Arbeitszeugnis ausstellen

16. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Lrk15
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis ausstellen

Hallo,
ich bin derzeit in folgender Situation: Ich möchte mich für eine Uni bewerben jedoch ist hierfür eine Berufserfahrung im jeweiligen Bereich vorausgesetzt. Leider habe ich in diesem Berufsfeld noch keine großartigen Erfahrungen sammeln können. Ich habe lediglich in einer Firma in diesem Bereich freundschaftliche Dienste ausgeübt. Ich war also nie offiziell angestellt. Nun stellt sich mir die Frage ob mir hierfür ein Zeugnis über eine Teilzeit stelle ausgestellt werden kann. Da ich wie gesagt nie offiziell dort angestellt war. Und kann die Uni dies überprüfen?
Besten Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

Wenn der Chef des Unternehmens nur einen Hauch Grips im Kopf hat, dann wird er ein entsprechendes Zeugnis nicht erstellen. Sondern schlicht und ergreifend bestätigen, dass "freundschaftliche Dienste" ausgeführt wurden. Alles andere kann strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen. Allerdings kann der Betrieb natürlich ein Zeugnis ausstellen, aus welchem hervorgeht, was da wann unter welchen Voraussetzungen erfolgt ist.

wirdwerden

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Diese 'freundschaftlichen Dienste' im Arbeitsleben! Vielleicht kann der Chef dir ein Schnupperengagement oder -praktikum bescheinigen, aber gewiss kein Arbeitszeugnis ausstellen. Und verlangen kannst du es ohne Rechtsgrundlage eher nicht.
Anders wäre es, wenn diese Dienste in Wahrheit ein Arbeitsvertrag gewesen wären - dann solltest du aber konsequent sein und deinen Lohn gleich dazu verlangen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

....und damit rechnen, dass der Staatsanwalt nicht nur gegen den "Arbeitgeber" ermittelt, sondern auch gegen den "Arbeitnehmer."

wirdwerden

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