Arbeitszeugnis ... bitte um Bewertung

29. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
EDDF001
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis ... bitte um Bewertung

Hallo liebe Forenteilnehmer,

meine Partnerin hat soeben Ihr Arbeitszeugnis für ihre letzte Anstellung erhalten. Sie ist Finanzbuchhalterin, und war von April 2016 bis Dezember 2018 in einer kleinen Steuerkanzlei (Inhabergeführt, 4 Angestellte) Vollzeit beschäftigt. Sie hat selbst gekündigt, und jetzt dieses Zeugnis erhalten:

Ich bin, obwohl ich eigentlich in dem Thema nicht ganz unbelesen bin, unschlüssig wie ich das Zeugnis einordnen soll. Mir kommt es sehr kurz vor, allerdings frage ich mich dann auch, ob denn wirklich was wichtiges fehlt. Rein von der Bewertung her würde ich es als gute 2 einordnen.
Oft ist es bei diesen Kleinbetrieben ja so, dass der Chef (der selbst meist nicht viel Ahnung von der Zeugniserstellung hat), das Zeugnis in bester Absicht schreibt, es aber trotzdem nicht dolle ist. Naja, seht selbst (Vollständiger Text folgt):

---- snip ----
Frau XXX, geboren am xx.xx.xxxx war vom 11.04.2016 bis zum 31.12.2018 in meiner Steuerberatungskanzlei als Finanz-/Lohnbuchhalterin tätig.

In dieser Zeit wurde Frau XXX im Wesentlichen mit den nachfolgenden Arbeiten betraut:
* Finanzbuchhaltung für Mandanten
* Lohnbuchhaltung (Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Mandanten)
* Klärung von lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen für Mandanten sowie Melde- und Bescheinigungswesen
* Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen und zusammenfassenden Meldungen
* Bearbeitungen von Buchführungen und Lohn- und Gehaltsabrechnungen mit dem System Addison

Frau XXX hat sich sehr gut in die Bürogemeinschaft eingefügt. Ihr Verhalten auch gegenüber ihren Arbeitskollegen war stets einwandfrei und tadellos. Sie hat meinen Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen und alle ihr übertragenen Arbeiten zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Sie war stets fleißig, zuverlässig und korrekt.

Das Arbeitsverhältnis von Frau XXX wurde zum 31.12.2018 auf eigenen Wunsch gekündigt.
Ich danke Frau XXX für die sehr gute Zusammenarbeit und wünsche ihr für die Zukunft beruflich viel Erfolg und alles Gute.

Ort, Datum
Name
Unterschrift
---- snap ----

Ist das für die Tätigkeit zu kurz? Fehlt etwas, was mir entgangen ist???

Vielen Dank für eure Kommentare!

Viele Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Zitat (von EDDF001):
Sie hat meinen Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen und alle ihr übertragenen Arbeiten stets zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt.
Das wäre perfekt!

Zitat (von EDDF001):
Ich danke Frau XXX für die sehr gute Zusammenarbeit und wünsche ihr für die Zukunft beruflich weiterhin viel Erfolg und alles Gute.
Das "weiterhin" finde ich wichtig. Schön wäre auch das Bedauern darüber auszudrücken, daß man eine sehr gute Mitarbeiterin verliert.
Zitat:
Frau XXX hat sich sehr gut in die Bürogemeinschaft eingefügt. Ihr Verhalten auch gegenüber ihren Arbeitskollegen war stets einwandfrei und tadellos.
Was ist mit dem Verhalten gegenüber den Mandanten?

-- Editiert von fb367463-2 am 29.04.2019 21:16

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
EDDF001
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Kommentierung!

Aber ist es nun zu kurz oder angemessen?

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Da es sich anscheinend um eine kleinere Kanzlei handelt, kann man hier vermutlich keine allzu tiefen Kenntnisse im Bereich Zeugnissprache erwarten. Unter diesem Aspekt und unter dem Gesichtspunkt, dass das Arbeitsverhältnis nur etwas über 1 1/2 Jahre lief sollte es schon eher als gutes Zeugnis durchgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Hier fehlt die ein oder andere Leistungsbeurteilung. Außerdem ist die Reihenfolge der Beurteilungen sicherlich nicht optimal.

Ist denn zumindest die Reihenfolge der verrichteten Tätigkeiten in einer absteigenden Reihenfolge angeführt?

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