschformulierung bleiben. Wohlwollendes Zeugnis bedeutet leider nicht Wunschzeugnis.

0x Hilfreiche Antwort

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