Arbeitszeugnis formulierung

17. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
ulrike weber
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)
Arbeitszeugnis formulierung

Hallo,

ich habe mal eine Frage - eine Freundin von mir hat eine befristete Stelle gehabt. Jetzt habe ich im Internet gelesen, dass die Schlussformulierung wichtig ist.

Bei Ihr steht. Das Arbeitsverhältnis endet wegen Befristung.
Ansonsten hat sie Formulierungen wie zu unserer vollsten Zufriedenheit, ehrlich und fleißig etc. drin stehen.

Was sagt ihr dazu? Sollte sie das Zeugnis mit einer neuen Schlußformulierung anfordern oder ist das bei befristeten Arbeitsverhältnissen üblich?

Lg Ulrike

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Die Schlußformulierung ist zwar nicht unwichtig, muss aber immer im Zusammenhang mit dem Rest gesehen werden. Wenn der restliche Text perfekt ist, dann sollte in die Schlußformulierung nicht zu viel hereininterpretiert werden.
Gut wäre, wenn Sie den kompletten Text mal reinstellen könnten. Man täuscht sich auch schnell mit Formulierungen, die zunächst gut klingen aber vernichtende Urteile beinhalten.

"...endet wegen Befristung." ist eine nicht unübliche Floskel. Sie sagt erstmal nur aus, dass der Vertrag befristet war. Natürlich fragt sich ein AG, warum der "tolle" AN nicht übernommen wurde.
Gut wäre es darum, wenn danach noch das Bedauern über das Ausscheiden ausgedrückt werden würde. (Bsp: "Zu unserem großen Bedauern konnten wir aus betriebsbedingten Gründen keine Weiterbeschäftigung anbieten.)





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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ulrike weber
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

So, habe mir den Text jetzt mal schicken lassen:

Frau xyz war in der Zeit vom ..als mitarbeiterin im Bereich Buchhaltung für unser Unternehmen tätig.

Ihr Aufgabenbereich umfasste hauptsächlich folgende Tätigkeiten:
PRüfung von Rechnungen und Gutschriften
Bearbeiten von Warenretouren
Finanzierungen mit Kunden
Allgemeine Korrespondenz mit Industriepartern

Frau ...war ehrlich, pünktlich und fleißig

Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kund war jederzeit einwandfrei.
Das Arbeitsverhältnis endet durch Befristung.


Meiner Meinung nach liest es sich erstmal ok, aber da sie branchenfremd war hätte auch noch drinstehen können hat sich schnell eingearbeitet oder so.

Bin gespannt wie ihr das seht und vielen Dank im voraus
Ulrike


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5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Das ist tatsächlich ein sehr kurz gehaltenes Arbeitszeugnis (jedenfalls das kürzeste, welches mir bisher untergekommen ist. :) )

Es enthält jedoch durchweg positive Beschreibungen. Da es sich um eine Tätigkeit gehandelt hat, die den direkten Umgang mit Firmenkapital verlangt, ist übrigens die Zuerkennung von Ehrlichkeit, Fleiß und Pünktlichkeit das Wichtigste and diesem Zeugnis. In der Regel wird in solch sensiblen Bereichen (auch bei Kassierern, Kellnern u. ä.) eine Verfehlung (insb. Diebstahl) durch Weglassen des Satzes oder eines der Bausteine angezeigt.

Insgesamt denke ich, dass hier "weniger eher mehr" ist, weil dieses AZ wirklich keinen Spielraum für negative Interpretationen zuläßt. Jeder Satz mehr birgt auch immer ein Risiko. Hinzu kommt, dass auch von Firma zu Firma Unterschiede in der Interpretation von Zeugnissen geben kann, was eben auch Fehlinterpretationen (eines eigentlich gut gemeinten Satzes) möglich macht.

Ich würde das Zeugnis so belassen, da keine neg. sondern eher sehr pos. Formulierungen enthalten sind. Das Ihr AG etwas schreibfaul ist, ist ja nicht ihre Schuld. :)




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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47650 Beiträge, 16842x hilfreich)

Ich halte das Arbeitszeugnis ebenfalls für extrem kurz, genauer für zu kurz. Die zentrale Bewertung ist zwar als "gut" einzustufen, dennoch ergibt das Fehlen weitere Dinge einen negativen Beigeschmack.

Ganz speziell fehlt hier ein Bedauern, dass eine Weiterbeschäftigung nicht möglich war, sowie gute Wünsche für den weiteren Lebensweg. Das Fehlen eines solchen Satzes ist negativ zu werten.

Eigentlich muss ein qualifiziertes Arbeitszeugnis Angaben zur Arbeitsbe-reitschaft, Arbeitsbefähigung, Wissen und Weiterbildung, Arbeitsweise, Arbeitserfolgen sowie der für die Note entscheidenden Leistungszusammenfassung enthalten. Dieses Zeugnis enthält jedoch nur die zusammenfassende Note.
Wenn das Arbeitsverhältnis nur kurz gedauert hat und daher keine Bewertung möglich war, dann sollte das auch so im Zeugnis stehen und die Bewertung nicht einfach weggelassen werden.

Daneben wird die Erwähnung, dass die AN ehrlich, pünktlich und fleißig war, von vielen Lesern ebenfalls negativ beurteilt, weil hier Selbstverständlichkeiten betont werden und scheinbar keine weiteren positiven Aussagen getroffen werden können. Der Satz ist für sich alleine genommen zwar unproblematisch, erhält den negativen Beigeschmack aber, weil tatsächlich keine weiteren positiven Aussagen getroffen werden.

Die durchaus positive Note der Leistungszusammenfassung passt also nicht zum übrigen Bild des Zeugnisses. Aus meiner Sicht ist das Zeugnis daher widersprüchlich, was die Gefahr beinhaltet, dass die Gute Note für die Gesamtleistung von einem potentiellen neuen AG nicht ernst genommen wird.

Der Hinweis, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung geendet hat, gehört jedoch in das Zeugnis hinein. Der in der Ausgangfrage hinterfragte Satz ist daher nicht zu beanstanden.

Ich würde das Zeugnis daher nicht so belassen. Gerade wenn es nur auf Schreibfaulheit des AG beruht, ist es unakzeptabel. Möglicherweise ist das Zeugnis aber auch bewusst so formuliert worden.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ulrike weber
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

Ich denke ich werde ihr also anraten das Arbeitzeugnis ändern zu lassen. Man kann es ja schliesslich probieren denke ich.

Euch allen ein schönes WE (hier schneits...)
Ulrike

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