Guten Tag,
ich möchte gerne wissen, inwiefern der Erholungsurlaub einen Verzug rechtfertig?
Ich hatte 4 Wcohen vor Ende des Beschäftiungsverhlätltnisses ein Arbeitszeugnis für Bewerbungszwecke gefordert. Der Erstellungsprozess hat sich in die Länge gezogen bzw. dauert noch an, weil zuerst die Führungskraft im Urlaub war und nun andere wichtige Perosnen, die an der Zeugniserstellung beteiligt werden müssen. Ich kann doch nichtt ewig abwarten bis jeder brav aus dem Urlaub zurürckkehrt und sich wieder dem Thema widmen kann... Auf Nachfrage bekomme ich nur den Hinweis, dass ich geduldig sein muss.
Ich freue mich auf hilfreiche Rückmeldungen. Danke!
Arbeitszeugnis: Verzug wegen Urlaub
10. April 2022
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Frage vom 10. April 2022 | 12:27
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis: Verzug wegen Urlaub
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#1
Antwort vom 10. April 2022 | 12:45
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
Zitat.... weil zuerst die Führungskraft im Urlaub war und nun andere wichtige Perosnen, die an der Zeugniserstellung beteiligt werden müssen :
Scheint ja eine richtig schwere Arbeit zu sein ... ;-)
Im Grunde steht dir das Zeugnis zu mit den anderen üblichen Papieren beim Ausscheiden aus dem Betrieb.
Wie sieht denn die Zeitschiene aus - außer dass du vier Wochen vorher das Zeugnis angefordert hast, hältst du dich ja mit Zeitangaben zurück.
#2
Antwort vom 10. April 2022 | 13:27
Von
Status: Unbeschreiblich (32218 Beiträge, 5662x hilfreich)
Ewig nicht. War das Beschäftigungsende zu Ende März 22 ?ZitatIch kann doch nichtt ewig abwarten :
Falls ja, kannst du eine schriftliche und freundliche Erinnerung zum AG schicken und eine angemessene Frist setzen. (zB. 4 Wochen).
Evtl. wäre ein Zwischenzeugnis für Bewerbungen während der ungekündigten Beschäftigung von Vorteil gewesen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. April 2022 | 13:32
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWie sieht denn die Zeitschiene aus - außer dass du vier Wochen vorher das Zeugnis angefordert hast, hältst du dich ja mit Zeitangaben zurück. :
Vier Wochen vor Ende der Beschäftigung habe ich ein Zeugnis angefordert.
Nach drei Wochen ohne Rückmeldung nochmals angefragt, wie der Stand ist bzw. ob es eventuell noch Rückfragen gibt, weil mein Vertrag in einer Woche endet.
Eine Woche nach Ausscheiden aus dem Unternehmen und Fristsetzung wurde mir erst nach Rückfrage mitgetielt, dass die entsprechenden Personen im Urlaub sind. Mittlerweile sind es drei Wochen nach dem Ende der Beschäftigung und ich vermute mal, dass man sich erst nach dem Osterurlaub sich dann wieder bei mir melden wird, obwohl ich das Zeugnis jetzt für Bewerbungen dringend brauche.
#4
Antwort vom 10. April 2022 | 15:49
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
ZitatIch kann doch nichtt ewig abwarten bis jeder brav aus dem Urlaub zurürckkehrt und sich wieder dem Thema widmen kann. :
[ironie]Selbstverständlich nicht. Die Mitarbeiter haben gefälligst ihrem Urlaub sofort abzubrechen und das Zeugnis zu schreiben ... [/ironie]
Entweder man wartet bis alle Mitarbeiter wieder aus dem Urlaub zurück sind oder man verzichtet auf die Teile welche die Mitarbeiter zuliefern sollen.
ZitatVier Wochen vor Ende der Beschäftigung habe ich ein Zeugnis angefordert. :
Das Zeugnis kann denknotwendigerweise erst nach dem letzten Tag der Beschäftigung erstellt werden.
Wenn dann das Ende der Beschäftigung mitten in die Urlaubszeit liegt, ist das nicht die Schuld und das Problem des Arbeitgebers.
Zitatobwohl ich das Zeugnis jetzt für Bewerbungen dringend brauche. :
Das Urlaubsproblem sollte eigentlich in jeder Firma bekannt sein.
Bis dahin muss dann halt das Zwischenzeugnis genügen.
#5
Antwort vom 11. April 2022 | 13:58
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat[ironie]Selbstverständlich nicht. Die Mitarbeiter haben gefälligst ihrem Urlaub sofort abzubrechen und das Zeugnis zu schreiben ... [/ironie] :
Entweder man wartet bis alle Mitarbeiter wieder aus dem Urlaub zurück sind oder man verzichtet auf die Teile welche die Mitarbeiter zuliefern sollen.
Die Ironie kann man sich sparen. Es geht in dem Beitrag auch nicht, ob einzelne Mitarbeiter extra aus dem Urlaub zurückkehren müssen, sondern, ob der Urlaub den Verzug rechtfertigt.
Dem ist nicht so. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass das Zeugnis zum Ende der Beschäftigung vorliegt, sonst können u.U. Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden - alle notwendigen Punkte werden im Zeugnis festgehalten (ein Verzicht "auf die Teile, welche die Mitarbeiter zuliefern sollen", stimmt demnach nicht). Daran gibt es nichts zu rütteln. Für den Urlaub gibt es in der Regel auch einen Urlaubsplan, sodass der Arbeitgeber hierzu Vorkehrungen treffen kann (vor allem wenn bekannt ist, dass der Mitarbeiter sich in einem laufenden Bewerbungsprozess befindet).
Dies habe ich mir nun von meinem Anwalt bestätigen lassen, der sich dem Fall nun widmen wird...
#6
Antwort vom 11. April 2022 | 14:07
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
ZitatDer Arbeitgeber muss sicherstellen, dass das Zeugnis zum Ende der Beschäftigung vorliegt, sonst können u.U. Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden :
Scheint ja ein Anwalt zu sein, der keine Ahnung von Arbeitsrecht hat.ZitatDies habe ich mir nun von meinem Anwalt bestätigen lassen, der sich dem Fall nun widmen wird... :
Weder in § 630 BGB noch in § 109 GewO sind Fristen definiert. Eventuell sind Fristen im Arbeitsvertrag oder Traifvertrag definiert. Aber eins ist klar: das Zeugnis wird nicht vor Austrittsdatum erstellt.
#7
Antwort vom 11. April 2022 | 16:37
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatScheint ja ein Anwalt zu sein, der keine Ahnung von Arbeitsrecht hat. :
Weder in § 630 BGB noch in § 109 GewO sind Fristen definiert. Eventuell sind Fristen im Arbeitsvertrag oder Traifvertrag definiert. Aber eins ist klar: das Zeugnis wird nicht vor Austrittsdatum erstellt.
Warum so abwertend kommentieren?
Gerne kann ich das wiedergeben, was mein Anwalt mir erklärt hat:
Ist absehbar, dass das Arbeitsverhältnis bald endet, hat man bereits vor Ende des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Zeugnis. Natürlich muss man das dann einfordern. Es ist dabei üblich, eine Frist von zwei oder drei Wochen zu setzen (Ich hatte vier Wochen Bearbeitungszeit gewährt.). Sollte sich der Arbeitgeber mit der Erstellung länger Zeit lassen, muss er einen triftigen Grund für die Verzögerung vorweisen. Der Urlaub gehört nicht zu den trifftigen Gründen.
#8
Antwort vom 11. April 2022 | 18:00
Von
Status: Unbeschreiblich (32218 Beiträge, 5662x hilfreich)
Was folgt für dich daraus?Zitatwas mein Anwalt mir erklärt hat: :
Urlaub/Krankheit usw. dürfte für den AG durchaus ein triftiger Grund sein.
Wenn mehr als 1 Person Zuarbeit zu diesem Zeugnis leisten soll, sind eben manchmal 4 Wochen nicht zu gewährleisten.
Vor allem dann NICHT. Deshalb gestaltet der AG seine Dienst-und Urlaubsplanung nicht entsprechend um.Zitatvor allem wenn bekannt ist, dass der Mitarbeiter sich in einem laufenden Bewerbungsprozess befindet :
#9
Antwort vom 11. April 2022 | 18:39
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
... naja - das kann man alles hin und her wälzen und diskutieren; ein Armutszeugnis ist es schon, wenn eine Firma es nicht hinbekommt, binnen 4 Wochen ein Arbeitszeugnis zu schreiben. Dafür muss ja keine Weltkonferenz einberufen werden.
Üblicherweise bereitet einer doch den Text vor und der direkte Vorgesetzte schaut sich das an, gibt sein Okay oder will noch was geändert wissen. Muss alles nicht erst zum Laufen gebracht werden, wenn der MA das Haus schon verlassen hat.
Mir erschließt sich auf der anderen Seite nicht, was ein Anwalt in der gegebenen Situation ernstlich bringen soll, von den Kosten abgesehen.
Dass Mensch da eine Wut bekommen kann, ist ein anderes Thema.
#10
Antwort vom 11. April 2022 | 19:05
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
ZitatGerne kann ich das wiedergeben, was mein Anwalt mir erklärt hat: :
Da würde ich mein Geld zurückverlangen, denn dieses "Wissen" hat er einfach von diversen Websiten abgeschrieben.
ZitatIst absehbar, dass das Arbeitsverhältnis bald endet, hat man bereits vor Ende des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Zeugnis. :
Da würde mich mal der konkrete Rechtsanspruch interessieren, auf dem das fußt.
Ich wette, mit der Benennung von §§ oder Urteilen wird der Anwalt sich etwas schwer tun ...
Zitatder sich dem Fall nun widmen wird... :
Eventuell macht so ein Schreiben dann auch einen Eindruck und man bekommt schneller ein Zeugnis.
Ich bin mal gespannt, ob man dieses Zeugnis dann im laufenden Bewerbungsprozess verwenden mag.
#11
Antwort vom 11. April 2022 | 22:46
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatVor allem dann NICHT. Deshalb gestaltet der AG seine Dienst-und Urlaubsplanung nicht entsprechend um. :
Davon war ja nie Rede...
Ganz im Gegenteil: Vorkehrungen treffen, bedeutet, dass man Abwesenheiten berücksichtigt, diese kommuniziert und andere bzw. alternative Bewertungsmaßstäbe heranzieht, anstatt nur auf Textbeiträge zu warten. Da ich im Sales-Bereich tätig bin, sind das z.B. Umsatzzahlen bzw. Jahreszielverinbarungen...
ZitatUrlaub/Krankheit usw. dürfte für den AG durchaus ein triftiger Grund sein. :
Urlaub ist kein trifftiger Grund, wenn es Stellvertretungen gibt, die genauso entscheidungsbefugt sind bzw. mit ihrer Leistung den Verzug hätten verhindern können (zumindest in meinem Fall). Zum Beispiel sind mir drei Area-Manager übergestellt, die alle drei gleichberechtigt sind und den gleichen Kenntnisstand zu meiner Person haben. Die Personalabteilung hat aber nur einen der drei Manager angesprochen und einfach abgewartet bis er aus dem Urlaub kommt.
ZitatDa würde ich mein Geld zurückverlangen, denn dieses "Wissen" hat er einfach von diversen Websiten abgeschrieben. :
MIr ist es ganz Recht, wenn er abschreibt, solange ich an mein Ziel gelange...
#12
Antwort vom 11. April 2022 | 23:48
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
Zitatbzw. alternative Bewertungsmaßstäbe heranzieht, anstatt nur auf Textbeiträge zu warten. Da ich im Sales-Bereich tätig bin, sind das z.B. Umsatzzahlen bzw. Jahreszielverinbarungen... :
Umsatzzahlen bzw. Jahreszielvereinbarungen sind in Arbeitszeugnissen wertlos ...
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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