Arbeitszeugnis von "Gut" auf "Mangelhaft"

3. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Carl22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis von "Gut" auf "Mangelhaft"

Hallo zusammen,

ich hoffe, mir kann jemand Auskunft erteilen.

Ich bin Tarifbeschäftigter im gehobenen Dienst.
Ich habe wegen Bossing auf eigene Initiative meine Dienststelle auf Basis einer Geschäftsaushilfe gewechselt und dort nach einigen Monaten eine Stellenausschreibung gewonnen (mit höhrerer Eingruppierung und sofortiger Übernahme, ohne das sonst übliche "Abordnung mit dem Ziel der Versetzung"). Mittlerweile mit einem Aufgabenfeld, dass eine gute Leistungsbeurteilung voraussetzt.

Von meiner bisherigen Dienststelle habe ich dann ein Arbeitszeugnis erbeten.

Dies habe ich nun (nach 5 Monaten und zweier höflicher Nachfragen) erhalten und folgendes festgestellt:
Das Arbeitszeugnis führt Tätigkeiten auf, die ich nie gemacht habe (dafür aber vermeintlich aus Sicht des dortigen Fachvorgesetzten "minderwertig" sind) und "vergisst" dafür hochwertige Tätigkeiten, die ich tatsächlich durchgeführt habe.
Hinzukommt, dass es in der fachlichen wie charakterlichen Bewertung zwischen "ausreichend" und "mangelhaft" schwankt.

im Dezember 2018 habe ich mir bereits einmal ein Zwischenzeugnis von der alten Dienststelle ausstellen lassen (ohne Änderung der ausstellenden Personen)
Dieses führte die korrekten Tätigkeiten auf und tendierte in der Bewertung zwischen "sehr gut" und "gut".

Mehrere Fragen habe ich nun:
Muss ein Arbeitgeber "Noten" zwischen "ausreichend" und "mangelhaft" nicht begründen?
Ist es plausibel, dass ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer von "Gut" auf "mangelhaft" abwertet?

Wie sollte ich nun am besten agieren?

Danke und Grüße
Carl

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18685 Beiträge, 6825x hilfreich)

In jedem Fall hast du Anspruch auf ein wahres und wohlwollendes Zeugnis.
Wenn also Tätigkeiten nicht oder falsch aufgeführt sind, hast du Anspruch auf Korrektur.
Und wenn du zuvor ein gutes Zwischenzeugnis bekommen hast, kann der AG es nicht so leicht im Endzeugnis verschlechtern.
Aber während die Darstellung der Tätigkeiten objektiv möglich sein sollte, ist es bei den Bewertungen eben nicht so klar - aber in deinem Fall solltest du gute Aussichten auf Korrektur haben.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128237 Beiträge, 40958x hilfreich)

Zitat (von Carl22):
Das Arbeitszeugnis führt Tätigkeiten auf, die ich nie gemacht habe (dafür aber vermeintlich aus Sicht des dortigen Fachvorgesetzten "minderwertig" sind) und "vergisst" dafür hochwertige Tätigkeiten, die ich tatsächlich durchgeführt habe.

Da besteht ein Korrekturanspruch.



Zitat (von Carl22):
Muss ein Arbeitgeber "Noten" zwischen "ausreichend" und "mangelhaft" nicht begründen?

Nein.
Würde auch nicht gut aussehen im Zeugnis wenn das dort stünde.



Zitat (von Carl22):
Hinzukommt, dass es in der fachlichen wie charakterlichen Bewertung zwischen "ausreichend" und "mangelhaft" schwankt.

Festgestellt durch welchen qualifizierten Experten?
Denn "ausreichend" und "mangelhaft" wird ja wohl kaum so da drin stehen.



Zitat (von Carl22):
Ist es plausibel, dass ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer von "Gut" auf "mangelhaft" abwertet?

Klar.



Zitat (von blaubär+):
Und wenn du zuvor ein gutes Zwischenzeugnis bekommen hast, kann der AG es nicht so leicht im Endzeugnis verschlechtern.

Aber sicher doch, das Zwischenzeugnis ist ja nun schon recht alt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36537 Beiträge, 6164x hilfreich)

Zitat (von Carl22):
Muss ein Arbeitgeber "Noten" zwischen "ausreichend" und "mangelhaft" nicht begründen?
Ein AG vergibt in einem Zeugnis keine Noten. Das Zeugnis muss er auch nicht begründen.
Zitat (von Carl22):
Ist es plausibel, dass ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer von "Gut" auf "mangelhaft" abwertet?
Kommt vor. Bei Bossing auch. ;)
Zitat (von Carl22):
Wie sollte ich nun am besten agieren?
Schriftlich und nachweisbar eine Korrektur dieses Zeugnisses fordern. Das Zwischenzeugnis von 2018 erwähnen.
Man kann sich ein wohlwollendes Zeugnis auch erklagen. Auch und vor allem bei Bossing. Auch und vor allem bei gutem Zwischenzeugnis. Auf jeden Fall hat man Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis mit richtigen Angaben zu den Tätigkeiten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Carl22):
Wie sollte ich nun am besten agieren?
Einfach mal bei der Dienststelle nachfragen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Carl22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

zur Info, wen es interessiert.

Das ganze ging vor Gericht.
Der Arbeitnehmer hat gewonnen. Der Arbeitgeber musste das Zeugnis auf die "Note" "gut" anheben, da er nicht beweisen konnte, warum er so vom Zwischenzeugnis abgewichen ist.
Peinlicherweise hat er sogar einen ehemaligen Kollegen des Arbeitnehmers als Zeuge benannt, der aber anders aussagte aus erwartet.

Grüße

Carl

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128237 Beiträge, 40958x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18685 Beiträge, 6825x hilfreich)

Prima gelaufen für dich! Und herzlichen Dank für das Update.
Mit einiger Genugtuung stelle ich fest, dass das Ergebnis gut zusammenpasst mit unseren Statements damals.

0x Hilfreiche Antwort

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