Arbeitszeugnis nach langer Erkrankung

26. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2018 21:05:20
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis nach langer Erkrankung

Hallo,

meine Situation ist etwas kompliziert und ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich habe im August letzten Jahres neuen Ausbildung begonnen. Die Arbeit hat mir nie wirklich Spaß gemacht und auch die allgemeine Arbeitsatmosphäre hat mir nicht gefallen. Nun wurde ich Anfang des Jahres wegen Depressionen krankgeschrieben. Nach nunmehr 10 Monaten wurde mir das Krankengeld gestrichen und ich musste gezwungener Maßen kündigen, da es für mich keine Option war/ist zurückzukehren.
Bin momentan auf der Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle und fühle mich auch wieder in der Lage zu arbeiten.
Nun meine Frage.
Darf mein alter Arbeitgeber meine lange Krankheitszeit in meinem Arbeitszeugnis erwähnen? Und wenn ja, muss ich das Arbeitszeugnis dem neuen, potentiellen Arbeitgeber vorlegen?

Danke schon mal für eure Hilfe.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120150 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Oh****ItsMary):
Darf mein alter Arbeitgeber meine lange Krankheitszeit in meinem Arbeitszeugnis erwähnen?

Nein, darf er nicht.



Zitat (von Oh****ItsMary):
Und wenn ja, muss ich das Arbeitszeugnis dem neuen, potentiellen Arbeitgeber vorlegen?

Nein, man muss das Zeugnis nicht vorlegen.
Wobei Bewerber die das Zeugnis nicht vorlegen wollen, gleich auf den Stapel "A" kommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hat wahr und wohlwollend zu sein - ein ziemlicher Spagat schon unter normalen Umständen. In deinem Fall kommt hinzu, dass praktisch kaum ein nennenswerter Zeitraum gegeben ist, für den es etwas zu beurteilen gäbe. Zwar darf dein AG nicht explizit hineinschreiben, dass du so lange krank warst, gleichwohl wird etwas zu merken sein, z.B. dass das Zeugnis eher blass ausfallen dürfte.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120150 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
z.B. dass das Zeugnis eher blass ausfallen dürfte.

Der Inhalt dürfte auf eine postkarte passen, da wird ein potentieller Arbeitgeber in der Regel Rückfragen haben. sollte man sich drauf vorbereiten.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Grundsätzlich dürfen Krankheitszeiten nicht im Arbeitszeugnis angegeben werden. Das gilt aber nicht ausnahmslos. Es gibt einige LAG Urteile, nach denen die Erwähnung von Krankheitszeiten im Arbeitszeugnis zulässig ist. z.B.

LAG Hessen, Urt. v. 2.2.2015 – 16 Sa 1387/14 ; LAG Chemnitz, Urteil vom 30.01.1996 - 5 Sa 996/95

In Bezug auf die Erwähnung der Elternzeit, die ja auch grundsätzlich nicht erwähnt werden darf, gibt es sogar eine Urteil des BAG, wann die Erwähnung zulässig ist.

BAG, Urteil vom 10. 5. 2005 - 9 AZR 261/04

Der Arbeitgeber darf in einem Zeugnis die Elternzeit eines Arbeitnehmers nur erwähnen, sofern sich die Ausfallzeit als eine wesentliche tatsächliche Unterbrechung der Beschäftigung darstellt. Das ist dann der Fall, wenn diese nach Lage und Dauer erheblich ist und wenn bei ihrer Nichterwähnung für Dritte der falsche Eindruck entstünde, die Beurteilung des Arbeitnehmers beruhe auf einer der Dauer des rechtlichen Bestands des Arbeitsverhältnisses entsprechenden tatsächlichen Arbeitsleistung.


Mit den gleichen Grundsätzen wie im BAG Urteil, wird man auch diesen Fall hier beurteilen müssen. Und da hier eine längere Krankheitszeit als Ausbildungszeit bestand, dürfte hier wohl ausnahmsweise mal die Krankheit Erwähnung finden dürfen.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Na ja, es wird ein Lückenzeugnis. Und daraus kann dann der neue Ausbilder schon Rückschlüsse ziehen.

wirdwerden

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#6
 Von 
Pepsijunkie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich würde das Zeugnis mal von einem Anwalt gegen lesen lassen. Der kann Dir direkt sagen, was das alles bedeutet und ob etwas im Zeugnis steht, was nicht zulässig ist.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

@pepsijunkie
... die Fragestellerin war gerade Mal ein paar Monate in dem Betrieb - was soll da 'rumkommen?

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Das Zeugnis wird 3-4 Sätze umfassen, die auf die Person bezogen sind und das wars.

wirdwerden

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