Arbeitszeugnis ok??

28. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
lindaa80
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeitszeugnis ok??

Hallo Ihr lieben, mit meiner Kündigung hat nun alles geklappt :-) Bitte werft doch mal einen Blick auf mein Zeugnis, ist das OK so??
Frau...geb. am...war vom 01.....bis... in unserem Unternehmen tätig.

Dann werden meine ganzen Aufgaben aufgelistet, das ist mehr als ok:-)

Nun die Frage zu den formulierungen:
Frau... hat die Ihr übertragenen Aufgaben stets zuverlässig und zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten ...usw
ebenso Ihr gesamtes Arbeitsverhalten war stets einwandfrei.
Das Arbeitsverhältnis endet auf Wunsch von Frau.... Wir bedauern Ihr Ausscheiden sehr und wünschen Ihr für Ihren beruflichen und privaten Weg alles GUte.


Istdas gut so oder muß da noch mehr rein? Mein Chef hat mich gefragt, ich könnte noch was ändern lassen..

SChon jetzt wieder vielen Dank für Eure Hilfe :-)

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tinka-lore
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

da ich mein arbeitszeugnis selbst gerade mit einem profi durchgegangen bin, kann ich dir ganz gut weiterhelfen. also...

Frau... hat die Ihr übertragenen Aufgaben stets zuverlässig und zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.

Ist ein glatter einser und somit einwandfrei.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten ...usw
ebenso Ihr gesamtes Arbeitsverhalten war stets einwandfrei.

Hier sollte besser "vorbildlich" statt "einwandfrei" stehen, da ansonsten eine abwertung erfolgt.

Das Arbeitsverhältnis endet auf Wunsch von Frau.... Wir bedauern Ihr Ausscheiden sehr und wünschen Ihr für Ihren beruflichen und privaten Weg alles GUte.

damit du auch hier eine "1" rausholst, MUSS noch mit rein, das dir "alles gute UND weiterhin viel erfolg" gewünscht wird. ausserdem sollte noch rein, das dir für die geleistete arbeit gedankt wird.

viel glück :)


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Noch ein Hinweis:

Solltest Du in einem Bereich gearbeitet haben, der eng mit der Verfügung über betriebliches Kapital verknüpft ist (Kassiererin, Kellnerin, Goldschmiedin, etc.), dann sollte unbedingt die Ehrlichkeitsklausel mit rein:

Der Standardsatz hierfür lautet:

Nur der Vollständigkeit halber erwähnen wir, dass Frau ... stets pünktlich, ehrlich und zuverlässig war.

Fehlt dieser wichtige Satz (oder noch schlimmer: nur das Wort 'ehrlich' in diesem Satz), stellt dies in den oben genannten Berufen eine versteckte Botschaft dar (á la: Der Sack hat geklaut!)

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.905 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen