Hallo,
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses darauf geeinigt, dass der Arbeitnehmer einen ausformulierten Textvorschlag für ein Zeugnis erstellt. Der Arbeitnnehmer lässt diesen Textvorschlag durch einen Anwalt formulieren. Kann der Arbeitnehmer dann dem Arbeitgeber die Anwaltskosten / einen Anteil davon oder seine eigene Arbeitszeit in Rechnung stellen?
Danke vorab für Ihre Antwort.
Arbeitszeugnis von Anwalt formulieren lassen. Muss Arbeitgeber dazuzahlen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Nein.
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" Don`t feed trolls"
Fand denn auch eine Einigung daüber statt wer die Kostenzu tragen habe?
Falls nicht, gibt es keinen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers.
Eventuell kann man ja auf dem Kulanzweg noch etwas erreichen?
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Es gab keine Zusage des Arbeitgebers Kosten zu übernehmen. Aber beide haben sich darauf verständigt, dass Arbeitnehmer mit seinem RA einen Gegenvorschlag für das Zeugnis erstellt. Ich wollte wissen, ob Arbeitnehmer dann einen Rechtsanspruch auf eine Kostenbeteiligung des AG hat.
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""
Aus der gegenseitigen Verständigung das der Arbeitnehmer mit seinem RA einen Gegenvorschlag für das Zeugnis erstellt, lässt sich keine konkludente Zustimmung des Arbeitgebers zur Kostenübernahmen oder Kostenbeteiligung herleiten.
Der Arbeitnehmer wird seinen RA daher selbst bezahlen müssen, einen juristisch durchsetzbaren Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber besteht nicht.
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