Es geht um ein Arbeitszeugnis bezüglich eines Arbeitsverhältnisses, das gut 5 Jahre bestanden hat und Ende Oktober 2016 einvernehmlich endete (per Aufhebungsvertrag medizinischer Gründe wegen). Vor Aufhebung des Vertrags bestand über eine Dauer von ca. 14 Monaten eine Arbeitsunfähigkeit. Zum Erhalt eines Arbeitszeugnisses sollte ich meine Tätigkeiten und Aufgaben auflisten bzw. beschreiben und an meinen Arbeitgeber schicken. Dies habe ich aus diversen Gründen (lag nicht an mangelnder Bereitschaft) bis heute nicht gemacht. Jetzt will mir mein ehemaliger Arbeitgeber zwar ein Zeugnis schreiben, wenn ich meine Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibung abgebe, allerdings will er KEINE Leistungsbeurteilung in das Zeugnis schreiben (Begründung: zu lange her). Mir ist bewusst, dass die lange Zeit, die vergangen ist, die Situation erschwert. Die einzige Person, die meine Leistungen im Grunde beurteilen könnte (Abteilungsleitung), war allerdings bereits zum Zeitpunkt des Aufhebungsvertrags nicht mehr für den benannten Arbeitgeber tätig. Ich habe folgende Fragen: Ist es arbeitsrechtlich zulässig, dass mein Arbeitgeber bezüglich der benannten Situation mir ein Zeugnis ohne Leistungsbeurteilung schreibt? Muss er nicht wenigstens ein paar diesbezügliche Sätze einfügen, zumal ich auch zuerst eine befristete Stelle hatte, die entfristet wurde? Oder ist er gar verpflichtet, eine differenzierte Leistungsbeurteilung ins Zeugnis zu schreiben?
-- Editiert von Anne.2.0 am 29.01.2020 00:06
-- Editiert von Anne.2.0 am 29.01.2020 00:08
Arbeitszeugnis ohne Leistungsbeurteilung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatIst es arbeitsrechtlich zulässig, dass mein Arbeitgeber bezüglich der benannten Situation mir ein Zeugnis ohne Leistungsbeurteilung schreibt? :
Hallo!
In Ihrem Fall würde ich sagen, ja. Der ehemalige Vorgesetzte, der etwas hätte sagen können, ist nicht mehr in der Firma tätig und warum, sollte sich irgendwer etwas aus den Fingern saugen.
ZitatOder ist er gar verpflichtet, eine differenzierte Leistungsbeurteilung ins Zeugnis zu schreiben? :
Was soll er denn reinschreiben, es weiß doch, keiner mehr was....
Ganz ehrlich - Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben, ist ein Sprichwort. Daß es durchaus zutrifft, merken Sie gerade. Sie sind einige Jahre zu spät dran.ZitatEnde Oktober 2016 einvernehmlich endete :
Warum und wieso ist meiner Meinung nach irrelevant - fast vier Jahre sprechen für sich.
Viele Grüße!
ZitatIst es arbeitsrechtlich zulässig, dass mein Arbeitgeber bezüglich der benannten Situation mir ein Zeugnis ohne Leistungsbeurteilung schreibt? :
Nach Deiner Darstellung ist der Arbeitgeber zu überhaupt nichts mehr verpflichtet, da eine Verjährung eingetreten ist. Stellt er dennoch auf freiwilliger Basis ein Arbeitszeugnis ohne Leistungsbeurteilung (einfaches Arbeitszeugnis) aus, geschieht das freiwillig.
ZitatMuss er nicht wenigstens ein paar diesbezügliche Sätze einfügen, zumal ich auch zuerst eine befristete Stelle hatte, die entfristet wurde? :
Nein.
ZitatOder ist er gar verpflichtet, eine differenzierte Leistungsbeurteilung ins Zeugnis zu schreiben? :
Nein.
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Ich lass jetzt mal das Problem der Verjährung außen vor. Da kann es vertraglich/tarifvertraglich spezielle Lösungen geben. Aber, im Zweifel existiert keine Personalakte mehr, so dass man über die Entfristung so gar nichts wissen muss, keine Dokumente hat. Und, wenn niemand mehr da ist, der sich ein Urteil über die Leistung erlauben kann, ist die Anforderung des Fragestellers auf das Erbringen einer unmöglichen Leistung gerichtet. Ein Zeugnis muss zwar wohlwollend formuliert sein (das Glas ist halb voll, nicht halb leer), aber es muss der Wahrheit entsprechen. Und diese wahrheit lässt sich nicht mehr ermitteln.
wirdwerden
Da hier rechtlich nichts mehr zu holen ist, sollte sich die Fragestellerin dringend überlegen, ob sie auf den Vorschlag des ehemaligen Arbeitgebers eingeht. So erhält sie dann ein einfaches Arbeitszeugnis. Das ist dann zumindest besser als nichts.
... wenn das denn nach so langer Zeit überhaupt noch von Bedeutung ist, abgesehen vom Schließen einer Lücke.
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