Arbeitszeugnis ...ist das "gut" oder klingt das nur so?

11. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Fred82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis ...ist das "gut" oder klingt das nur so?

Hallo :-)

Kann mir evtl. jemand die folgenden Textbausteine aus einem Arbeitszeugnis bewerten? Vieles findet man zwar 1:1 so im Internet, anderes widerrum nicht. Und hier machen ja oft Kleinigkeiten schon große Unterschiede. Zu einigen Punkten gibt es auch durchaus unterschiedliche Meinungen.



1. Mit seinem umfangreichen und äußerst fundierten Fachwissen erzielte er stets deutlich überdurchschnittliche Erfolge

2. Herr xxx war ein stets motivierter Mitarbeiter.

3. Schwierige Aufgaben ging er mit Elan an und fand dabei sinnvolle und praktikable Lösungen.

4. Er war äußerst zuverlässig, und sein Arbeitsstil war stets geprägt durch sehr sorgfältige Planung und Systematik.

5. Auch bei sehr hohem Arbeitsanfall erwies sich Herr xxx als belastbarer Mitarbeiter und ging überlegt, ruhig und zielorientiert vor.

6. Die Qualität seiner Arbeitsergebnisse erfüllte in vollem Umfang die an ihn gestellten Anforderungen.

7. Herr xxx hat seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht gut entsprochen.

8. Gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden verhielt sich Herr xxx sich stets vorbildlich.

9. Er trug zu einer hervorragenden und effizienten Teamarbeit bei.

10. Herr xxx erhält dieses Zwischenzeugnis auf eigenen Wunsch. Wir danken ihm für die bisherige Zusammenarbeit und seine ausgezeichneten Leistungen.



Besonders die Punkte "Schwierige Aufgaben ging er mit Elan an..." und "...war ein stets motivierter Mitarbeiter" klingen für mich irgendwie als stünde da ein großes ABER dahinter.

Im Voraus besten Dank :-)

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(766 Beiträge, 336x hilfreich)

Zwischenzeugnis passt für mich überhaupt nicht zur verwendeten Vergangenheitsform.

Ansonsten müsste man das Zeugnis komplett lesen und nicht nur Teile davon.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Ein (Zwischen-)Zeugnis kann seriös nur vollständig beurteilt werden.

Haben Sie sich die Textbausteine selber aus dem Internet zusammengedengelt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fred82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zuvor kommt lediglich noch die Firmenbeschreibung und die Aufzählung der Tätigkeiten.

Das mit der Vergangenheitsform finde ich auch einerseits komisch, andererseits könnte man sagen es wird ja auch ein vergangener Zeitraum beurteilt. Weiß auch nicht. Im Internet findet man auch dazu verschiedene Aussagen, mal "kann so gemacht werden" und mal dass es in der Gegenwartsform zu verfassen ist.

Die Textbausteine stehen genau so im Zeugnis, nur eben als Flusstext. Die Nummerierung habe ich selber hinzugefügt für den Fall dass sich jemand auf einen bestimmten Absatz beziehen möchte.

-- Editiert von Fred82 am 11.02.2019 15:44

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Sie tun sich keinen Gefallen.

Die Einleitung und die Zukunftswünsche fehlen hier (auf Letztere haben Sie jedoch keinen Anspruch).

Die Begründung für die Ausstellung des Zeugnisses ist nicht optimal.

Die Beurteilung des Sozialverhaltens ist falsch.

...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Fred82):
4. Er war äußerst zuverlässig, und sein Arbeitsstil war stets geprägt durch sehr sorgfältige Planung und Systematik.


Hängt von der zu bewertenden Tätigkeit ab, das kann gut sein, je nach Aufgabe, oder aber als:
"Korinthen*****rei" bevor er irgendwann mal anfängt zu arbeiten gedeutet werden.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fred82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):


Die Begründung für die Ausstellung des Zeugnisses ist nicht optimal.

Die Beurteilung des Sozialverhaltens ist falsch.

...


Was könnte man sich bei diesen Punkten für Änderungen "wünschen"?

- Ausstellung auf eigenen Wunsch stimmt ja soweit tatsächlich (anlässlich 10jähriger Firmenzugehörigkeit).

- Zum Sozialverhalten ist mir soweit nur bekannt dass es schon mal gut ist das Vorgesetzte zuerst genannt sind.

-- Editiert von Fred82 am 11.02.2019 17:17

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Welche Funktion über Sie denn genau aus?

Wie viele untergebene Mitarbeiter haben Sie und wie ist das Verhältnis zu Ihren Kollegen?

"Weiterhin viel Erfolg" könnte man Ihnen, sofern man das denn möchte, wünschen.

Wollen Sie sich mit dem Zwischenzeugnis wegbewerben?

Sie sollten hier professionelle Beratungshilfe (ca. 200 EUR) oder zumindest den Kauf entsprechender Literatur (ca. 20 EUR) ins Auge fassen. Die Angelegenheit ist meines Erachtens zu wichtig.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 11.02.2019 17:27

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

@Fred82 oder auch Sania:

Ihre Vorgehensweise (Doppelpost mit zwei unterschiedlichen Erzählweisen) ist schlichtweg unseriös. Glauben Sie etwa, diejenigen, um dessen Sie Hilfe Sie hier bitten, sind doof? Zumindest ich bin jetzt hier raus!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Fred82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
@Fred82 oder auch Sania:

Ihre Vorgehensweise (Doppelpost mit zwei unterschiedlichen Erzählweisen) ist schlichtweg unseriös. Glauben Sie etwa, diejenigen, um dessen Sie Hilfe Sie hier bitten, sind doof? Zumindest ich bin jetzt hier raus!


Was genau meinen sie? ...ich (Fred82) bin der Themenersteller ...ein/e Sania oder dergleichen hat doch hier überhaupt nicht geantwortet? Und wo gibt's denn unterschiedliche Erzählweisen? Ich habe lediglich Rückfragen auf manche Aussagen gepostet.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.350 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen