Hallo zusammen,
ich habe folgendes Arbeitszeugnis
von meinem letzten Arbeitgeber erhalten. Ich denke, daß es allerdings recht schlecht ausgefallen ist. Wäre super, wenn Ihr es bewerten könntet.
Die Arbeitgeber- und Aufgabenbeschreibung habe ich mal weggelassen. Mir geht es hauptsächlich um die Leistungsbewertung.
Herr … besitzt solide Fachkenntnisse, die er jederzeit sicher und zielgerichtet in der Praxis einsetzte. Durch regelmäßige erfolgreiche Weiterbildung hielt er sein Fachwissen auf dem neuesten Stand.
Aufgrund seiner genauen Analysefähigkeit und seiner schnellen Auffassungsgabe war er jederzeit in der Lage, auch schwierige Situationen sofort zutreffend zu erfassen und schnell gute Lösungen zu finden. Herr … zeigte jederzeit große Eigeninitiative und identifizierte sich immer voll mit seinen Aufgaben und unserem Unternehmen, wobei er auch durch seine große Einsatzfreude überzeugte. Auch in Situationen mit großem Arbeitsaufkommen erwies er sich immer als in hohem Maße belastbar.
Alle Aufgaben führte er selbstständig, sorgfältig und planvoll durchdacht aus. Er agierte stets ruhig, überlegt, zielorientiert und präzise. Herr … war in hohem Maße zuverlässig.
Für alle auftretenden Probleme fand er gute Lösungen. Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte Herr … stets zu unserer Zufriedenheit.
Er wurde wegen seines freundlichen und ausgeglichenen Wesens allseits geschätzt. Sein Verhalten zu Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden war einwandfrei.
Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags am … Wir wünschen Herrn … für die Zukunft weiterhin Erfolg und alles Gute.
Was haltet ihr davon und sollte ich es berichtigen lassen?
Vielen Dank schon mal.
Gruß
NoNameLand
-- Editiert von NoNameLand am 01.04.2020 23:31
Arbeitszeugnis: eure Meinung bitte
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// ... Ich denke, daß es allerdings recht schlecht ausgefallen ist
Da möchte doch interessieren, wieso du das denkst und woran du das festmachst.
Im Zeugnis finde ich keine schlechte Bewertung.
Ich mache das vor allen Dingen an diesen Sätzen fest:
Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte Herr … stets zu unserer Zufriedenheit.
-> nur "Zufriedenheit", nicht z.B. "zur vollsten Zufriedenheit"
Sein Verhalten zu Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden war einwandfrei.
-> nur "einwandfrei", nicht z.B. "stets einwandfrei"
Wir wünschen Herrn … für die Zukunft weiterhin Erfolg und alles Gute.
-> nur "weiterhin Erfolg", nicht z.B. "weiterhin viel Erfolg", auch "beruflich und privat " fehlt
Das sind für mich die augenscheinlichsten Formulierungen, vielleicht gibt es aber auch noch weitere.
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Ja - steigerungsfähig ist nahezu alles.
Das Problem ist nur: Ein Recht auf ein gutes oder gar sehr gutes Zeugnis gibt es nicht.
Aussicht hätte der Vorstoß allenfalls dann, wenn du Zwischenzeugnisse hättest, die deutlich besser sind.
Hallo,
ich habe das Zeugnis nun etwas abgeändert (die Korrekturen habe ich fett markiert). Ich denke mal, daß es nun eher einer 2 entspricht. Würde es dann so an die Personalabteilung schicken, mit der Bitte um Änderung, da ich mich etwas zu schlecht beurteilt sehe. Sollte ich so vorgehen und gibt es noch eine Formulierung, die ich ändern sollte, damit das Gesamtbild passt? Ist auch meine Begründung zur Änderung ausreichend oder wie könnte ich dies besser formulieren?
Herr … besitzt solide Fachkenntnisse, die er jederzeit sicher und zielgerichtet in der Praxis einsetzte. Durch regelmäßige erfolgreiche Weiterbildung hielt er sein Fachwissen auf dem neuesten Stand.
Aufgrund seiner genauen Analysefähigkeit und seiner schnellen Auffassungsgabe war er jederzeit in der Lage, auch schwierige Situationen sofort zutreffend zu erfassen, schnell gute Lösungen zu finden und erfolgreich anzuwenden. Herr … zeigte jederzeit große Eigeninitiative und identifizierte sich immer voll mit seinen Aufgaben und unserem Unternehmen, wobei er auch durch seine große Einsatzfreude überzeugte. Auch in Situationen mit großem Arbeitsaufkommen erwies er sich immer als in hohem Maße belastbar.
Alle Aufgaben führte er selbstständig, sorgfältig und planvoll durchdacht aus. Er agierte stets ruhig, überlegt, zielorientiert und präzise. Herr … war in hohem Maße zuverlässig.
Für alle auftretenden Probleme fand er gute Lösungen, die für unser Unternehmen nützlich waren. Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte Herr … stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Er wurde wegen seines freundlichen und ausgeglichenen Wesens allseits geschätzt. Sein Verhalten zu Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden war stets einwandfrei.
Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags am … Wir danken ihm für das stets angenehme Arbeits- und Vertrauensverhältnis und bedauern sein Ausscheiden. Wir wünschen Herrn … für die berufliche und private Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.
Danke euch.
... da bin ich ja gespannt, wie der AG reagieren wird.
Wie meinst du das? Soll ich anders vorgehen oder sind meine Änderungen nicht angemessen?
Ob deine Wunsch Formulierungen angemessen sind oder nicht, kann hier im Forum doch kein Mensch wissen.
ich würde es so lassen. Es entspricht ner 2 so wie ich das entziffere.
Da jetzt Theater machen, dass du eine 1-2 bekommst würde alles verschlechtern.
Und: Wir kennen dich nicht. daher keine Bewertung unserer seits
Da ich davon ausgehe, daß das Zeugnis eher einer 4 entspricht (darauf deutet ja viel hin), möchte ich es ja berichtigen lassen.
Daher habe ich nun nochmal alles überarbeitet (fett markiert die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Zeugnis).
Was allerdings hier noch angesprochen wurde ist meiner Meinung eine Wiederholung (dies habe ich rot markiert). Ich würde daher einen Satz davon rausnehmen. Problem nur: Welchen der beiden Sätze und durch welchen Satz ersetzen, denn wenn man einen Satz rausnimmt, wird die komplette Beurteilung etwas zu kurz. Oder was meint ihr?
Herr … besitzt umfassende Fachkenntnisse, die er jederzeit sicher und zielgerichtet in der Praxis einsetzte. Durch regelmäßige erfolgreiche Weiterbildung hielt er sein Fachwissen auf dem neuesten Stand.
Aufgrund seiner genauen Analysefähigkeit und seiner schnellen Auffassungsgabe war er jederzeit in der Lage, auch schwierige Situationen sofort zutreffend zu erfassen, schnell gute Lösungen zu finden und erfolgreich anzuwenden. Herr … zeigte jederzeit große Eigeninitiative und identifizierte sich immer voll mit seinen Aufgaben und unserem Unternehmen, wobei er auch durch seine große Einsatzfreude überzeugte. Auch in Situationen mit großem Arbeitsaufkommen erwies er sich immer als in hohem Maße belastbar.
Alle Aufgaben führte er selbstständig, sorgfältig und planvoll durchdacht aus. Er agierte stets ruhig, überlegt, zielorientiert und präzise. Herr … war in hohem Maße zuverlässig.
Für alle auftretenden Probleme fand er immer gute Lösungen, die er stets erfolgreich in die Praxis umsetzte. Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte Herr … zu unserer vollsten Zufriedenheit
Das Verhalten von Herrn ... war stets einwandfrei. Bei Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war er sehr geschätzt.
Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags am … Wir bedauern, das Arbeitsverhältnis nicht fortführen zu können, bedanken uns für die jederzeit guten Leistungen und wünschen Herrn … für die berufliche und private Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.
Vielen Dank.
Ich meine: Dein AG hat dich nicht zensiert, weder mit 1,2 oder mit 4. Er hat dir ein wohlwollendes Zeugnis geschrieben für eine Zeit der befristeten Beschäftigung. Du hast Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis.ZitatOder was meint ihr? :
Ich meine: Der AG wird auf diese *Korrektur* deinerseits überhaupt nichts mehr ändern. Nicht 1 Yota.
Ein qual. Arbeitszeugnis erstellt man sich nicht selbst--- oft genug macht es nur der AG.
Wie lange hast du dort befristet gewirkt? Und eine weitere Befristung bzw. Übernahme in ANschaft war nicht möglich?
Und ? Hast du die?Zitatwenn du Zwischenzeugnisse hättest, die deutlich besser sind. :
Aber auch ein wohlwollendes Zeugnis muß man ja irgendwie notenmäßig einordnen können, oder nicht?
Ein Zwischenzeugnis habe ich daher leider nicht.
Zum befristeten Vertrag: Ursprünglich wurde ich unbefristet eingestellt. Kurz vor Ende der Probezeit wurde mir mitgeteilt, daß ich Defizite im Aufgabenbereich hätte (u.a. auch weil eine richtige Einarbeitung nicht stattgefunden hat) und es nur zwei Möglichkeiten gäbe. Entweder es zu beenden oder den Vertrag in vorerst auf ein Jahr befristet zu ändern um mich in dieser Zeit weiter/besser einzuarbeiten. Deshalb habe ich den Vertag ändern lassen. Kurz vor Ende der Befristung wurde mir dann ohne wirkliche Gründe gesagt, daß der Vertrag auslaufen wird. Somit war ich insgesamt etwa 1,5 Jahre dort angestellt.
Nochmals: du hast kein schlechtes Zeugnis erhalten, ich würde es auch nicht als ausreichend abstufen, sondern befriedigend nennen.
Dieses Herumreiten auf einzelnen Begriffen führt zu einer Engführung, die dem Sinn eines Zeugnisses zuwiderläuft
-- Editiert von blaubär+ am 09.04.2020 18:31
Muss man nicht. Sonst könnte der AG ja gleich einfach *benoten*.ZitatAber auch ein wohlwollendes Zeugnis muß man ja irgendwie notenmäßig einordnen können, oder nicht? :
Aber nach deiner Erklärung in #5--- ist dein Arbeitszeugnis doch nicht zu bemängeln. Es ist wohlwollend.
Man hat Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis, aber nicht auf ein "1a"-Zeugnis. Die "vollste Zufriedenheit", die steten "stets" und "immer"s durchgesetzt zu bekommen, seh ich hier nicht unbedingt.
Zitat:Da ich davon ausgehe, daß das Zeugnis eher einer 4 entspricht (darauf deutet ja viel hin), möchte ich es ja berichtigen lassen.
Ich glaube, da gehen Sie von falschen Voraussetzungen aus. Wenn Sie es unbedingt an Noten festmachen wollen: Das ursprüngliche Zeugnis ist eine "3" mit Tendenz zur "2".
Das Zeugnis, das Sie sich selbst gebastelt haben, geht in Richtung "1".
Wenn der Arbeitgeber Ihnen nicht freiwillig eine "1er"-Zeugnis schreibt, müssen Sie beweisen, dass (a) die "1" berechtigt ist oder (b) ein Zwischenzeugnis mit einer "1" vorweisen, dann müsste der Arbeitgeber nämlich erklären, warum Sie sich verschlechtet haben.
Gesetzlich verpflichtet ist der Arbeitgeber nur zu einem "wohlwollenden" Zeugnis, was meistens mit "3" übersetzt wird. Seine gesetzliche Pflicht hat der Arbeitgeber also schon mit dem ersten Zeugnis erfüllt. Sie wollen mehr als die gesetzliche Pflicht. Also ist es an Ihnen, beim Arbeitgeber Überzeugungsarbeit zu leisten.
By the way: Bei ehemals befristeten Mitarbeitern, die ein "1er"-Zeugnis haben, haftet schnell der Makel der Unglaubwürdigkeit an. Wenn Sie sich bei einem neuen Arbeitgaber bewerben, wird sich der dortige Personalverantwortliche fragen, warum der alte Arbeitgeber keine Möglichkeit gefunden hat, den Vertrag des "1er"-Mitarbeiters zu verlängern.
Ja, richtig. Ich glaube nämlich auch, daß viele das ursprüngliche Zeugnis unterschiedlich bewerten, aber meistens Richtung Note 4. Denn wie ich schon oben angeführt habe, gibt es mehrere Passagen, die darauf eindeutig schließen lassen. Und das ja auch der Grund warum ich es gerne etwas besser hätte, denn es ist meiner Meinung (und anderer auch) nicht wohlwollend. Dies wäre es, wie Du sagtest, bei einer 3. Ich möchte es daher auf eine gute 3 verbessert haben und nicht unbedingt auf eine 2, auch wenn ich einiges so nun formuliert habe, habe ich möchte ja auch noch etwas Spielraum nach unten haben, so daß man sich vielleicht in der Mitte (bei einer 3) trifft.
Ich würde mich daher auch nicht mit diesem Zeugnis bewerben wollen. Lieber dann erstmal weglassen und auf eine Überarbeitung hoffen.
Aufgrund der unterschiedlichen Meinungen wäre es hier wohl auch sehr hilfreich, wenn sich vielleicht mal ein Personaler dazu äußern könnte (falls jemand hier im Forum vertreten ist), denn als Laie sieht man wohl eher nicht die Problemstellen in einem Zeugnis.
Deine eigene Erklärung spricht Bände.
Ich bin kein Personaler, aber diese deine Erklärung ist doch viel aussagekräftiger als 10 verschiedene Interpretationen von *Zeugnissprachen*.ZitatUrsprünglich wurde ich unbefristet eingestellt. Kurz vor Ende der Probezeit wurde mir mitgeteilt, daß ich Defizite im Aufgabenbereich hätte (u.a. auch weil eine richtige Einarbeitung nicht stattgefunden hat) und es nur zwei Möglichkeiten gäbe. Entweder es zu beenden oder den Vertrag in vorerst auf ein Jahr befristet zu ändern um mich in dieser Zeit weiter/besser einzuarbeiten. Deshalb habe ich den Vertag ändern lassen. Kurz vor Ende der Befristung wurde mir dann ohne wirkliche Gründe gesagt, daß der Vertrag auslaufen wird. :
Und jetzt willst du dieses Zeugnis korrigiert haben? Da glaub ich eher an den Osterhasen, als dass der AG daran noch was ändert.
Willst du es verwenden, ist es jeweils nur für einen (lesenden) AG wichtig...und auch nicht ausschließlich.Zitatdaß viele das ursprüngliche Zeugnis unterschiedlich bewerten :
Aber wegen der Grundsätzlichkeit muss man sagen:
Man darf auch wegen eines vermeintlich*falschen/schlechten* Zeugnisses zum Gericht und klagen.
Und: es gibt auch AN, die ganz ohne Einarbeitung den Job gut oder sehr gut schaffen und >> Jahre lang dort beschäftigt bleiben. Und auch nur ein wohlwollendes Zeugnis beim Weggang erhalten.
Zitat:denn als Laie sieht man wohl eher nicht die Problemstellen in einem Zeugnis.
Das Problem sind nicht unbedingt die Noten.
Das Problem ist, dass das Zeugnis total lieblos formuliert ist und nur aus einer Aneinanderreihung von Standard-Floskeln besteht - völlig ohne Individualität. Das Zeugnis könnte für einen Gas-Wasser-Installateur oder für einen Bankangestellten sein, oder für sonstwen.
Und das ändert sich auch nicht duch Ihre Änderungen. Sie haben Standard-Flosken, die mittelmäßigen Noten entsprechen, durch Standard-Floskeln erstetzt, die guten Noten entsprechen. Es bleibt aber ein liebloses Zeugnis ohne Individualität.
Die Wertschätzung, die der Arbeitgeber dem scheidenden Mitarbeiter entgegenbringt, schlägt sich in der Mühe wieder, die sich der Arbeitgeber mit dem Zeugnis macht.
Wenn sich der Arbeitgeber erkennbar wenig Mühe mit dem Zeugnis gibt, spricht das Bände - völlig ohne, dass man auf die Noten schauen muss.
Und ein sorgfältig formuliertes Zeugnis, das wirklich zur Tätigkeit passt - anstatt schnell aus einer Internetvorlage zusammegeklickt - zeigt, dass es sich um einen wertvollen Mitarbeiter handelt.
Das macht Ihren Verbesserungsvorschlag etwas unglücklich: Gute Noten in einem Zeugnis aus Standard-Floskeln. Ein zukünftiger Arbeitgeber wird sich fragen, warum der Arbeitgeber für einen "1er"-Mitarbeiter ein Zeugnis ausstellt, dass den Eindruck macht, als ob es einem Online-Zeugnis-Generator entsprungen wäre.
ZitatEin zukünftiger Arbeitgeber wird sich fragen, warum der Arbeitgeber für einen "1er"-Mitarbeiter ein Zeugnis ausstellt, dass den Eindruck macht, als ob es einem Online-Zeugnis-Generator entsprungen wäre. :
Ist es nicht so das bei bei mittleren und großen Firmen das Zeugnis immer aus einen "Generator" kommt?
Der Fachvorgesetze leitete seine interne Beurteilung (im wesentlichen bestehend auf vordefinierten Merkmalen) die er mit einer HR-Software erstellt hat an die Personalabteilung weiter die dann das offizielle Zeugnis erstellt (ebenfalls mit der HR-Software).
Für Individualität bleibt da wenig Raum.
ZitatEin zukünftiger Arbeitgeber wird sich fragen, warum der Arbeitgeber für einen "1er"-Mitarbeiter ein Zeugnis ausstellt, dass den Eindruck macht, als ob es einem Online-Zeugnis-Generator entsprungen wäre. :
Ist es nicht so das bei bei mittleren und großen Firmen das Zeugnis immer aus einen "Generator" kommt?
Der Fachvorgesetze leitete seine interne Beurteilung (im wesentlichen bestehend aus vordefinierten Merkmalen) die er mit einer HR-Software erstellt hat an die Personalabteilung weiter, die dann das offizielle Zeugnis erstellt (ebenfalls mit HR-Software).
Für Individualität bleibt da wenig Raum.
drkabo, Du hast wunderbar auf den Punkt gebracht, aber mir hier keiner glaubt. Offensichtlich meinen die meisten Schreiber hier, das sei das gelbe vom Ei, da wird ein Wörtchen rausgenommen oder reingesetzt und ernsthaft geglaubt, das sei wesentlich und existenzsichernd. Was ein Blödsinn. Wenn man im Personalmanagement arbeitet, dann bekommt man inzwischen auf unterschiedlichste Stellenausschreibungen für unterschiedlichste Berufe praktisch wortgleiche Zeugnisse. Und die eigenen Mitbareiter bestehen auch genau auf diesen Zeugnissen, mein Gott, wenn sie wollen, dann bekommen sie diesen Blödsinn.
Mir ist ein Zeugnis, individuell mit Ecken und Kanten wesentlich lieber, aber sowas wollen die Leut ja nicht mehr. In meinem ersten Zeugnis stand, ich zitiere:"die ...... (es folgte die Berufsbezeichnung) ist gesund. Sie macht auch Mehrarbeit ohne murren." War die Grundlage einer doch beachtlichen Karriere. Aber so Zeugnisse sieht man leider nicht mehr. Stattdessen wird sich auch hier im Forum über die Reihenfolge der Aufzählung von Kunden, Mitarbeiter, Vorgesetzte aufgeregt und so getan, als sei das für einen Personaler von irgendeiner Bedeutung.
Meine ehemaligen Mitarbeiter (ich bin ja in Rente, werde nur in komplizierten Fällen noch reingeholt) kennen nur noch diese Katastrophenzeugnisse, die kein Mensch liest, die mit Sicherheit keine Einstellung begünstigen. Aber, sie Betroffenen wollen es so, okay, jedem Kind seine Blechtrompete.
wirdwerden
@wirdwerden
Nun ich weiß nicht wie ein Personaler Zeugnisse ließt, aber ich weiß so ungefähr wie der in Prozess aussieht mit dem in der Firma in der in arbeite Zeugnisse erstellt werden.
1.) Fachvorgesetzer (hat gewöhnlich tausend Aufgaben und keine Zeit)
- gibt eine interne Beurteilung ab
- der Beschreibung des Tätigkeit (weitgehend Freitext)
- diese Beurteilung beruht auf verschiedenen Kategorien
- der Vorgesetzte "benotet" die Kategorien
- der Vorgesetzte siehe Note und vordefinierte Beschreibungstexte
- der Vorgesetzte wählt einen Beschreibungstext aus
- das macht der für alle Kategorien
- der Vorgesetzte bespricht das Ergebnis mit den Mitarbeiter
- der Mitarbeiter gibt eine Rückmeldung, ggf. auch Änderungswünsche
- der Vorgesetzte berücksichtigt Änderungswünsche des Mitarbeiters, oder halt auch nicht!
