Arbeitszeugnis Verkäuferin

10. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
kleinekelly
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis Verkäuferin

Hallo liebe Leute wie soll ich das jetzt genau verstehen???Kenn mich damit nicht aus bitte um eure Antworten danke!!!

Frau X erledigte die ihr übertragenen Aufgaben selbständig und zuverlässig. Ihre Leistungen haben unsere vollste Anerkennung gefunden. Besonders hervorzuheben sind ihre rasche Auffassungsgabe, Genauigkeit, Ehrlichkeit und Sauberkeit.
Gerne bestätigen wir Frau X Pünktlichkeit und Fleiß.
Das Verhalten von Frau X gegenüber den Vorgesetzten und den anderen Mitarbeitern war freundlich und angenehm.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ist das der gesamte Zeugnistext oder ein Auszug?

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
kleinekelly
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ja der obere teil des arbeitzeugnises enthält nur meine arbeitszeit von wann bis wann war ich tätig.und mein aufgabenbereich

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Fehlt am Ende noch etwas?

Was hast Du denn beruflich gemacht (nur ungefähr)?

Hat der Verfasser vorher schon einmal ein Arbeitszeugnis geschrieben oder wenigsten welche gelesen?

Das Zeugnis solltest Du einer Bewerbung besser nicht beilegen.

-- Editiert von hh am 10.07.2007 12:19:14

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#4
 Von 
kleinekelly
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Task-Force-Mitarbeiterin als sprich verkäuferin war in 30 verschiedenen filialen von ihenn tätig bundesweit als springerin

der letzte satz war noich Frau X schied zum 24.05.07 aus unserem Unternehmen aus des war alles und der firmenstempel und die unterschrift

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Frau X schied zum 24.05.07 aus unserem Unternehmen aus

Daraus schließt jeder Leser auf eine arbeitgeberseitige fristlose Kündigung (Diebstahl?).

Das Zeugnis erfüllt nicht einmal die Mindeststandards, auf die selbst schlechte Mitarbeiter Anspruch haben.

Der AG ist verpflichtet, Dir ein angemessenes Zeugnis auszustellen. Dieses Zeugnis solltest Du daher zurückweisen und ein neues fordern. Eine Klage in dieser Hinsicht würdest Du gewinnen.

Das gilt auch dann, wenn Dir tatsächlich fristlos gekündigt wurde.

Dieses Zeugnis solltest Du keiner Bewerbung beilegen.

-- Editiert von hh am 10.07.2007 13:27:24

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#6
 Von 
kleinekelly
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

es war nicht mehr schön dort zu arbeiten damals hatte ich eine 40std woche und zum schluss hinaus 60 std und bekomm weder geld noch freizeit dafür das wollte ich nicht mehr länger mitmahcen und es gab immer streit mit der personalabteilung und dann eines tages als ich meine vier freien tage hatte bekamm ich meine kündigung und dann hab ich daraufhin mein arbeitzeugnis gefordert.

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#7
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

>>> www.verdi-arbeitszeugnisberatung.de

... vielleicht hilft dir das weiter.

mein eindruck von den formulierungen: sehr zurückhaltend und minimalistisch.

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