Arbeitszeugnis: Verzug wegen Urlaub

10. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Philipp-K
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis: Verzug wegen Urlaub

Guten Tag,

ich möchte gerne wissen, inwiefern der Erholungsurlaub einen Verzug rechtfertig?

Ich hatte 4 Wcohen vor Ende des Beschäftiungsverhlätltnisses ein Arbeitszeugnis für Bewerbungszwecke gefordert. Der Erstellungsprozess hat sich in die Länge gezogen bzw. dauert noch an, weil zuerst die Führungskraft im Urlaub war und nun andere wichtige Perosnen, die an der Zeugniserstellung beteiligt werden müssen. Ich kann doch nichtt ewig abwarten bis jeder brav aus dem Urlaub zurürckkehrt und sich wieder dem Thema widmen kann... Auf Nachfrage bekomme ich nur den Hinweis, dass ich geduldig sein muss.

Ich freue mich auf hilfreiche Rückmeldungen. Danke!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Zitat (von Philipp-K):
.... weil zuerst die Führungskraft im Urlaub war und nun andere wichtige Perosnen, die an der Zeugniserstellung beteiligt werden müssen


Scheint ja eine richtig schwere Arbeit zu sein ... ;-)
Im Grunde steht dir das Zeugnis zu mit den anderen üblichen Papieren beim Ausscheiden aus dem Betrieb.
Wie sieht denn die Zeitschiene aus - außer dass du vier Wochen vorher das Zeugnis angefordert hast, hältst du dich ja mit Zeitangaben zurück.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Philipp-K):
Ich kann doch nichtt ewig abwarten
Ewig nicht. War das Beschäftigungsende zu Ende März 22 ?

Falls ja, kannst du eine schriftliche und freundliche Erinnerung zum AG schicken und eine angemessene Frist setzen. (zB. 4 Wochen).

Evtl. wäre ein Zwischenzeugnis für Bewerbungen während der ungekündigten Beschäftigung von Vorteil gewesen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Philipp-K
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wie sieht denn die Zeitschiene aus - außer dass du vier Wochen vorher das Zeugnis angefordert hast, hältst du dich ja mit Zeitangaben zurück.


Vier Wochen vor Ende der Beschäftigung habe ich ein Zeugnis angefordert.
Nach drei Wochen ohne Rückmeldung nochmals angefragt, wie der Stand ist bzw. ob es eventuell noch Rückfragen gibt, weil mein Vertrag in einer Woche endet.
Eine Woche nach Ausscheiden aus dem Unternehmen und Fristsetzung wurde mir erst nach Rückfrage mitgetielt, dass die entsprechenden Personen im Urlaub sind. Mittlerweile sind es drei Wochen nach dem Ende der Beschäftigung und ich vermute mal, dass man sich erst nach dem Osterurlaub sich dann wieder bei mir melden wird, obwohl ich das Zeugnis jetzt für Bewerbungen dringend brauche.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Philipp-K):
Ich kann doch nichtt ewig abwarten bis jeder brav aus dem Urlaub zurürckkehrt und sich wieder dem Thema widmen kann.

[ironie]Selbstverständlich nicht. Die Mitarbeiter haben gefälligst ihrem Urlaub sofort abzubrechen und das Zeugnis zu schreiben ... [/ironie]



Entweder man wartet bis alle Mitarbeiter wieder aus dem Urlaub zurück sind oder man verzichtet auf die Teile welche die Mitarbeiter zuliefern sollen.



Zitat (von Philipp-K):
Vier Wochen vor Ende der Beschäftigung habe ich ein Zeugnis angefordert.

Das Zeugnis kann denknotwendigerweise erst nach dem letzten Tag der Beschäftigung erstellt werden.
Wenn dann das Ende der Beschäftigung mitten in die Urlaubszeit liegt, ist das nicht die Schuld und das Problem des Arbeitgebers.



Zitat (von Philipp-K):
obwohl ich das Zeugnis jetzt für Bewerbungen dringend brauche.

Das Urlaubsproblem sollte eigentlich in jeder Firma bekannt sein.
Bis dahin muss dann halt das Zwischenzeugnis genügen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Philipp-K
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
[ironie]Selbstverständlich nicht. Die Mitarbeiter haben gefälligst ihrem Urlaub sofort abzubrechen und das Zeugnis zu schreiben ... [/ironie]

Entweder man wartet bis alle Mitarbeiter wieder aus dem Urlaub zurück sind oder man verzichtet auf die Teile welche die Mitarbeiter zuliefern sollen.


Die Ironie kann man sich sparen. Es geht in dem Beitrag auch nicht, ob einzelne Mitarbeiter extra aus dem Urlaub zurückkehren müssen, sondern, ob der Urlaub den Verzug rechtfertigt.

Dem ist nicht so. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass das Zeugnis zum Ende der Beschäftigung vorliegt, sonst können u.U. Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden - alle notwendigen Punkte werden im Zeugnis festgehalten (ein Verzicht "auf die Teile, welche die Mitarbeiter zuliefern sollen", stimmt demnach nicht). Daran gibt es nichts zu rütteln. Für den Urlaub gibt es in der Regel auch einen Urlaubsplan, sodass der Arbeitgeber hierzu Vorkehrungen treffen kann (vor allem wenn bekannt ist, dass der Mitarbeiter sich in einem laufenden Bewerbungsprozess befindet).

Dies habe ich mir nun von meinem Anwalt bestätigen lassen, der sich dem Fall nun widmen wird...

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#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Philipp-K):
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass das Zeugnis zum Ende der Beschäftigung vorliegt, sonst können u.U. Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden
Zitat (von Philipp-K):
Dies habe ich mir nun von meinem Anwalt bestätigen lassen, der sich dem Fall nun widmen wird...
Scheint ja ein Anwalt zu sein, der keine Ahnung von Arbeitsrecht hat.

Weder in § 630 BGB noch in § 109 GewO sind Fristen definiert. Eventuell sind Fristen im Arbeitsvertrag oder Traifvertrag definiert. Aber eins ist klar: das Zeugnis wird nicht vor Austrittsdatum erstellt.

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#7
 Von 
Philipp-K
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Scheint ja ein Anwalt zu sein, der keine Ahnung von Arbeitsrecht hat.

Weder in § 630 BGB noch in § 109 GewO sind Fristen definiert. Eventuell sind Fristen im Arbeitsvertrag oder Traifvertrag definiert. Aber eins ist klar: das Zeugnis wird nicht vor Austrittsdatum erstellt.


Warum so abwertend kommentieren?

Gerne kann ich das wiedergeben, was mein Anwalt mir erklärt hat:

Ist absehbar, dass das Arbeitsverhältnis bald endet, hat man bereits vor Ende des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Zeugnis. Natürlich muss man das dann einfordern. Es ist dabei üblich, eine Frist von zwei oder drei Wochen zu setzen (Ich hatte vier Wochen Bearbeitungszeit gewährt.). Sollte sich der Arbeitgeber mit der Erstellung länger Zeit lassen, muss er einen triftigen Grund für die Verzögerung vorweisen. Der Urlaub gehört nicht zu den trifftigen Gründen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Philipp-K):
was mein Anwalt mir erklärt hat:
Was folgt für dich daraus?
Urlaub/Krankheit usw. dürfte für den AG durchaus ein triftiger Grund sein.
Wenn mehr als 1 Person Zuarbeit zu diesem Zeugnis leisten soll, sind eben manchmal 4 Wochen nicht zu gewährleisten.

Zitat (von Philipp-K):
vor allem wenn bekannt ist, dass der Mitarbeiter sich in einem laufenden Bewerbungsprozess befindet
Vor allem dann NICHT. Deshalb gestaltet der AG seine Dienst-und Urlaubsplanung nicht entsprechend um.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

... naja - das kann man alles hin und her wälzen und diskutieren; ein Armutszeugnis ist es schon, wenn eine Firma es nicht hinbekommt, binnen 4 Wochen ein Arbeitszeugnis zu schreiben. Dafür muss ja keine Weltkonferenz einberufen werden.
Üblicherweise bereitet einer doch den Text vor und der direkte Vorgesetzte schaut sich das an, gibt sein Okay oder will noch was geändert wissen. Muss alles nicht erst zum Laufen gebracht werden, wenn der MA das Haus schon verlassen hat.
Mir erschließt sich auf der anderen Seite nicht, was ein Anwalt in der gegebenen Situation ernstlich bringen soll, von den Kosten abgesehen.
Dass Mensch da eine Wut bekommen kann, ist ein anderes Thema.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Philipp-K):
Gerne kann ich das wiedergeben, was mein Anwalt mir erklärt hat:

Da würde ich mein Geld zurückverlangen, denn dieses "Wissen" hat er einfach von diversen Websiten abgeschrieben.



Zitat (von Philipp-K):
Ist absehbar, dass das Arbeitsverhältnis bald endet, hat man bereits vor Ende des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Zeugnis.

Da würde mich mal der konkrete Rechtsanspruch interessieren, auf dem das fußt.

Ich wette, mit der Benennung von §§ oder Urteilen wird der Anwalt sich etwas schwer tun ...



Zitat (von Philipp-K):
der sich dem Fall nun widmen wird...

Eventuell macht so ein Schreiben dann auch einen Eindruck und man bekommt schneller ein Zeugnis.
Ich bin mal gespannt, ob man dieses Zeugnis dann im laufenden Bewerbungsprozess verwenden mag.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Philipp-K
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Vor allem dann NICHT. Deshalb gestaltet der AG seine Dienst-und Urlaubsplanung nicht entsprechend um.


Davon war ja nie Rede... ;)
Ganz im Gegenteil: Vorkehrungen treffen, bedeutet, dass man Abwesenheiten berücksichtigt, diese kommuniziert und andere bzw. alternative Bewertungsmaßstäbe heranzieht, anstatt nur auf Textbeiträge zu warten. Da ich im Sales-Bereich tätig bin, sind das z.B. Umsatzzahlen bzw. Jahreszielverinbarungen...

Zitat (von Anami):
Urlaub/Krankheit usw. dürfte für den AG durchaus ein triftiger Grund sein.

Urlaub ist kein trifftiger Grund, wenn es Stellvertretungen gibt, die genauso entscheidungsbefugt sind bzw. mit ihrer Leistung den Verzug hätten verhindern können (zumindest in meinem Fall). Zum Beispiel sind mir drei Area-Manager übergestellt, die alle drei gleichberechtigt sind und den gleichen Kenntnisstand zu meiner Person haben. Die Personalabteilung hat aber nur einen der drei Manager angesprochen und einfach abgewartet bis er aus dem Urlaub kommt.

Zitat (von Harry van Sell):
Da würde ich mein Geld zurückverlangen, denn dieses "Wissen" hat er einfach von diversen Websiten abgeschrieben.

MIr ist es ganz Recht, wenn er abschreibt, solange ich an mein Ziel gelange... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Philipp-K):
bzw. alternative Bewertungsmaßstäbe heranzieht, anstatt nur auf Textbeiträge zu warten. Da ich im Sales-Bereich tätig bin, sind das z.B. Umsatzzahlen bzw. Jahreszielverinbarungen...

Umsatzzahlen bzw. Jahreszielvereinbarungen sind in Arbeitszeugnissen wertlos ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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