- der Vorgesetzte leitet die interne Beurteilung an die Personalabteilung über
2.) Personalabteilung
- kennt Mitarbeiter nicht, hat ihn ggf. auch noch nie gesehen!
- generiert aus den Vorgaben des Vorgesetzten das offizielle Zeugnis
Warum schreibe ich das? Sie stellen das so dar als ob aller Unsinn der auf der Welt verbreitet wird auf der Unvernunft und der Uneinsichtigkeit der Mitarbeiter beruhen würde. Aber so ein System stinkt vom Kopf, nicht der Mitarbeiter ist Schuld an dieser Entwicklung, sondern die Firmen selbst. Ich kenne kaum eine Firma die sagt: "Bewerben sie sich bei uns, Zeugnisse interessieren uns nicht, schreiben sie uns nur eine aussagekräftige individuelle Bewerbung"
Aber vielleicht reden wir ja auch von unterschiedlichen Stellen, ich rede von ganz normalen Facharbeitern und Angestellten, für mittlere und ober Führungskräfte mag das individueller zugehen.
-- Editiert von pk2019 am 12.04.2020 09:48
Davon rede ich auch. Es wird eben drauf bestanden, dass das Zeugnis so und so auszusehen hat. Dann bekommt der Mitarbeiter das Zeugnis wie er es will und gut ist. Nur, die merken ja gar nicht, dass sie sich von hinten selbst ins Knie schießen, und das ist schade.
wirdwerden
Höchstwahrscheinlich.ZitatAber vielleicht reden wir ja auch von unterschiedlichen Stellen, :
Wir lesen nur: Nach 1,5 Jahren mit *Sonderanschub*--- kam dieses Zeugnis.
Darum geht es nicht. Hier mäkelt der ehem. Mitarbeiter an seinem Zeugnis herum.ZitatIch kenne kaum eine Firma die sagt:... :
@wird werden
Sollen wir dir schreiben, dass wir dir glauben?
Ja, so ist es. Da stimme ich zu.Zitatokay, jedem Kind seine Blechtrompete. :
/// #22 pk2019 Nun ich weiß nicht wie ein Personaler Zeugnisse liest
Es wird heutzutage ja praktisch alles untersucht und gemessen; vor vll. 1 Jahr habe ich gelesen, dass Personaler dem Zeugnis ganze 20-30 Sekunden widmen, dem Begleitschreiben aber ungleich mehr ...
Kurzum: Zeugnisse dieser Art verlieren an Wert bei denen, für die sie eigentlich gemacht sind, nicht zuletzt wegen der verschiedentlich zuvor beschriebenen Umstände.. Und sie werden von der anderen Seite oftmals überschätzt.
ZitatDarum geht es nicht. Hier mäkelt der ehem. Mitarbeiter an seinem Zeugnis herum. :
Doch darum ging es in meinen Beitrag als Antwort auf #21
Die Mitforistin schreibt die Schuld für diese sinnentleerte Zeugnis-Olympiade hauptsächlich den Mitarbeitern zu. Das sehe ich grundsätzlich anders, wenn (Arbeits-)Zeugnisse doch so überflüssig sind, warum werden sie dann von den Firmen überhaupt eingefordert. Wahrscheinlich weil sie gerne auf Blechtrommeln spielen.
Aus Sicht des Mitarbeiters ist eine gutes 0815-Formzeugnis, halt besser als ein weniger gutes 0815-Formzeugnis.
-- Editiert von pk2019 am 12.04.2020 10:57
ZitatUnd sie werden von der anderen Seite oftmals überschätzt. :
Dann läge es doch an den Arbeitgebern diese Überschätzung offen zu kommunizieren, und zwar nicht nur bei der Zeugniserstellung sondern auch bei den Bewerbungsprozessen für die eigenen Mitarbeitereinstellungen.
Und so ein Zeugnis hat, je nach Alter und Branche, des Mitarbeiter eine lange zeitliche Nachwirkung, und wer weiß schon wie sich der Arbeitsmarkt entwickelt.
Bei einem Arbeitskräftemangel wird das Arbeitszeugnis sicherlich ich ausschlaggebend sein.
Bei einen Arbeitskräfteüberschuss, wenn sich auch eine Stelle 50 Personen bewerben, können auch kleine Unterschiede ausschlaggebend sein um überhaupt erst in den engeren Auswahlkreis zu kommen.
-- Editiert von pk2019 am 12.04.2020 11:23
Aus Sicht welchen Mitarbeiters?ZitatAus Sicht des Mitarbeiters ist eine gutes 0815-Formzeugnis, halt besser als ein weniger gutes 0815-Formzeugnis. :
Hier schreibt niemand, dass speziell der TE oder allg. sonstige Personen, die mit ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden sind, sich nicht dagegen wehren könnten. Die Mittel und Wege stehen allen frei.
Hier wurde gefragt:
Es wurde geschrieben, was davon gehalten wird.ZitatWas haltet ihr davon und sollte ich es berichtigen lassen? :
Eine Grundsatzdiskussion um die historische Entwicklung der Arbeitszeugnisse von Hand-und Kopfarbeit über Dampf-und Schreibmaschine bis zu google-Klick-und Z-Generator in Verbindung mit dem dt. Arbeitsmarkt/AG-AN war nicht angefragt. Was die AG-Seite generell tun sollte, war auch nicht gefragt.
Aber diese *Diskussion* an sich ---- ist nicht uninteressant. mE gehört sie ins Unterforum *Dafür und Dagegen*.
@ pk .......: wieso muss ich als Arbeitgeber z.B. 100 Bewerbern erklären, was für ein Zeugnis ich erwarte? Es gibt doch andere Kriterien, etwa das Anschreiben (siehe Blaubär), auch ein Deckblatt als Hingucker, so dass man sich an das Teil erinnert, ja auch bei elektronischer Bewebung ist ein kreatives Deckblatt sinnvoll. Und auch bei einem Puzzle-Zeugnis ist ja einiges aufschlußreich: wenn bei einer Kassiererin der Satz fehlt, sie sei immer ehrlich gewesen, die Kasse habe immer gestimmt, dann weiss ich doch bescheid. Mir geht es doch wie auch @drkabo darum, auch hier darauf hinzuweisen, was sinnvoll ist. Und meinst du wirklich, pk ......., dass ein ehemaliger Arbeitgeber so nach fünf Jahren oder mehr ein Zeugnis umschreiben wird? Oder noch weiss, dass xy mal da gearbeitet hat und mit welchem Ergebnis?
Aber, die Leut schwören ja auf die Bastelsätze. Unbelehrbar, zumindest zu meiner Zeit als Personalerin. Hat sich wohl nichts geändert, ist eher noch schlimmer geworden.
wirdwerden
Zitat@ pk .......: wieso muss ich als Arbeitgeber z.B. 100 Bewerbern erklären, was für ein Zeugnis ich erwarte? :
Müssen Sie nicht, muss ein Arbeitgeber nicht! Aber gleichzeitig bei Einstellungsverfahren ein Arbeitszeugnis anfordern, auf der anderen Seite aber scheidenden Arbeitnehmern die ein bessern Arbeitszeugnis einfordern als "kleine Kinder" abzustempeln empfinde ich schon sehr befremdlich! Wenn der AG meint das Zeugnis ist so richtig wie es ist, dann kann er es ja dabei belassen und die Änderungswünsche ablehnen. Das der Arbeitsmarkt kein Wunschkonzert ist sollte allen bewusst sein.
Insofern sollten auch nicht die Arbeitnehmer Zielpunkt ihrer Kritik sein, sondern ihre Ex-Personaler-Kollegen in den Betrieben die diese Zeugnisse ausstellen.
ZitatUnd meinst du wirklich, pk ......., dass ein ehemaliger Arbeitgeber so nach fünf Jahren oder mehr ein Zeugnis umschreiben wird? :
Ich wüsste jetzt nicht warum ein AN nach fünf Jahren die Umschreibung seines Zeugnisses verlangen sollte, und ich wüsste auch nicht wo ich dieses beschrieben hätte. Die Abklärung des Zeugnisses erfolgt zeitnah zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses! Von daher weiß ich auch nicht was ihr diesbezüglicher Bezug hier soll.
-- Editiert von pk2019 am 12.04.2020 20:59
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