Arbeitszeugnis - komische Formulierung

23. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)
Arbeitszeugnis - komische Formulierung

Hallo,
AN hat sein Arbeitszeugnis erhalten, in welchem die gängigen Formulierungen in Richtung 1-2 gehen:

Aller Arbeiten erledigte XXXXXXXX stets zur vollsten Zufriedenheit
Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei

Was fehlt am Schluss ist leider das Bedauern und lediglich ein "Für die Zukunft wünschen wir ihr persönlich sowie beruflich alles erdenklich Gute und Gottes Segen"

Soweit so gut.

Eine Formulierung jedoch lautet:

"Hervorzuheben ist besonders ihr bestimmtes und zugleich kompromissbereites Verhalten bei auftretenden Sachproblemen"

Das klingt mir nach hat sich auch mal Anweisungen verweigert und dann nur zum Teil so ausgeführt wie angewiesen wurde = "kompromissbereit" ?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5890x hilfreich)

Sehe ich anders. Für mich hört sich das sehr gut an.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Es kommt auf den Gesamteindruck des Zeugnisses an.
Wenn man anfängt, einzelne Formulierungen herauszupicken und zu filetieren, kann man richtig auf den Holzweg geraten. Wenn das Zeugnis insgesamt stimmig ist, wäre es zudem seltsam, wenn eine einzelne Formulierung unerwartet zuungunsten abweichen wollte.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Offensichtlich wird ja heute schon jede Formulierung als "komisch" empfunden, die etwas von dem abweicht, was so im www als optimal angegeben ist. Zeugnisse sollten nicht von PCs bzw. Programmen komponiert werden, sondern von Menschen. Zeugnisse mit (positiven) Ecken und Kanten sind doch da viel aussagefähiger und für einen interessierten zukünftigen Arbeitgeber viel interessanter. Die Formulierung oben zeigt, dass der AN nicht ewig rumzockert. AN ist entscheidungsfreudig, ist aber auch bereit/fähig, sich dann von anderen Sichtweisen überzeugen zu lassen. Probleme kann man mit dieser Haltung eher lösen als mit diesem windelweichen immer alles gründlich abstimmen, organisieren, ewigen Meetings.

Wenn ein Bewerber ansonsten wie viele andere sich für eine Arbeitsstelle qualifizieren würde, dann würde ich mir diesen Bewerber schon mal genauer anschauen. Im Gegensatz zu vielen anderen, deren Zeugnisse man beliebig austauschen kann.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
in welchem die gängigen Formulierungen in Richtung 1-2 gehen:
Die Übersetzung in frühere Schulnoten kann man sich sparen.
Zitat (von philosoph32):
Hervorzuheben ist besonders ihr bestimmtes und zugleich kompromissbereites Verhalten bei auftretenden Sachproblemen"
Das würde ich übersetzen (wenn ich die Zeugnissprache anwenden würde):
Sie ist sehr von Ihrer Meinung überzeugt und ist trotzdem öfter eingeknickt, damit im Interesse der Sache die Probleme gelöst werden können.
Zitat (von philosoph32):
Was fehlt am Schluss ist leider das Bedauern
Das fehlt nicht, weil es nie enthalten sein muss.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das fehlt nicht, weil es nie enthalten sein muss.


Doch es fehlt, weil es nachträglich die gute Bewertung eintrübt. Ich habe nirgends behauptet, dass der AG das reinschreiben muss.

Also zusammenfassend wirkt die zur Diskussion gestellte Formulierung eher positiv. Kommt dann wohl darauf an, ob der zukünftige Leser als Mitarbeiter lieber jemanden haben will, der den Mund aufmacht oder lieber einen Ja-Sager....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

https://ibb.co/phNf0FC

Hier der komplette Bewertungsteil, auf Seite 1 steht eine sehr ausführliche Stellenbeschreibung, diese habe ich weggelassen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1034 Beiträge, 178x hilfreich)

ich würde das Zeugnis als SEHR GUT bewerten! Schlimmstenfalls als 1-2

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Was fehlt am Schluss ist leider das Bedauern

Ihr ausscheiden ist der Firma egal, es ist kein wirklicher Verlust.



Zitat (von philosoph32):
"Hervorzuheben ist besonders ihr bestimmtes und zugleich kompromissbereites Verhalten bei auftretenden Sachproblemen"

Da das im Zusammenhang mit den Kunden genannt wurde, deutet das darauf hin, dass sie sich nicht hat veräppeln lassen (unberechtigte Rekalmationen?) aber im Sinne der Kundenbindung kulant / lösungsorientiert war.



Zitat (von philosoph32):
auf Seite 1 steht eine sehr ausführliche Stellenbeschreibung, diese habe ich weggelassen.

