hallo,
ich habe meine Ausbildung nach 2,5 Monaten durch eine fristlose Kündigung beendet.
Ist mein ehemaliger Arbeitgeber hier nicht auch verpflichtet, mir ein Arbeitszeugnis auszustellen?
Bisher bekomme ich leider keins, und ich denke eigentlich, dass ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis habe, zumal ich das für meine weitere Laufbahn eventuell gut gebrachen kann.
Wer hat Recht? Wo steht das im Gesetz?
Arbeitszeugnis?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo CForce,
Wenn du eins agefordert hast, dann solltest du auch eins bekommen. Gewerbeordnung § 109.
MfG
Wobei nach 2,5 Monaten kaum ein qualifiziertes Arbeitszeugnis möglich ist und unter den Umständen auch nicht glaubhaft wäre. Denkbar ist eine Arbeitsbescheinigung.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auf ein Arbeitszeugnis würde ich bei einer fristlosen Kündigung nach 2,5 Monaten verzichten, da dieses garantiert nicht so ausfallen wird, wie man es einem nachfolgenden AG vorlegen würde.
Lassen Sie sich eine Bescheinigung ausstellen, von wann bis wann Sie als was beschäftigt waren.
Berufsausbildungsgesetz II. Teil
§ 8 Zeugnis
(1) Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Hat der Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder das Zeugnis unterschreiben.
(2) Das Zeugnis muß Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Auszubildenden.
Auf Verlangen des Auszubildenden sind auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen.
Der Arbeitgeber ist auch nach 2,5 Monaten verpflichtet, Ihnen ein sog. einfaches Zeugnis auszustellen. Ich würde mich dem Tipp anschließen, nicht auf ein qualifiziertes Zeugnis zu bestehen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
11 Antworten