Arbeitszeugnis vor der Insolvenz/Konkurs

4. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
ehonk
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis vor der Insolvenz/Konkurs

Guten Morgen,

Die Firma (GmbH) bei der ich angestellt bin, steht aus meiner Sicht kurz vor der Insolvenz. Bislang bin ich nicht gekündigt, die Problematik mit dem Arbeitszeugnis geht mir aber nicht aus dem Kopf. Hintergrund dabei ist, meine Erachtens nach, die Gefahr dass die Insolvenz wegen Masse abgelehnt wird und zusätzlich sicherlich eine Anklage wegen Insolvenzverschleppung ansteht.

Welche Möglichkeiten habe ich?

- Zu meinem Chef hingehen und einfach um ein Zwischenzeugnis oder ähnliches fragen, funktioniert nicht. Mit seiner Lethargie zieht sich das Wochen hin, abgesehen von dem Hinterfragen der Gründe seinerseits.

- Was kann ich machen, wenn z.b. mein Chef in U-Haft wegen Insovlenzverschleppung oder sonstigen Steuerbetrugsgründen oder ähnliches sitzt? Darauf hoffen dass dies über sein Anwalt geschieht, brauche ich nicht.

Wenn die Insolvenz wegen Masse abgelehnt wird, erfolgt der Konkurs? Da es sich dabei um eine GmbH handelt, ist er privat frei raus? Belangen dass FA und die Krankenkassen auch privat?

Danke euch

Danke im Vorraus


-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Versuchs auch mal im Unterforum Insolvenzrecht

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Konkurs gibt es seit etwa 2001 nicht mehr. Die Insolvenzordnung hat die frühere Konkursordnung abgelöst.

In Untersuchungshaft geht es nicht so schnell. Da müssen schon ganz gravierende Gründe vorliegen: Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr, Wiederholungsgefahr. Allein eine Inso-Verschleppung reicht da normalerweise nicht aus.

Ich würde dem Chef unter Androhung gerichtlicher Schritte eine Frist von 14 Tagen setzen, in welchen er ein Zwischenzeugnis zu erstellen hat.

Eine GmbH hat es nun mal als Körperschaft an sich, dass die private Haftung ausscheidet. Aber Sozialabgaben scheinen ja bisher gezahlt worden sein, ansonsten hätten Krankenkasse, BG oder auch das Finanzamt längst einen Antrag auf Eröffnung des Inso-Verfahrens gestellt. Da sind die ganz fix.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Eine GmbH hat es nun mal als Körperschaft an sich, dass die private Haftung ausscheidet.


Kommt drauf an. Wenn der GF gleichzeitig der Gesellschafter ist, dann muss er normalerweise das GmbH-Gesetz und die Insolvenzordnung beachten. Das Nichtabführen der SV-Beiträge ist zudem eine Straftat.

In der Praxis ist es scheinbar extrem schwierig Vorsatz nachzuweisen, insofern gebe ich uneingeschränkt recht - in U-Haft kommt man da kaum.

quote:
Aber Sozialabgaben scheinen ja bisher gezahlt worden sein, ansonsten hätten Krankenkasse, BG oder auch das Finanzamt längst einen Antrag auf Eröffnung des Inso-Verfahrens gestellt. Da sind die ganz fix .


Was verstehen Sie unter fix? Auch bei den KK ist mittlerweile angekommen, dass nach dem Stellen des Insolvenantrags im Nachhinein kaum was für die Sozialversicherung rüber kommt.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.570 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen