Arbeitszeugnis?

5. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)
Arbeitszeugnis?

hallo,

ich habe meine Ausbildung nach 2,5 Monaten durch eine fristlose Kündigung beendet.

Ist mein ehemaliger Arbeitgeber hier nicht auch verpflichtet, mir ein Arbeitszeugnis auszustellen?
Bisher bekomme ich leider keins, und ich denke eigentlich, dass ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis habe, zumal ich das für meine weitere Laufbahn eventuell gut gebrachen kann.

Wer hat Recht? Wo steht das im Gesetz?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo CForce,

Wenn du eins agefordert hast, dann solltest du auch eins bekommen. Gewerbeordnung § 109.

MfG

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#2
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Wobei nach 2,5 Monaten kaum ein qualifiziertes Arbeitszeugnis möglich ist und unter den Umständen auch nicht glaubhaft wäre. Denkbar ist eine Arbeitsbescheinigung.

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#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Auf ein Arbeitszeugnis würde ich bei einer fristlosen Kündigung nach 2,5 Monaten verzichten, da dieses garantiert nicht so ausfallen wird, wie man es einem nachfolgenden AG vorlegen würde.

Lassen Sie sich eine Bescheinigung ausstellen, von wann bis wann Sie als was beschäftigt waren.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Berufsausbildungsgesetz II. Teil
§ 8 Zeugnis
(1) Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Hat der Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder das Zeugnis unterschreiben.

(2) Das Zeugnis muß Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Auszubildenden.
Auf Verlangen des Auszubildenden sind auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen.

Der Arbeitgeber ist auch nach 2,5 Monaten verpflichtet, Ihnen ein sog. einfaches Zeugnis auszustellen. Ich würde mich dem Tipp anschließen, nicht auf ein qualifiziertes Zeugnis zu bestehen.

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