Arbeitszeugnis - Tätigkeiten betriebsbedingt weggenommen

3. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Robert Ppunkt
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis - Tätigkeiten betriebsbedingt weggenommen

Hallo liebe Gemeinde,

in meinem Abschlußzeugnis steht nun der Absatz:

"Ab dem xx.x.xx bis zu, yy.yy.yyyy (Aufhebung des Arbeitsverhältnisses) veränderte sich das Arbeitsfeld von XXXXXX folgendermaßen:

Wegfall des Tätigkeitsfeldes der Kontenklärung und des Bankenclearings im Bereich der Leistungsabrechnung, die Erfassung der geringwertigen Wirtschaftsgüter des Anlagenvermögens sowie die abschließende Verbuchung der Kreditoren im Rechnungsmanagerprogramm aus betriebsinternen Gründen."

Auf deutsch gesagt: man hat die Kernbereiche meiner Tätigkeit "aus betriebsinternen Gründen" anuliert.

Ist dies zulässig? Ich kenne Arbeitszeugnis nur mit Auflistung der Tätigkeiten ohne irgendwelchen "ab da nicht mehr" Zusätze...

Vielen Dank für eure Meining

R.P.




19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128707 Beiträge, 41115x hilfreich)

Zitat (von Robert Ppunkt):
Ist dies zulässig?

Klar. Sogar verpflichtend, das Zeugnis soll ja wahr sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Robert Ppunkt
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Klar. Sogar verpflichtend, das Zeugnis soll ja wahr sein.


Niemand will keine Unwahrheiten drin haben, aber ich empfinde es als negativ. Und Arbeitszeugnis soll Wohlwollend ausgestellt werden. ich kenne nur "Tätigkeiten aufzählen" ohne dass man sie 1 Monat, halbes Jahr oder 10 Jahre gemacht hat. Höchstens wenn von vorne klar ist dass man "von - bis interim Abteilungsleiter gewesen ist" - wo es von vorne klar was das die Tätigkeit zeitlich begrenzt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 513x hilfreich)

Zitat (von Robert Ppunkt):
Niemand will keine Unwahrheiten drin haben,


Ich schon.

Ist es gegebenenfalls möglich ,dass Du mit Deinem (ehemaligen) Arbeitgeber im Streit liegst oder lagst?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Robert Ppunkt
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):



Ist es gegebenenfalls möglich ,dass Du mit Deinem (ehemaligen) Arbeitgeber im Streit liegst oder lagst?


Ja, es ging um Mobbing.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 513x hilfreich)

Das habe ich mir gedacht.

Der Arbeitgeber möchte nun, dass Du ihm ein gutes Arbeitszeugnis "abkaufst". Du verzichtest auf einen Teil Deiner Forderung und im Gegenzug stellt er Dir ein gutes oder gar gewünschtes Zeugnis aus.

Das ist ein ganz alltägliches Spiel.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Robert Ppunkt
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe ca. 8 Monate vor diesem Abschlusszeugnis ein Zwischenzeugnis bekommen, wo diese Passage gar nicht erwähnt wird. Dafür hatte ich damals fundierte Kenntnisse gehabt. Im Abschlusszeugnis waren meine Kenntnisse (trotz Weiterbildung) nicht mehr fundierte. Wollte das geändert haben, weil Kenntnisse können irgendwie in 8 Monaten nicht weniger werden. Das haben sie also zurück auf fundierte geändert, dafür diesen Passus mit dem was ich in den letzten 8 Monaten "nicht mehr gemacht habe"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 513x hilfreich)

Zu der Änderung hinsichtlich des Fachwissens war meines Erachtens der Arbeitgeber aufgrund der Bindungswirkung des zuvor erteilten Zwischenzeugnisses verpflichtet. Auf eine Bindungswirkung wirst Du Dich aber schwerlich in Bezug auf die entfallenen Tätigkeiten berufen können.

Ich weiß, es ist ein mieses Spiel - erst werden Dir - möglicherweise unrechtmäßig Tätigkeiten weggenommen und dann wird das auch noch im Arbeitszeugnis bescheinigt.

Erhebst Du denn derzeit noch Forderungen gegen den Arbeitgeber und falls ja, welche? Ist noch ein Prozess vor dem Arbeitsgericht anhängig?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128707 Beiträge, 41115x hilfreich)

Zitat (von Robert Ppunkt):
weil Kenntnisse können irgendwie in 8 Monaten nicht weniger werden.

Och, das geht schon.
Softwareanbieter X wechselt die Generation. Dann werden aus "fundierte Kenntnisse in Software Y" recht schnell "Kenntnisse in Software Y" .



Zitat (von Robert Ppunkt):
dafür diesen Passus mit dem was ich in den letzten 8 Monaten "nicht mehr gemacht habe"

Das ist das Problem, man hat den Aufgabenbereich geädert, die Tätigkeiten tatsächlich nicht mehr ausgeübt.
Den Arbeitgeber gerichtlich zu zwingen hier das Gegenteil zu schreiben bzw. das wegzulassen dürfte nicht wirklich einfach werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Robert Ppunkt
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

zu den Kenntnissen: sind nicht weniger weil sich nichts verändert hat (ich sogar Weiterbildung auf eigene Kosten absolviert habe) Ist aber nicht der Punkt, das wurde durch die Firma aber auf fundiertes "korrigiert"

Aber welchen Zeitraum von dem Aufgabenbereich soll der Arbeitgeber dann "bescheinigen"? Im Laufe der beruflichen Bahn sind bei vielen Tätigkeiten dazu gekommen und weggefallen.

In meinem Fall kommt es mir so vor: ich habe mir rechtens meine fundierte Kenntnisse "zurück geholt" dafür werde ich durch "Wegfall" der Tätigkeiten bestraft.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 513x hilfreich)

Zitat (von Robert Ppunkt):
In meinem Fall kommt es mir so vor: ich habe mir rechtens meine fundierte Kenntnisse "zurück geholt" dafür werde ich durch "Wegfall" der Tätigkeiten bestraft.


So siehts wohl aus.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Robert Ppunkt
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Zu der Änderung hinsichtlich des Fachwissens war meines Erachtens der Arbeitgeber aufgrund der Bindungswirkung des zuvor erteilten Zwischenzeugnisses verpflichtet. Auf eine Bindungswirkung wirst Du Dich aber schwerlich in Bezug auf die entfallenen Tätigkeiten berufen können.

Ich weiß, es ist ein mieses Spiel - erst werden Dir - möglicherweise unrechtmäßig Tätigkeiten weggenommen und dann wird das auch noch im Arbeitszeugnis bescheinigt.

Erhebst Du denn derzeit noch Forderungen gegen den Arbeitgeber und falls ja, welche? Ist noch ein Prozess vor dem Arbeitsgericht anhängig?


Nein, habe keine Forderung. Ich wurde dort weggemobt, bin jetzt in neuem Arbeitsverhältnis. Ich möchte nur meine Tätigkeiten, die ich (im Teil in HomeOffice) für die Firma gemacht habe, bescheinigt bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128707 Beiträge, 41115x hilfreich)

Zitat (von Robert Ppunkt):
Aber welchen Zeitraum von dem Aufgabenbereich soll der Arbeitgeber dann "bescheinigen"?

Er soll und muss die Wahrheit schreiben.



Zitat (von Robert Ppunkt):
Im Laufe der beruflichen Bahn sind bei vielen Tätigkeiten dazu gekommen und weggefallen.

In der Regel ergibt sich das aus der Personalakte, die muss der dann halt durchgehen.


Nicht umsonst rät man Arbeitnehmern ja, das bei Wegfall von größeren / wichtigen Aufgaben und Vorgesetzten ein Zwischenzeugnis erstellt werden soll.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1843 Beiträge, 485x hilfreich)

So wie ich es jetzt verstanden habe, hat der Arbeitgeber Ihnen urspünglich ein End-Arbeitszeugnis ausgestellt, bei denen der Wegfall der Arbeit nicht vermerkt war.

Ich denke, daran ist er nun auch gebunden. Es war wohl ursprünglich für Ihren Arbeitgeber nicht wirklich entscheidend, dass diese Aufgabe gerade mal 8 Monate weggefallen war.

Aus der Historie ist eigentlich ersichtlich, dass er Sie nun wegen dieser Auseinandersetzung "bestrafen" will. Dies ist aber aus meiner Sicht wegen § 612a BGB nicht rechtens.


-- Editiert von MitEtwasErfahrung am 04.08.2019 18:37

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 513x hilfreich)

Zitat (von MitEtwasErfahrung):
So wie ich es jetzt verstanden habe, hat der Arbeitgeber Ihnen urspünglich ein End-Arbeitszeugnis ausgestellt, bei denen der Wegfall der Arbeit nicht vermerkt war


Da hat man wohl etwas falsch verstanden.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1843 Beiträge, 485x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Da hat man wohl etwas falsch verstanden.


Das der AN vorher ein anderes End-Zeugniss erhalten hatte mit der Tätigkeit ohne Datum, habe ich aus folgendem Abschnitt entnommen:

Zitat (von Robert Ppunkt):
Dafür hatte ich damals fundierte Kenntnisse gehabt. Im Abschlusszeugnis waren meine Kenntnisse (trotz Weiterbildung) nicht mehr fundierte. Wollte das geändert haben, weil Kenntnisse können irgendwie in 8 Monaten nicht weniger werden. Das haben sie also zurück auf fundierte geändert, dafür diesen Passus mit dem was ich in den letzten 8 Monaten "nicht mehr gemacht habe"


Damit ist aus meiner Sicht der AG wegen § 612a BGB an die ursprüngliche Formulierung (ohne Datum) gebunden.


-- Editiert von MitEtwasErfahrung am 04.08.2019 19:56

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 513x hilfreich)

Der Fragesteller hatte zuvor ein Zwischenzeugnis erhalten, kein Endzeugnis.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Robert Ppunkt
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich fasse es kurz zusammen:

- Zwischenzeugnis im Herbst 2018: fundierte Kenntnisse

- Endzeugnis (erste Fassung): Abschwächung der Kenntnisse (sonst nichts zeitlich begrenzt)
meine Bitte die Kenntnisse wieder "auf fundierte zu korrigieren"

- Endzeugnis (zweite Fassung): fundierte Kenntnisse, dafür zeitliche Beendigung der Kerntätigkeiten.

Also ich rede jetzt hier den Unterschied der beiden Endzeugnisse

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128707 Beiträge, 41115x hilfreich)

Zitat (von Robert Ppunkt):
Also ich rede jetzt hier den Unterschied der beiden Endzeugnisse

Ich würde vermuten, das der AG mitteilt, das ihm bei der Fehlerkorrektur auch der andere Fehler aufgefallen ist. Und er den halt auch wegen der Wahrheitspflicht korrigieren musste.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18970 Beiträge, 10232x hilfreich)

Wie man es dreht und wendet:
Eine Änderung wird sich realistisch nur durchsetzen lassen, wenn sie falsch ist. Das scheint nicht der Fall zu sein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 299.573 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.237 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.