Arbeitszeugnis einklagen

15. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Speedynav
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
Arbeitszeugnis einklagen

Hallo zusammen,
ich werde wohl mein Arbeitszeugnis einklagen müssen, da mein ehem. AG mir keines austellen will. Mein Frage: Wie ist das Vorgehen bei einer solchen Klage. Wende ich mich direkt ans Arbeitsgericht? Benötige ich für die Einreichung einer Klage einen Anwalt, oder kann ich das als private Person einfach so machen? Vielen Dank für euere Hilfe.

Speedynav

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Beim zuständigen Arbeitsgericht gibt es glaub ich eine Rechtsantragsstelle. Diese hilft, Schriftsätze auch ohne Anwalt zu bewältigen.

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"Gruß Ria"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

Du kannst auch direkt ans Arbeitsgericht wenden (schriftlich oder persönlich[ beachte die Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle]) auch ohne Anwalt.
Es gibt zwar beim Arbeitsgericht eine Rechtsantragsstelle aber ob die einem hilft ?? Bei mir war es so, dass die mir nicht geholfen haben. Die wollten von mir schon alles fertig haben, so dass es nur noch in den PC übertragen werden musste.

Hast du deinen AG schon schriftlich darauf hingewiesen, dass du eines möchtest? Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der AN von seinem AG ein schriftliches Zeugnis verlangen, das über Art und Dauer, auf Wunsch auch über seine Leistungen und die Führung seiner Tätigkeit Auskunft gibt (§630 BGB ).
Der AN kann sowohl seinen Anspruch auf Ersterteilung eines Zeugnisses als auch einen Berechtigungsanspruch im Wege einer Leistungsklage vor den Arbeitsgerichten geltend machen (§2 Abs. 3e ArbGG ).

Falls du deinen ehem. AG noch nicht schriftlich informeirt hast, solltest du dies nachholen mit angemessener Fristsetzung am besten per Einschreiben, damit er merkt, dass du es ernst meinst.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Speedynav
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für euere Antworten. Hat mir sehr geholfen.
Meinen AG habe ich bereits bei meiner Kündigung letztes Jahr darauf hingewiesen, dass ich fristgemäß zum Ausscheiden aus der Firma ein qualifiz. Arbeitszeugnis haben möchte. Dem ist er nicht nachgekommen. Habe ihm heute nochmals eine Frist gesetzt. Wenn er die nicht einhält, geh ich ohne Warnung zum Arbeitsgericht.

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