Arbeitszeugnis/ Zwischenzeugnis

5. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
maraush
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitszeugnis/ Zwischenzeugnis

Hallo,

habe von meinem Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis angefordert.
Mit der Einleitung bin ich sehr zufrieden da es ausführlich mein Aufgabengebiet beschreibt.
Was mich nicht gerade zufriedenstellt ist die Beurteilung die ich nicht richtig deuten kann......Gefühlt eine 3.

Vielleicht kann mir jemand einen Tipp dazu geben.

Vielen Lieben Dank im voraus!



Frau ... verfügte über ein hervorragendes Fachwissen und konnte dieses immer wieder gewinnbringend anwenden. An Schulungen nahm sie regelmäßig teil und baute so ihre Kenntnisse aus.

Frau .... war eine motivierte und engagierte Mitarbeiterin, die unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprach und ihr Aufgabengebiet und die ihr übertragenen Arbeiten jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit termin- und sachgerecht korrekt sowie selbständig erledigte. Auch jenseits der geregelten Arbeitszeit setzte sie sich erfolgreich zum Wohle des Unternehmens ein.

Sie war immer zuverlässig, ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets anerkannt und geschätzt.

Die Erstellung des Zeugnisses erfolgte auf Wunsch von Frau ,....... Wir danken ihr für ihr Engagement und ihre Leistungen.


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-- Editiert maraush am 05.11.2013 22:15

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mimia
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Google doch mal nach "Arbeitszeugnis deuten"... So wie ich das lese, ist das definitiv kein schlechtes (oder nur befridigendes) Zeugnis!

http://www.stellenanzeigen.de/arbeitszeugnis/entschluesseln/

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
maraush
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Mimia,

vielen Dank für die Info.
Hab das Zeugnis zur Bewertung an eine Agentur weitergegeben.
Denke das ist der sicherste Weg.
Viele Grüsse

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Hab das Zeugnis zur Bewertung an eine Agentur weitergegeben. <hr size=1 noshade>


So etwas gibt es ?
Verlangen die auch noch Geld dafür?



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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