Die gehört aber dazu, denn das ist elementare Grundlage für die Deutung des Zeugnis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5890x hilfreich)

In Schulnoten würde ich ebenfalls zu 1-2 tendieren. Lediglich das fehlende Bedauern verhindert eine glatte 1.
Ich stimme wirdwerden absolut zu. Das ist mal ein Zeugnis aufgrund dessen man sich den Bewerber mal anschauen kann.
Normale Zeugnisse mit Einheitswischiwaschibrei kann man in die Tonne kloppen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Doch es fehlt, weil es nachträglich die gute Bewertung eintrübt.
Das sieht Frau X so. Ob ein anderer, der dieses Zeugnis liest, irgendwie auf diese 1 fehlende Floskel abstellt? Dafür hat man ihr Gottes Segen mit auf den Weg gegeben... das steht sonst auch nicht immer dabei.
Man könnte noch mehr *anders* interpretieren, wobei dann das Gesamtbild etwas eingetrübt werden würde. Aber niemand weiß, wer dieses Zeugnis liest und wie zeugnissprachenaffin der Leser ist....
Zitat (von philosoph32):
ob der zukünftige Leser als Mitarbeiter lieber jemanden haben will, der den Mund aufmacht oder lieber einen Ja-Sager....
Kommt drauf an. Könnte ein Leser auch anders interpretieren.
Deshalb: Das Zeugnis akzeptieren und mit diesem und einer guten Gesamtbewerbung beim nächsten pot. AG *landen*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die gehört aber dazu, denn das ist elementare Grundlage für die Deutung des Zeugnis.


Also, ich weiß, was Du meinst, aber eine ganze Seite für eine Stellenbeschreibung (ohne Bewertung, reine Beschreibung) kann man jetzt nicht negativ deuten....

Zitat (von Harry van Sell):
Ihr ausscheiden ist der Firma egal, es ist kein wirklicher Verlust.


Doch, ist schon ein Verlust, aber es ging (oder geht noch) am Schluss wegen unterschiedlicher Meinung über Überstunden und "verfallener Urlaubstage" über den Rechtsanwalt.

Danke an alle für die Meinungen. Wahrscheinlich habe ich hier mit dem Wissen um den Ablauf der Kündigung dazu tendiert, eher negative Dinge zu sehen.


0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Also, ich weiß, was Du meinst, aber eine ganze Seite für eine Stellenbeschreibung (ohne Bewertung, reine Beschreibung) kann man jetzt nicht negativ deuten....

Richtig, aber das
Zitat (von philosoph32):
"Hervorzuheben ist besonders ihr bestimmtes und zugleich kompromissbereites Verhalten bei auftretenden Sachproblemen"

kann man in dem Zusammenhang positiv wie negativ deuten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
aber eine ganze Seite für eine Stellenbeschreibung (ohne Bewertung, reine Beschreibung) kann man jetzt nicht negativ deuten....

Das kann so sein, muss es aber nicht: Die Aufgabenbeschreibung sollte sich von wichtigen bzw. hochwertigen Aufgaben zu den weniger bedeutsamen bewegen - und Selbstverstädnliches hat gar nichts verloren in einem ordentlichen Zeugnis.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

https://ibb.co/gWkDM6S

Hier Seite 1....
Reklamiert werden muss es eh, da das Datum der Übernahme der Teamleitung um 2 Jahre zu spät angegeben wurde und im letzten Absatz der Zeichensatz plötzlich kleiner wird.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

:???:
Dass objektive Fehler im Zeugnis zu berichtigen sind, ist ja wohl keine Frage.
Den kleiner werdenden Zeichensatz bemerke ich nicht, außerdem wüsste ich von keinem Anspruch auf solche Änderungen. Zumal bei dem Screenshot in keiner Weise zu sehen ist, dass dadurch die Seriosität des Zeugnisses in Zweifel gezogen wird.

-- Editiert von User am 26. November 2022 08:16

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Den kleiner werdenden Zeichensatz bemerke ich nicht


Im letzten Absatz nach dem 1.Satz, beginnend mit "Dienstplangestaltung....." wird die Schrift kleiner. Im Original sieht man das noch besser als im Ausschnitt....

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Den kleiner werdenden Zeichensatz bemerke ich nicht, außerdem wüsste ich von keinem Anspruch auf solche Änderungen.

Kleiner werdenden Zeichensatz = Abwertung / Herabwürdigung des dort stehenden = nicht wohlwollend



Zitat (von philosoph32):
Hier Seite 1....

In dem Zusammenhang würde ich
Zitat (von philosoph32):
"Hervorzuheben ist besonders ihr bestimmtes und zugleich kompromissbereites Verhalten bei auftretenden Sachproblemen"

als eher positiv sehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.790 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen