Guten Morgen,
Die Firma (GmbH) bei der ich angestellt bin, steht aus meiner Sicht kurz vor der Insolvenz. Bislang bin ich nicht gekündigt, die Problematik mit dem Arbeitszeugnis geht mir aber nicht aus dem Kopf. Hintergrund dabei ist, meine Erachtens nach, die Gefahr dass die Insolvenz wegen Masse abgelehnt wird und zusätzlich sicherlich eine Anklage wegen Insolvenzverschleppung ansteht.
Welche Möglichkeiten habe ich?
- Zu meinem Chef hingehen und einfach um ein Zwischenzeugnis oder ähnliches fragen, funktioniert nicht. Mit seiner Lethargie zieht sich das Wochen hin, abgesehen von dem Hinterfragen der Gründe seinerseits.
- Was kann ich machen, wenn z.b. mein Chef in U-Haft wegen Insovlenzverschleppung oder sonstigen Steuerbetrugsgründen oder ähnliches sitzt? Darauf hoffen dass dies über sein Anwalt geschieht, brauche ich nicht.
Wenn die Insolvenz wegen Masse abgelehnt wird, erfolgt der Konkurs? Da es sich dabei um eine GmbH handelt, ist er privat frei raus? Belangen dass FA und die Krankenkassen auch privat?
Danke euch
Danke im Vorraus
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Arbeitszeugnis vor der Insolvenz/Konkurs
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Versuchs auch mal im Unterforum Insolvenzrecht
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Konkurs gibt es seit etwa 2001 nicht mehr. Die Insolvenzordnung hat die frühere Konkursordnung abgelöst.
In Untersuchungshaft geht es nicht so schnell. Da müssen schon ganz gravierende Gründe vorliegen: Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr, Wiederholungsgefahr. Allein eine Inso-Verschleppung reicht da normalerweise nicht aus.
Ich würde dem Chef unter Androhung gerichtlicher Schritte eine Frist von 14 Tagen setzen, in welchen er ein Zwischenzeugnis zu erstellen hat.
Eine GmbH hat es nun mal als Körperschaft an sich, dass die private Haftung ausscheidet. Aber Sozialabgaben scheinen ja bisher gezahlt worden sein, ansonsten hätten Krankenkasse, BG oder auch das Finanzamt längst einen Antrag auf Eröffnung des Inso-Verfahrens gestellt. Da sind die ganz fix.
wirdwerden
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quote:
Eine GmbH hat es nun mal als Körperschaft an sich, dass die private Haftung ausscheidet.
Kommt drauf an. Wenn der GF gleichzeitig der Gesellschafter ist, dann muss er normalerweise das GmbH-Gesetz und die Insolvenzordnung beachten. Das Nichtabführen der SV-Beiträge ist zudem eine Straftat.
In der Praxis ist es scheinbar extrem schwierig Vorsatz nachzuweisen, insofern gebe ich uneingeschränkt recht - in U-Haft kommt man da kaum.
quote:
Aber Sozialabgaben scheinen ja bisher gezahlt worden sein, ansonsten hätten Krankenkasse, BG oder auch das Finanzamt längst einen Antrag auf Eröffnung des Inso-Verfahrens gestellt. Da sind die ganz fix .
Was verstehen Sie unter fix? Auch bei den KK ist mittlerweile angekommen, dass nach dem Stellen des Insolvenantrags im Nachhinein kaum was für die Sozialversicherung rüber kommt.
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