Hallo zusammen,
ich hab mich mit meinem ehemaligen AG nach langem Hin und Her auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt (ging von mir aus). Im Aufhebungsvertrag war vermerkt (ging vom AG aus), dass ich ein Arbeitszeugnis
mit der Note "sehr gut" samt eine Dankes- und Bedauernsformel bekomme. Das tatsächliche Arbeitszeugnis entsprach aber definitiv nicht dieser Note. Es enthielt viele Widersprüche, fiel recht dürftig aus, es fehlte die versprochene Dankes- und Bedauernsformel. Ich reklamierte das Zeugnis und schickte einen Formulierungsvorschlag mit (Vorschlag kam durch die Rechtsschutzversicherung) , setzte eine Frist. Die Frist verstrich, Berichtigung kam nicht, ich setzte daher noch eine und drohte mit dem Anwalt.
Nun kam das korrigierte Zeugnis. Es sieht wie folgt aus:
X verfügt über ein äußerst umfassendes und sehr fundiertes Fachwissen, das er jederzeit hervorragend in die Praxis umsetzen wusste. Er arbeitete sich innerhalb kürzester Zeit in den ihm gestellten Aufgabenbereich ein und verfolgte die vereinbarten Ziele nachhaltig und mit höchstem Erfolg. Er ist äußerst zuverlässig und sein Arbeitsstil ist stets geprägt durch sehr sorgfältige Planung und Systematik. Auch in Situationen mit extrem hohem Arbeitsanfall erwies sich X als ein sehr belastbarer Mitarbeiter und ging jederzeit überlegt, ruhig und zielorientiert vor. Seine Arbeitsergebnisse waren, auch bei wechselnden Anforderungen und unter sehr schwierigen Bedingungen, stets von sehr guter Qualität. Besonders hervorzuheben ist zudem seine sehr schnelle Auffassungsgabe, mit der X auch schwierige Situationen sofort überblickte und dabei stets das Wesentliche erkannte.
Das persönliche Verhalten von X war stets einwandfrei. Von Vorgesetzten, Kollegen und Kunden wurde er sehr geschätzt.
X erfüllte unsere Erwartungen stets in jeder Hinsicht und zu unserer vollsten Zufriedenheit. Wir waren mit seinen Leistungen jederzeit äußerst zufrieden.
X scheidet auf eigenen Wunsch im beidseitigen Einvernehmen zum XXX aus unserem Unternehmen aus. Wir danken ihm für die stets sehr gute Zusammenarbeit und bedauern sehr, mit ihm einen wertvollen Mitarbeiter zu verlieren. Wir wünschen ihm für seine berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Mein Formulierungsvorschlag wurde übernommen bis auf den unterstrichenen Teil. Schwierigste wurde durch schwierige ersetzt.
Ich will definitiv nicht meckern, bitte nicht falsch verstehen - aber wertet die Änderung das ganze Zeugnis ab, da ja ausgerechnet "besonders hervorzuheben" "schlechter" ausfällt oder sehe ich es einfach zu eng? Ach ja, im Einführungsteil (Infos zu mir und dem Unternehmen) befinden sich zudem Rechtschreibfehler.
Über eine Einschätzung eurerseits würd ich mich sehr freuen.
Danke im Voraus!
Viele Grüße
Matthias
-- Editiert von AN1987 am 03.11.2019 16:12
-- Editiert von AN1987 am 03.11.2019 16:14
-- Editiert von AN1987 am 03.11.2019 16:14
Arbeitszeugnis nach dem Widerspruch
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Es sollte in der Tat "schwierigste Situationen" heißen. So passt die Formulierung nicht zu dem Rest des Zeugnisses.
Weiterhin gefällt mir die Beendigungsformel nicht. Hast Du denn bereits eine neue Arbeitsstelle gefunden?
Ansonsten liest sich das Zeugnis meines Erachtens ein Stück weit nach dem Ausdruck eines Zeugniskonfigurators, der auf "sehr gut" eingestellt war. Wirklich sehr gut Arbeitszeugnisse sind individuell(er) und angereichert mit Beispielen geschrieben.
Sind denn die Aufgaben wertschätzend und richtig sortiert verfasst?
Das aktualisierte Zeugnis hat mir ein Anwalt vorgeschlagen. Das alte bestand nicht mal aus der Hälfte der Korrektur. Es hat einiges bei der Leistungsbeurteilung gefehlt. Ich war 20 Jahre im Unternehmen tätig und die Beurteilung spiegelte definitiv nicht meine erbrachte Leistung wieder. Meinem Ex-Chef hat es nicht gepasst, dass ich gekündigte hatte...
Die Aufgaben hatte ich übrigens ebenfalls korrigieren müssen. Wie gehe ich denn jetzt am Besten vor? Ich war bis jetzt nur in einem Unternehmen tätig, dieses Zeugnis ist schon sehr wichtig für mich.
Und heisst es im beidseitigen oder beiderseitigen Einvernehmen?
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Ich denke, du solltest nicht weiter auf schwierig/schwierigst herumreiten. Es ist ein Zeugnis voller Superlative samt opulentenr Verabschiedung und Zukunftswünschen. Mehr kann man nicht verlangen. Da praktisch alle deine Vorschläge übernommen wurden, abgesehen von dieser Ausnahme, wirst du mit dem Zeugnis leben müssen und auch gut können.
Schreibfehler allerdings müssen raus..
Angemerkt: Zeugnisse werden überschätzt.
-- Editiert von blaubär+ am 03.11.2019 17:49
Warum denn überhaupt "im Einvernehmen"?
Vielleicht bin ich nicht ganz auf der Höhe der Zeit - aber früher hieß das für uns: Wurde eigentlich gefeuert, hat uns aber zu einem Aufhebungsvertrag überredet ...
Es macht durchaus Sinn, gestellte Fragen zu beantworten.
Sofern Du keine neue Arbeitsstelle hast, ist die Beendigungsformell fraglich. Wieso betreibt man in diesem Falle eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, wenn man kein neues hat?
Ist das Ausstellungsdatum des Zeugnisses identisch mit dem Austrittstermin?
Du solltest den Arbeitgeber unter Fristsetzung um abermalige Korrektur des Zeugnisses bitten.
Ich hatte eine sehr lange Kündigungsfrist und bei meinem ehem. Chef daher wegen einem Aufhebungsvertrag angefragt um in der neuen Firma eher anfangen zu können. Er hatte mich immer wieder vertröstet und schlussendlich, einen Monat vor dem Ablauf der Kündigungsfrist, hat er dem Aufhebungsvertrag zugestimmt - daher im Einvernehmen, gekündigt hatte ich.
Zum 31.08. habe ich den Aufhebungsvertrag unterschrieben, mit 31.08. ist das Zeugnis datiert.
Was ist korrekt - im beidseitigem oder beiderseitigem Einvernehmen? Hatte gegoogelt, aber nicht viel dazu gefunden.
Danke Euch vielmals!
"Auf Wunsch von Herrn "AN1987" wird das Arbeitsverhältnis in bestem gegenseitigen Einvernehmen mit uns zum 31.08.2019 beendet."
Noch eine dumme Frage - ist es nicht blöd die von mir ursprünglich angegebene Formulierung zu berichtigen?
Nein, Du hast nichts zu verlieren, im Übrigen müssen ja auch zumindest noch die Rechtschreibfehler korrigiert werden.
Vielen Dank!
Noch ein Tipp zum Schluss:
Vielleicht schreibst Du das Zeugnis vor und übersendest dies dem Arbeitgeber elektronisch als anhängende Word-Datei oder direkt in der E-Mail, so dass er es nur noch kopieren, auf seinem Briefbogen ausdrucken und sodann unterschreiben muss.
Viel Erfolg!
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